Hallo!
Mein Exmann und ich sind geschieden, beide neu wieder verheiratet.
Nun hat mich das Sozialamt angeschrieben. Mein Exgatte hat einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt und nun wollen die prüfen ob ich zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden kann.
Meine Frage nun: wir sind doch geschieden… und beide wieder verheiratet…. geht das? Was habe ich zu befürchten?
Ich habe einen festen Job, zwei kleine Kinder. Wird da ggf. auch geprüft was mein Mann verdient und ich kann auf diesem Wege herangezogen werden?
Danke und LG
Arletta
Exmann und Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
Das wäre echt der Hammer, hoffe jemand kennt sich da aus, aber ich befürchte nicht das da was auf dich zukommen könnte.
Ich google mir schon die Finger wund…. finde aber nichts wirkliches dazu...
Habt Ihr gemeinsame Kinder? Wo leben die?
Natürlich bist Du Deinem Ex-Ehemann zum Unterhalt verpflichtet, wenn er bedürftig ist. Lebenslang. Ob Du leistungsfähig bist wird nun überprüft.
Selbst ein Ehevertrag mit wechselseitigem Unterhaltsverzicht schützt davor nicht, dieser Passus wurde als nichtig erklärt.
Pina
Das stimmt nicht ganz. Wenn zwei Menschen, die zum Zeitpunkt der Scheidung selbst für ihren Unterhalt sorgen können, in der Scheidungsfolgenvereinbarung UnterhaltsVerzicht, auch in Zeiten der Not erklären, ist das zulässig. Eine Ehe muss nicht zwangsläufig zu lebenslangen Unterhaltspflichten führen
LG
Ist nicht erstmal die neue Ehefrau dran?
Danke für Eure Antworten. Ich erhielt einen Selbstauskunftsbogen und ein Begleitschreiben mit der Info das mein Ex diesen Antrag gestellt hat und seine Ansprüche mir gegenüber geprüft werden.
Dann werd ich das wohl mal zähneknirschend ausfüllen. Kann man irgendwo ausrechnen ob man herangezogen werden kann?
Ausrechnen - naja, du hast einen Selbstbehalt von 1100 EUR.
Du mußt auch keineswegs dieses Formular ausfüllen - da wird nämlich viel mehr abgefragt du wirklich anzugeben verpflichtet bist.
Vepflichtend ist die Angabe des Einkommens, und dann abziehbarer Posten.
Sachen wie Ersparnisse, Vermögen, Mietkosten gehen die Arge nix an (Mietkosten eventuell wenn du aus irgend welchen Gründen besonders hohe angeben willst).
Alle diese Angaben können auch in beliebiger Form gemacht werden.
Mir ist immer noch nicht klar, wieso man Auskunft erteilen muss, wenn man nicht mehr Unterhaltsverpflichteter ist.
Und wenn es so sein soll, angeben, dass minderjährige, gemeinsame Kinder da sind.
LG