Kind enterbt

Hallo zusammen,

ich weiß, dass ich einen Anwalt befragen muss.

Der Vater meines Sohnes hat mich verlassen als das Kind 2 Monate alt war. Er hatte jedoch immer einen guten Kontakt zu ihm und es regelmäßig gesehen, auch über Nacht. Mein Sohn hängt an seinem Vater und liebt ihn. Da meine Eltern auch geschieden sind und ich von meiner Mutter extrem aufgehetzt wurde gegen meinen Vater, habe ich nie ein schlechtes Wort über den Papa vor meinem Sohn verloren. Ich möchte meinem Kind nicht schaden.

Anfang letzten Jahres ist der Vater meines Sohnes 600 km weit weggezogen, von Süd nach Nord. Immer noch habe ich versucht den Kontakt gut zu halten, den Vater sogar bei mir übernachten lassen auf der Couch, damit das Kind den Papa sehen kann.

Vor zwei Wochen teilte mir mein Ex mit, dass er sein Kind aus seinem Testament hat streichen lassen. Denn wenn er sterben würde, würde ich alles bekommen, weil sein Kind minderjährig sei. Ist das so üblich sein Kind aus dem Testament zu streichen? Ich finde das ehrlich gesagt unter aller Sau. Ich gehe 32 Std. pro Woche arbeiten, aber ohne Unterhalt für das Kind könnte ich meinem Sohn nicht den Lebensstandard bieten, den er jetzt hat. Ich habe hier auch keine Familie, sondern kümmere mich absolut allein um meinen Sohn. Ich möchte kein Geld für mich, sondern mein Sohn soll abgesichert sein. Ich lebe in einer Großstadt, das Leben hier ist teuer. Wieso enterbt jemand bewusst sein Kind, was soll das?

Danke im Voraus für eure Antworten, ich bin echt fertig im Moment.

LG
louisa31

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Also enterben kann er sein Kind schon mal nicht. Das kann er in Testamente reinsetzen von hier bis Mekka Süd, ist schlichtweg ungültig und ungesetzlich. Der Pflichtteil steht dem Kind immer zu!

Dieser kann zwar unter ganz schwerwiegenden Umständen halbiert werden, aber dazu müsste sich dein Kind (erst als Erwachsener) sehr grobe Verfehlungen gegenüber dem Erblasser zuschulde kommen lassen.

Da aber dein Ex plötzlich auf dieser Schiene fährt, rate ich dir dringend auch die gesamten Unterhaltszahlungen neu über einen Anwalt zu regeln und ggf. auch einen Titel zu erwirken.
Wenn er jetzt schon auf die Art mit dir spielt, wer weiss was da noch in Zukunft kommt.

Sry aber scheint so, als ob das Kind seinem Vater langsam gleichgültig will - aus den Augen, aus dem Sinn? Und nun will er sich Stück für Stück aus seinen Verpflichtungen stehlen.
Dem Typ würde ich von Anfang an ordentlich den Schneid abkaufen.

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Doch er kann sein Kind enterben.

Du verwechselst Erbe mit Pflichtateilsanspruch.

Die Folge der Entwerbung ist nämlich, dass es kein Erbe wird. Es hat dadurch keinen Anspruch an irgendwelchen Sachwerten des Erblassers.

Dass es regelmäßig seinen Pflichtteilsanspruch -der "lediglich" in Geld besteht- behält ändert daran gar nichts.

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P.S. Bisher haben wir die Unterhaltsthemen ohne Anwalt geregelt.

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Da scheint aber jemand mehr als doof zu sein. Denn eure Beziehung hin oder her - er kann die Verwaltung des Geldes auch einer anderen Person treuhänderisch überlassen, beziehungsweise von einem Notar verwalten lassen.

Auch Rechtsanwälte können bei sowas treuhänderisch aktiv werden. Teilweise auch die Jugendämter. Also das auf die Ex zu schieben ist schwachsinn.

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Das dachte ich auch. Aber was soll ich da jetzt für meinen Sohn tun, wenn er das so macht? Ich denke mal, seine Familie hat ihn dazu getrieben. Wenn er stirbt, erbt alles sein Bruder, wurde mir mitgeteilt. Wie gesagt, ich will das Geld nicht für mich. Mein Kind tut mir leid, denn er wird das irgendwann verstehen.

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Hallo,ja warum enterbt ein Papa sein Kind.Warum sollst du das Geld nicht erhalten ?
Wenn ihr euch so gut versteht ,hätte man ja auch ein gewisses Vertrauen,das es dem Kind zugute kommt ?

Vielleicht bezog es sich nur auf das Haus.Wo auch seine Familie drine wohnt.Und so ältere Herrschaften,vielleicht keine Auszahlung im Ablebefall leisten können.
Sprich das Haus muss verkauft werden und seine Familie ausziehen.

Da du ihn ja nicht mehr betriebsbedingt finiazell kontrollieren kannst,weißt du doch nicht,ob da was angelegt wurde,für deinen Sohn.

Aber wenn du so um die Absicherung besorgt bist,dann tue du es doch selber.
Bei einem 5 J Sohn sich um sein Erbe zu streiten,sprich da jetzt gegen angehen,ist es das wert ?
Wenn man sich so gut versteht,alles gut läuft,wie du sagst ?

Im Ablebefall des Papas ( was hoffentlich ,noch lange nicht passiert ),ist dein Sohn auch abgesichert,durch eine Halbweisenrente.

Und wenn dein Sohn später nicht in der Großstadt wohnen soll ( wenn er das überhaupt will ),weil es so teuer ist.
Kann er sich seinen Traum ,mit einem Haus auf dem Land,doch selber erarbeiten. Und du kannst ihn schon damit jetzt unterstützen,mit einem Bausparvertrag,oder anderweitig .

Vielleicht siehst du das auch anders als er ?

Bei meinen S. Eltern wurde es zwar nicht mit einer Enterbung geregelt.Aber wer in dem Haus von den Kindern wohnt,sprich einzieht,gewährt den Eltern,ein lebenslanges Wohnrecht.Und im Ablebefall ,wird keines der Geschwister ausgezahlt, die nicht in dem Haus wohnen.
Klingt auch wie eine Enterbung,aber so sind Streitigkeiten nach dem Ableben,abgewendet worden.

Vielleicht siehst du bei deinem Sohn eine Enterbung,aber vom Papa vielleicht ganz anders gedacht.?

Aber wie gesagt,da jetzt Anwaltechisch vorzugehen und eure gute Beziehung,als Eltern aufs Spiel zu setzten,würde ich nicht als Erfolg sehen.

L.G Tina

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Guten Morgen,

Pflichtteil nach Verwandtschaftsgrad kann man nicht enterben.

Alles Andere ist dem Erblasser überlassen, auch deine Eltern können ihr Vermögen z.B. dem Tierschutz überlassen. Würdest du dann gegen sie gerichtlich vorgehen?

Auch was du mit deinem Vermögen machst ist dir überlassen oder möchtest du das der Vater deines Kindes dir darüber Vorschriften macht?

Setze selbst ein Testament auf, das deinen Sohn als Alleinerben beinhaltet. Setze einen Verwalter des Vermögens ein und evtl. noch ein Alter ab dem dein Sohn darüber verfügen kann.

Ansonsten kann ich niemanden darüber Vorschriften machen, was er mit seinem Geld macht. Auf ein evtl. Erbe zu spekulieren finde ich immer ein wenig Unverschämt.

Im Falle eines Ableben des Vaters, erhält dein Sohn übrigens auch Waisenrente und dies plus Pflichtteil dürfte doch ausreichend sein.

LG Reina

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Ich spekuliere auf kein evtl. Erbe, er hat mir ungefragt erzählt, dass er seinen Sohn aus dem Testament rausgenommen hat.

Ich persönlich möchte dass mein Kind abgesichert ist, wenn mir etwas passiert und finde, dass man als Eltern die Verantwortung hat, sich darum zu kümmern, dass dem so ist.

Aber darüber gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Meiner Meinung nach hätte mein Ex jmd. bestimmen sollen, der ggf. das Erbe verwaltet bis unser Kind volljährig ist und ins Testament das lebenslage Wohnrecht der Verwandten eintragen lassen sollen. Dann wäre ich raus gewesen aus der Sache und sein Sohn drin.

Aber klar, es steht ihm frei selbst zu bestimmen, wer ihn beerben soll. Offensichtlich hat er sich darüber ja ausführlich Gedanken gemacht, denn ich besitze bisher kein Testament.

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Ich persönlich möchte dass mein Kind abgesichert ist, wenn mir etwas passiert und finde, dass man als Eltern die Verantwortung hat, sich darum zu kümmern, dass dem so ist.

Es steht dir doch frei mit deinem Geld dein Kind abzusichern. Dazu bekommt er noch den Pflichteil von seinem Vater, was willst du mehr. Seine Verwandten sind nur sicher in ihrem Haus, wenn es ihnen auch gehört. Du tust schon so als ob dein Sohn bereits alles gehört und er es ihm wieder wegnehmen möchte. Sein Vater lebt vl. noch 50 Jahre und du stirbst vor ihm. Ich finde dein Verhalten sehr unverschämt und fordernd. Vermutlich wird für dich das jetzt der Anlass sein einen Keil zwischen Vater und Sohn zu treiben.

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Das ist doch nur eine nebelkerze. Der pflichtteil des kindes ist die hälfte des gesetzlichen teils (wenn es kein testament gibt). Ist er nicht verheiratet, dann erben die kinder zu gleichen teilen. Schliesst er ein kind aus, dann ist es immer nocjh die hälfte und du hättest wenn das kind noch minderjährig wäre die vermögenssorge. Wichtig zu wissen: beisst der KV ins Gras, so hast du, wenn das kind noch versorgt wird einen anspruch auf witwenrente, auch wenn du geschieden bist (wird von deiner rentenversicherung gezahlt) sowie halbwaisenrente aus seiner versicherung.

Bleib ruhig. Sollte der erbfall eintreten, dann forderst du für dein kind den pflichtteil und gut.

Gruß

Manavgat

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Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es in erster Linie um das Haus, das Deinem Ex zwar gehört, in dem seine Eltern aber mietfrei wohnen.
Wenn dem so ist, kann ich die Entscheidung Deines Ex nachvollziehen.

Meine Eltern, die ein Haus zusammen mit meiner Schwester besitzen, hatten diesbezüglich auch einige schlaflose Nächte. Das komplette Konstrukt ihrer Alterssicherung (und das ist das Haus) würde nämlich zusammenbrechen, wenn meine Schwester stirbt. Insbesondere wenn der Kindsvater / Ex meiner Schwester die Vermögensverwaltung für seinen Sohn übernimmt. Letzteres haben sie abgefedert, indem meine Schwester testamentarisch meine Eltern als Vermögensverwalter eingesetzt hat.

Nichtsdestotrotz bleibt ein Schwachpunkt: Was ist, wenn der Enkel 18 wird und es ihm am Po vorbeigeht, was mit Oma und Opa passiert? Im Falle meines Neffen eher unwahrscheinlich, da er ja mit / bei Oma und Opa aufwächst, aber wie eng ist die Bindung Deines Sohnes zu seinen Grosseltern? Wenn er mit 18 dasteht und Kohle sehen will? Natürlich hat er - auch bei Enterbung - Anspruch auf den Pflichtteil. Aber das ist nunmal nur die Hälfte des eigentlichen Erbanspruches und damit für Oma und Opa halb so schwer zu stemmen, wie der Anspruch auf's ganze Erbe.

Natürlich verstehe ich auch Dich, das Du Deinen Sohn abgesichert sehen möchtest. Deswegen wäre es vielleicht eine gute Idee, wenn sich alle an einen Tisch setzen und nach einer Lösung suchen. Z.B. Dein Ex schliesst eine Risikolebensversicherung ab, aus der im Erbfall die monetären Ansprüche Deines Sohnes abgegolten werden können und im Gegenzug erben die Eltern das Haus zu 100%. Ein Notar kann da bestimmt weiterhelfen.

Grüsse
BiDi

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Hallo

Ich finde dich sehr dreist.

Was dein Ex mit seinem Vermögen macht ist seine Sache genauso wie er seinen Nachlass verteilt.
Er kann ja auch nochmal heiraten und 5 Kinder bekommen dann bekommt dein Sohn entsrechend weniger.

Er kann auch sein Haus verkaufen und alles ausgeben.

Du kannst dich darüber aufregen oder es lassen.

Irgendwie hörst du dich wirklich für mich so an als wenn du vom Kuchen was abhaben möchtest.

Wenn er auch einen Verwalter bekommt und mit 18 Jahren darüber verfügen kann, kannst du Einfluss auf das Geld nehmen.

Ähnlich wie ein Lottogewinn wo man plötzlich viele Freunde hat.

Wenn dein Ex beim Notar war wird der das Testament schon richtig aufgesetzt haben und machen kannst du gar nichts

Unterhalt kannst du ja mal neu berechnen lassen das ist aber ein ganz anderes Paar Schuhe und hat mit dem Erbe nichts zutun

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So ein Blödsinn.
Er kann in sein Testament schreiben was er will. Einen Pflichtteil steht dem Kind zu. Fertig!

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So ein "Blödsinn" ist dann doch zu allgemein.

"Er kann in sein Testament schreiben was er will. Einen Pflichtteil steht dem Kind zu. Fertig! "

Richtig. Werden dadurch aber alle Aussagen zu "Blödsinn"?

Kann er z.B. sein Haus nicht verkaufen und das Geld ausgeben? usw.

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Änderm kannst Du oder Euer Kind an der Entscheidung letztlich ohnehin nichts.

Wie bereits ausgeführt hat er aber Anspruch auf den Pflichteil, also wertmäßig auf die Hälfte des gesetztlichen Erbes.

Das mit dem "Absichern" ist mir nicht so ganz klar. Wozu? Muss man von eltern erben um abgesichert zu sein? Eine vernünftige Schuldbildung etc. sollte die "Absicherung" sein.

Wenn er Bedenken wegen des Hauses hat sollte man eventuell bei ihm anregen, ob man seine Eltern als Vorerben und euren Sohn als Nacherben einsetzt.

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Erstmal muss das Kind die vernünftige Schulbildung, etc. haben. Es geht um den Fall, dass dem Vater etwas passiert, solange das Kind noch klein ist. Ich bin der Meinung, dass beide Elternteile gleichviel Verantwortung für ihr Kind haben, bei uns ist das nicht so. Das mit der Enterbung ist nur ein Beispiel.

Ich kann mir vorstellen, dass das für eine Kinderseele sehr verletzend sein könnte, wenn es mal größer ist und es begreift, dass der Vater es enterbt hat. Erst weit weggezogen, womit das Kind schon sehr zu kämpfen hat (starke Verlustängste seitdem) und danach enterbt. Es geht hier nicht ausschließlich ums Geld, sondern um das ganze Verhalten.

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Deiner Logik kann man nicht folgen. Wenn der Vater stirbt, solange dein Kind noch minderjährig ist, bekommt er statt Unterhalt eine Waisenrente. Da ändert sich doch für dich nichts. Ich glaube nur wenige Kinder haben selber ein eigenes Haus um sich eine vernünftige Schulbildung leisten zu können. Im Gegenzug hat dein Exmann aber Familienangehörige, die plötzlich im fremden Eigentum leben und denen man auch mit Wohnrecht das Leben ganz schön schwermachen kann. Verständlich, dass dein Exmann diese Verantwortung nicht in irgendwelche Hände legen möchte.

Jetzt warte doch mal ab, bis dein Kind volljährig ist, da kann sein Vater noch vieles ändern.

Auch wir haben unsere 3 Kindern quasi "enterbt", weil der Überlebende von uns der Alleinerbe ist. Natürlich glauben wir nicht, dass unsere Kinder dann auf Auszahlung der Hälfte vom Haus verlangen würden, aber man weiss doch nie, welche Partner sie dann beeinflussen oder ob sie selber in finanziellen Schwierigkeiten sind und unser Haus dann gepfändet wird.

Ich denke schon, dass es dir ausschließlich um Geld geht und du deshalb es so sehen willst, als ob er sein Kind verstossen würde. Mit deiner Einstellung wirst du es mit der Zeit schon schaffen, dass sein Kind nichts mehr von seinem Vater wissen will.

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Hallo,

Informiere Dich beim Anwalt aber soweit ich weiß in Deutschland kannst Du dein Kind auch per Testament nicht enterben. Das Kind kriegt so oder so Erbe. Um enterbt zu werden muesste das Kind dem Elternteil etwas schlimmes antun, z.b. Mordversuch.