Mit wieviel Geld kann man ungefähr rechnen?

Hallo ihr Lieben,

Nur vorneweg: nein, ich bin sicher kein sozialschmarotzer, sondern gerade dabei, mein Studium abzuschließen und nun schwanger. Da ich stark bezweifle, dass mich hochschwanger jemand einstellen wird, wird sich mein Berufsstart doch noch einmal verschieben, schätzungsweise um ca. ein bis anderthalb Jahre. Ich bin Medizinstudentin, bzw. Ärztin, da kann ich auch nicht nebenbei arbeiten, da es A hochschwanger gar nicht mehr erlaubt ist wegen des Infektionsrisikos, B gibts da keine entsprechenden Ministellen für Berufseinsteiger.

Zu meiner eigentlichen Frage: meine Schwangerschaft war so nicht gerade geplant, ist aber herzlich willkommen. Nun sind mein Freund und ich noch nicht besonders lange zusammen, manchmal ist es auch ein wenig schwierig, daher wollte ich mich einfach mal informieren, wie viel eigentlich in Summe die Transferleistungen sind, die mir vom Staat zustehen würden. Mein Freund ist ebenfalls noch Student, daher ist es da mit Unterhalt auch nicht so weit her... Ersparnisse hab ich nix, habe immer von BaföG und Nebenjob gelebt. Man weiß ja nie, wie es mal noch so kommt...

Also, an die Profis hier:

Was bekommt man vom Arbeitsamt an Harzt IV? Was an Wohngeld, was vom Jugendamt und wie viel steht einem an Unterhalt, bzw. -Vorschuss zu? Ich habe diese Sachen immer so halb wahrgenommen, habe aber keine Ahnung, wie viel man dann im Monat tatsächlich zur Verfügung hat. Das wäre das interessanteste zu wissen!

Es wäre superoberklasse, wenn ihr mir das vielleicht kurz erläutern könntet!

Vielen lieben Dank und viele Grüße, A.

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Hallo,

Während der Schwangerschaft: ALG2- Satz für den Haushaltsvorstand: 391,00€ + 66€ Mehrbedarf + angemessene Miete inkl aller Nebenkosten (ausgenommen Strom, muss selbst gezahlt werden)

Nach der Geburt: ALG2-Satz-Satz für Haushaltsvorstand 391,00€ + 141,00€ Alleinerziehendenmehrbedarf, 184€ Kindergeld, 133€ Unterhaltsvorschuss + angemessene Miete (s. o.)

Im ersten Jahr wird dir die 300€ Elterngeld angerechnet, bzw 150€ wenn du es splitten lässt.

Lg wirbelwinds.mama

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Kleiner Nachtrag: Da das Einkommen des Kindes (KG + UV) seinen Bedarf übersteigt, wird das "zuviel" bei dir abgezogen, wieviel das ist hängt mit der Mite zusammen.

In manchen Gegenden wird das Kind rausgerechnet und man muss Wohngeld fürs Kind beantragen, das ist aber scheinbar Bundeslandabhängig. Ich muss es zB nicht.

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Kindergeld, UV und Elterngeld wird dir mit angerechnet als Einkommen abzüglich der ca 30,00€ Pauschale.:-(

lg
würmli

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Nachtrag noch:

Solange Du noch immatrikuliert bist steht Dir kein ALG II zu, nur dem Kind und wenn Du Dein Studium abgeschlossen hast ist auch erst mal der Kindesvater für Das Kind und für Dich Unterhaltspflichtig .

Du mußt erstmal nachweisen das Du bei Ihn den Unterhalt eingetrieben hast, resp. Den KV auf Unterhalt verklagt und UVG beantragt hast, bevor das Jobcenter von Dir einen Antrag überhaupt entgegennimmt.

Alles nicht so einfach, stell Dich auf einen größeren Papierkrieg und geg. eine mittelfristige Zeitspanne ohne Geldeingang ein.

Pina

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Das mit dem immatrikuliert kann ich nicht beurteilen, aber beim Rest muss ich dir widersprechen.

Ich musste nie nachweisen das ich meinen Ex in irgendeiner Art und weise verklagt oder etwas eingetrieben habe. Ich habe von Anfang an Geld vom JC bekommen.

Papierkrieg ja, Zeit ohne Geld nein.

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Ich wollte, vor 3 Jahren, aus Selbständigkeit, wegen schwerer Krankheit kurzfristig ALG II beantragen.

Ich bin seit 16 Jahren geschieden, nie Unterhalt bekommen da der KV mittellos und krank ist und ich immer Einkommen hatte habe ich aus monetären Gründen auch nie eine vollkommen sinnlose Unterhaltsklage angestrengt. Ich müßte , selbst für mich, noch unseren Ehevertrag mit Unterhaltsverzichtklausel beibringen - 16 Jahre nach der Scheidung! Bei einem Mann der selbst Sozialleistungen bezieht!

Das ich nie geklagt hatte wurde mir dann bei meinem Antrag zum Verhängnis. Er würde nicht angenommen, ich sollte erst den Unterhalt einklagen oder zumindest einen Anwalt einschalten. Mit dem Nachweis würde der ALGII Antrag erst angenommen und bearbeitet. Falls ich mittellos sei, hätte ich die Möglichkeit Lebensmittelgutscheine zu erhalten.

Da es damals eh nur um wenige Wochen ging, eh die Versicherung zahlte habe ich das dann gelassen und von Rücklagen gelebt.

Es mag sein, das die Jobcenter dies unterschiedlich handhaben, aber in Zeiten leerer Kassen tendiere ich eher dazu, das sie eher darauf verweisen das der Unterhatverpflichtete zahlt und UVG in Anspruch genommen wird ehe ALG II Leistungen zum tragen kommen.

Ich weiß nicht , vielleicht sind Deine Erfahrung ja auch älter, da achtete man noch nicht so sehr aufs Geld....

Pina

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Wohnt ihr zusammen?

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Hallo ihr Lieben, na da bin ich ja schonmal um einiges schlauer, vielen Dank!

Bisher wohnen wir nicht zusammen, es läuft mal somal so, eigentlich im Moment ganz gut, aber ich trau dem Braten noch nicht so ganz... Daher würden wir wahrscheinlich auch erstmal die Zweiwohnungspraxis probieren, er behält seine Einzimmerwohnung und übernachtet aber bei uns. Muss ja keiner wissen. Nur damit man zur Not noch eine Möglichkeit hat, sich aus dem Weg zu gehen.

Zum Zeitpunkt der Entbindung werde ich auch nicht mehr Studentin sein, voraussichtlich erhalte ich im Juli meine Approbation, Ende September wäre ET. Wie ist das eigentlich mit umziehen? Wenn ich im Juli noch umziehe, aus meiner Zweizimmerwohnung mitten in der Stadt an der Hauptverkehrsstraße raus aufs Land in eine Wohnung, die ein halbes Zimmer mehr hätte und etwas mehr kostet (wahrscheinlich einen normalen Mietsatz, zur Zeit ist meine Miete brutal günstig, aber das eben auch nicht ohne Grund). Wenn ich im Juli noch umziehe, oder auf dem Papier vielleicht im Mai, hat das irgendeinen Einfluss auf die Zahlungen vom Arbeitsamt? Können die sagen: Hey, wieso ziehen sie von einer günstigeren in eine teurere Wohnung, wenn Sie wissen, dass Sie bald Arbeitssuchend sein werden?

Danke Euch für die geduldige 'Sozialberatung' ????.

GLG, A.

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Die vier Fragezeichen sind eigentlich ein Smiley. Bei mir zumindest. :)

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Von Schmarotzerei ist das aber nicht so furchtbar weit entfernt, was Du hier ausführst.

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Hallo

391 Euro für dich, 229 Euro fürs Kind, für dich noch 125 Euro alleinerziehenden Zuschlag.
Kindergeld wird darauf angerechnet, das bekommst du nicht obendrauf.

Plus angemessene Miete und NK( Strom nicht, den musst du von deinem Satz zahlen).
Bei 2 Personen stehen dir bis zu 60 qm oder die ortsübliche Miete zu.

Wenn die Wohnung zu teuer ist, kannst du was von deinem Satz dazu zahlen. Allerdings werden auch nur die Nk in angemessener Höhe übernommen. Rest musst du zahlen.

Auch Versicherungen musst du davon zahlen

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Danke, das ist eine nette, sachliche Antwort! Danke und viele Grüße

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Daran merkt man das du nicht alle Antworten gelesen hast, das hab ich dir schon lange geschrieben #kratz

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