finanzielle Hilfen bei plötzlicher Trennung in Elternzeit

Hallo zusammen,

ich befinde mich gerade in einer wirklich kniffligen Situation. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Mein Freund und ich haben uns vor kurzem getrennt. Bis Mai bin ich noch in Elternzeit und erhalte um die 800 Euro Elterngeld + 184 Euro Kindergeld. Vor einigen Tagen wurde meinem Exfreund fristlos gekündigt. Das heißt, wir können nun die Miete unserer (noch) gemeinsamen Wohnung nicht mehr bezahlen und zudem kann er mir natürlich auch keinen Unterhalt bezahlen, bis er Geld vom Arbeitsamt erhält. Er wird nun aber auch vorübergehend bei einem Freund in einer anderen Stadt wohnen und sich dort auch "melden". Das heißt, ich sitze nun alleine auf der Miete von 810 Euro für unsere 3-ZiWo und habe auch keinerlei Rücklagen, um die nächsten Monate bis zu meinem Wiedereinstieg in den Job zu überbrücken. Von ihm ist vorerst keinerlei finanzielle Unterstützung zu erwarten. Denn wo nichts ist, ... An der Bereitschaft scheitert es nicht.
Nun meine zahlreichen Fragen:
- Welche Unterstützungssysteme gibt es für mich in dieser Lage?

- Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen für einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt? Muss dafür eine Sorgerechtserklärung vorliegen? Muss ich bereits Unterhalt von ihm "gefordert" haben oder einen sog. Titel erwirkt haben?
- Was muss ich bei der Beantragung von Wohngeld beachten? Darf die Wohnung z.B. für 2 Personen nur eine bestimmte Größe haben? Sollte ich den Mietvertrag so schnell wie möglich ändern und mich als alleinigen Mieter eintragen lassen? Umziehen ist erstmal auch keine Lösung wegen der Kündigungsfrist, der Kosten für einen Umzug und des Wohnungsmarktes in unserer Stadt. Außerdem kann ich mir die Wohnung ja in ein paar Monaten wieder leisten.
- Gibt es die Möglichkeit für mich, für die Übergangszeit bis einschließlich Mai ergänzend irgendwelche Sozialleistungen zu beantragen, obwohl ich mich ja in einer festen Anstellung befinde und ab Mai auch wieder arbeite?
Puh. So viel Neuland auf einmal..
Ich hoffe, es gibt hier ein paar Leute, die mir weiterhelfen können!
Ich sag schonmal DANKE!

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Hallo, also erstmal kann dein ex dich nicht von heute Auf Morgen miete technisch sitzen lassen. Er ist mit im Mietvertrag? Solange er dort drin steht hat er sich weiterhin an der miete zu beteiligen, aus dem Vertrag kommt er nur mit deinem und dem Einverständnis des vermieters. Sozialleistungstechnisch steht dir mit baby keine 3 Zimmer Wohnung zu, baby werden teilweise gar nicht mit einbezogen, letztlich hängt es aber an der miethöhe.

Du solltest als erstes zum Jugendamt und eine beistandschaft einrichten, dann kannst du glaube ich Unterhaltsvorschuss beantragen, da der Vater ja nicht Leistungsfähig ist. Ich bin nicht sicher wann dein Bedarf gedeckt ist. Aber bei 800€ und KG und UV dürfte das wohl so ziemlich der Fall sein. Ansonsten eben Wohngeld, kinderZuschlag beantragen. Alg2 Aufstockung geht auch trotz Beschaftigungsverhaltnis soviel ich weiß.

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Vielen Dank für die rasche Antwort. So ungefähr hab ich mir das auch gedacht!

Ich weiß, dass er mich eigentlich nicht auf der Miete sitzen lassen kann und natürlich auch nicht möchte. Aber leider hat er nunmal kein Einkommen, von dem er die Miete bezahlen kann!
Weiß jemand genau, wie das mit dem aufgestockten ALG 2 ist?
Oder wäre der Kinderzuschlag das Mittel der Wahl für mich?

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Im Außenverhältnis haftet er auf jeden Fall. Wie ist es aber im Innenverhältnis?

Wenn er den Mietvertrag beenden möchte und sie nicht will? Muss er dann auch im Innenverhältnis weiterzahlen?

Dass er gegen die TE auf Zustimmung zur Kündigung klagen kann ist klar.

Ist das aber Voraussetzung um im Innenverhältnis nicht weiter auf die Miete zu haften?

Und was ist wenn der Vermieter ihn ausdem Mietvertrag entlässt(also keine Zustimmung der TE vorliegt. Muss er im Innenverhältnis weiter zahlen?

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Beantrage sofort ALg 2. die ersten 6 monate wird die Miete voll geleistet, du wirst aber, wenn sie zu teuer ist umziehen müssen.

Gruß

Manavgat

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Also so wie ich es verstanden habe, muss Sie nur die 3 Monate bis Mai überbrücken und kann die Wohnung dann selbst zahlen. Ich frage mich allerdings wie das gehen soll wenn sie jetzt schon nur 800€ Elterngeld hat. Da muss Sie ja ein Einkommen von ca. 1400€haben. Davon könnte ich zumindest keine so hohe Miete bezahlen. Naja andere Leute sind sicher sparsamer ;)

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Und genau für die drei Monate springt das Amt dann ein.

Wenn sie dann gleichzeitig auch in Steuerklasse 2 wechselt, wird sie ja wenigsten etwas mehr haben als vor der Erziehungszeit. Und ob sie dann eine neue Wohnung sucht, kann sie sich ja noch überlegen.

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Was hat dein Ex-Freund verbrochen, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt?

Kann er das provoziert haben, damit er nichts an dich zahlen muss?