Differenz eigtl. gezahltem Unterhalt u. dyn. U. zurückzahlen?

Hallo,

mein Sohn ist jetzt 6 1/2 Jahre ab 6 Jahre hätte ich wohl mehr Unterhalt zahlen müssen. Bzw. zahle jetzt die ganzen Jahre 175€ und habe einen U-Titel. War auch mit der KM so abgestimmt. Inwieweit bin ich zur Rückzahlung des Differenzbetrages von den 175€ und den eigtl. dynamisierten Unterhalt nach Tabelle vom Jugendamt her verpflichtet?

Vielen Dank für eure Antworten. :)

1

Hallo, sicher wirst du das nachzahlen müssen, das ist doch selbst verständlich und darum hättest du dich auch gleich kümmern müssen/können. Allerdings wirst du bei dem geringen Unterhalt ja ein Mangelfall sein, zahlst du dann für weitere Kinder?. Hat sich bei dir sonst in 6 Jahren Gehaltsmäßig nie was geändert?

2

Hi, danke für die Antwort. Ich war bisher mit der Mutter im Reinen, was die Zahlungen anbelangen. Jetzt ist sie allerdings zum JA gegangen, da ich aus dem Studium (Regelstudiumzeit) nicht gleich ALG2 beantragen konnte. Das heißt, dass ich die letzten Jahre nur ein sehr geringes Einkommen zur Verfügung habe. Zusätzlich habe ich mein Kind mind. 12-14 Tage im Monat. Ich bezahle den Sport und beteilige mich bei größeren Anschaffungen. Best

3

Es fehlten sozusagen 3 Monate an Unterhalt. Daraufhin ist sie verständlicher Weise zum JA.

weitere Kommentare laden
13

Du musst nachzahlen. Ich glaube aber nur die Differenz der letzten 5 Monate. Bei uns war es so

14

Vielen Dank für die Antwort. Das klingt ja schon mal positiv. :)

24

Etwas verspätete Antwort...

Bei uns war es so das ich dir vollen 6Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen habe und dem Vater für die kompletten 6Jahre die Differenz berechnet wurde! Das waren gut 4000€ oder so...

Ist schon länger her.

Wir wohnen in Bayern!