Macht es Sinn alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Hey,

ich habe eine 5 jährige Tochter und lebe seit 4 Jahren nicht mehr mit Ihrem Vater zusammen. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt und hatte sie bis Januar diesen Jahres aller 2 Wochen für das Wochenende.

Nun ist es so das im Januar bei meiner Tochter Diabetes Typ 1 festgestellt wurde und seitdem hat er sie nicht mehr gesehen. Im Krankenhaus hat er alle Schulungen bis auf die Ernährungsschulung mitgemacht.

Allerdings hat er sich von seiner Freundin getrennt und seitdem führt er ein sehr Partyreiches leben. Jedes Wochenende Disco, ständig fährt er in andere Städte und so weiter (un ich bekomme alles schön über Facebook mit) ... aber Unterhalt kann er nicht zahlen :-[

Das Problem ist er ist mit Leuten unterwegs die Drogen nehmen und da liegt meine Vermutung nah. Im Facebook tauchen ständig Bilder auf wo er obercool mit Bierflasche irgendwo sitzt und "chillt" :-[

Letztes Jahr im Juni hat er sein Führerschein verloren, angeblich zu viele Punkte. Jetzt müsse er zum MPU Test.

Er hat meine Tochter mit 4 Jahren alleine raus gehen lassen und nur solche Sachen -.- angeblich hätte er sie ja immer im Blickfeld. Meine Tochter sagte mir immer sie war allein draußen ):

Macht es Sinn für das alleinige Sorgerecht zu kämpfen?

Alleine zu Ihm lass ich sie auf keinen Fall mehr..das Vertrauen ist einfach nicht da, vorallm bei so einer Krankheit.

Vielleicht hat jemand ähnliches durch oder hat irgendwelche Tipps für mich...
Ich bin dankbar für jeden rat #winke

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Du wirst es nicht einfach so bekommen, und den Umgang würde ich ohne Absprache nicht einstellen sonst machst du dich strafbar

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>>> und den Umgang würde ich ohne Absprache nicht einstellen sonst machst du dich strafbar <<<

Entschuldige bitte, wenn ich mich fachlich und freundlich einmische ...

... Deine Aussage ist insofern falsch, da sich die TE natürlich nicht strafbar macht, wenn sie den Umgang ohne Ansprache einstellt, da dieses einen Straftatbestand voraussetzt.

Umgangsangelegenheiten sind aber gemäß BGB geregelt. Aber vielleicht hast Du ja dazu eine andere Quelle.

Etwas anderes wäre es, wenn es bereits ein Urteil gibt, das die TE z. B. mit einem Zwangsgeld belegt, wenn sie gegen dieses Urteil verstößt ... aber auch in diesem Fall wäre "strafbar" die falsche Begrifflichkeit.

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Tja,

ein typischer Nuhr!

Einschlägig ist StGB §235.

StGB = Strafgesetzbuch.

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Als erstes würde ich persönlich den Unterhalt eintreiben.

Dann: den Umgang einfach so einstellen geht nicht, allerdings kannst du versuchen begleiteten Umgang zu bekommen.

Für das alleinige Sorgerecht sehe ich jetzt nicht so die Gründe ehrlich gesagt.

lg, verena

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Deine Argumente reichen weder für eine Aussetzung des Umgangs, noch für betreuten Umgang und schon gar nicht für das alleinige Sorgerecht.

Die Ernährungsschulung kann er nachholen, Beweise für einen Drogenkonsum hast Du nicht und Deine Schilderungen können Dir vor Gericht gut als "Neid/Missgunst auf das Privatleben Deines Ex" ausgelegt werden, denn das geht Dich schlicht weg nichts an.

Ich würde an Deiner Stelle vorranging lieber die Beitreibung des Kindesunterhalts in Angriff nehmen und zwar richtig und nicht nur so "wischi/waschi" übers Jugendamt.

Such Dir einen guten Anwalt und mach ihm ordentlich Feuer unterm Hintern.

VG K.

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Hallo,

was versprichst du dir denn vom Alleinigen Sorgerecht? Ich würde mich an deiner Stelle eher darauf konzentrieren den Unterhalt einzutreiben.

LG Ella

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Warum glaubst Du das alleinige Sorgerecht würde an deinen "Problemen" etwas ändern?

Glaubst Du du kannst dann den Umgang verbieten/einschränken wie Du das willst?

Falls ja warum? Selbst ein Nichtsorgeberechtigter hat doch Anspruch auf Umgang ohne das der Sorgeberechtigte bestimmt wie der im Einzelfall aussehen muss..

Um den Umgang rechtswirksam zu verbieten/einzuschränken (auf betreuten) braucht man doch also gar kein alleiniges Sorgerecht, sondern schlichtweg objektive Gründe die das rechtfertigen.

An Deinen "Problemen" ändert sich rein gar nichts wenn Du das alleinige Sorgerecht erhältst.

Und wo er konkret Euer Kind schädigt sehe ich nicht.

Er hat es allein rausgelassen. Er sagt er habe es beobachten können. Eure 4-Jährige Tochter sagt nicht das Gegenteil, sondern nur das sie allein draußen war.

Da ist noch nicht mal ein Widerspruch!

Und selbst wenn. Sollte man also 4-Jährigen immer glauben? Weil die schon den totalen Überblick haben?

Er hat bis vor kurzem regelmäßig Umgang. Er geht auf alle Schulungen wegen ihrer Krankheit und Du willst das alleinige Sorgerecht?

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Hi,

denke für das alleinige Sorgerecht gibt es keinen Grund. Dazu müsste ja etwas im Bereich der elterlichen Sorge schief gelaufen sein und da gab es nichts.

Mein Ex hatte vor vielen Jahren eine notwendige OP um Monate verzögert - mit deutlichen Schmerzen für das Kind verbunden. Nach dieser Aktion habe ich auf alleiniges Sorgerecht geklagt und am Ende alleinige medizinische und schulische Sorge sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.

Der Richter sah keinen Anlass ihm mehr zu entziehen weil es im Bereich Finanzen noch nie Probleme gab. Entzogen wurden also nur die Bereiche in denen er was nicht geregelt bekam. Schule und Kindergarten war damals eben auch ein Problem weil er der Meinung war das seine Kinder nicht auf die Regelschule sondern auf eine Montessorischule sollen - von uns aus mit über einer Stunde Fahrt verbunden und für mich nicht bezahlbar.

Den Umgang einfach einzustellen ist deinem Kind gegenüber nicht fair. Euer Kind braucht für eine gesunde seelische Entwicklung beide Eltern. Selbst wenn er wirklich so wäre wie du vermutest braucht euer Kind ihn. Es ist allerdings mehr als bedenklich euer Kind so auszufragen, du sollste dir im Klaren darüber sein, dass du kaum eine objektive realistische Aussage von einem Kind bekommen wirst das in dieser Situation steckt. Kinder sagen dem fragenden Elternteil was der hören will - und dem anderen Elternteil dann das Gegenteil ;-)

Pass auf dein Kind nicht in einen Loyalitätskonflikt zwischen euch beiden zu stürzen!

Wegen dem Umgang würde ich mich ans Jugendamt oder an eine andere Stelle zur Mediation gemeinsam mit ihm wenden.

Wegen des nicht gezahlten Unterhalts kannst du entweder zum Anwalt oder auch zum JA gehen. Ich würde dir raten dich erstemal selbst zu erkundigen und dich dann weiter zu entscheiden. Anwälte rechnen dir das Blaue vom Himmel runter das nur durch Klage zu erreichen ist und im JA wird oft total falsch gerechnet. Aber Frau kann ja selbst rechnen und vermutlich kannst du halbwegs abschätzen wieviel er verdient.

LG
Nadda

P.S.
muttersein.de kannst du dich auch finanzrechnungstechnisch gut beraten lassen (sind zwar fast nur Väter da, aber sie helfen dir die Sache gut zu verstehen)

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Danke für eure zahlreichen Antworten.

Das Problem was ich habe ist ganz einfach das ich weiß das er sich nicht gut um meine Tochter kümmert!!! Als wir noch zusammen waren ist er früh NIE mit aufgestanden, geschweige denn nachts. Irgendwann Mittags hats den Herrn dann mal angedreht gebracht und allgemein hatte er nie was für sie übrig und seitdem wir getrennt sind spielt er sich als Überpapa auf -.-

Ich bin auch nicht neidisch auf seine Lebensweise oder sonstiges. SO möchte ich nie Leben!

Aber anscheind muss ich einfach abwarten bis meiner Tochter etwas passiert damit ich handeln kann:-[

Unterhalt kann ich eh nicht erwarten... seine Lebensweise sieht so aus: er hat mit seinen 27 jahren noch keine Ausbildung abgeschlossen..arbeitet immer mal 2-3 Monate und dann ist er wieder arbeitslos :-[ Er schuldet mir jetz 200€ Unterhalt von einer Zeit in der er arbeiten war. Jugendamt ist informiert und kümmert sich auch aber denen sind die Hände gebunden (meinen sie)

Ich verweigerte NIE den Umgang. Aber seit auftreten der Krankheit bei meiner Tochter hat er nicht mehr nachgefragt ob er sie mal wieder nehmen kann und am Arsch lecke ich Ihm sicher nicht und mittlerweile sind seit der notwendigen Schulungen 2 Monate vergangen (und werden sicher noch mehr vergehen) und meines erachtens ist er einfach nicht fähig mit der Krankheit umzugehen und zu handeln.

Ich habe meine Umschulung durch den langen Krankenhausaufenthalt meiner Tochter (zu viele Fehlzeiten um zur Prüfung zugelassen zu werden) verloren und ihr arbeitsloser "Vater" saß daheim und hat sich de Eier geschaukelt :-[:-[ wir lagen 3 wochen im Krankenhaus und ganz komischerweise jedesmal zum wochenende konnte er sie nicht besuchen. Ist klar, Party war ja wichtiger.. ich bin echt nicht neidisch, denn ich kann irgendwann sagen ich habe ALLES für meine Tochter getan. Und so ein Leben wie er will ich absolut nicht.

Man muss auch betonen mein Ehemann hat fast sein kompletten Jahresurlaub genommen um an den Schulungen teilnehmen zu können und im Krankenhaus bei uns zu sein. Sowas hat ihr "Vater" nicht auf die reihe bekommen. Er musste ja tagtäglich erstmal schön ausschlafen und kam dann mal für 2 stunden ins KH. (natürlich nicht jeden tag)

Sei es wie es sei. Vor Gericht zählt das nicht schon klar aber irgendwo will ich etwas Gerechtigkeit.

ich könnte ewig weiter schreiben was er so abzieht aber ist letzendlich eh erstmal egal. Chancen habe ich anscheind keine irgendwas zu erreichen:-(

LG

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Vielleicht ist auch Deine Einstellung von Dir ein Problempunkt, dass Du Euer Kind als Deines betrachtest.

"meine Tocher".....

Fang einfach mal an von der Wirklichkeit auszugehen und von "unserer Tochter" zu reden und zu schreiben.

Das klärt vielleicht den Blick um wessen Tochter es tatsächlich geht. Es ist nämlich nicht nur "Deine" Tochter. Es ist Eure. Auch wenn Du das anscheinend verdrängen willst.

Und Dein "weil er früher nie aufgestanden ist" wird er sich heute nicht um EURE kranke Tochter kümmern ist nicht gerade einfach nachzuvollziehen.

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Hattet ihr den das Gemeinsame Sorgerecht? Ist dies nicht der Fall, brauchst du nichts einklagen, das es automatisch bei dir liegt.

Was den 'Vater' betrifft, wenn er lieber Feiern geht und sich nicht meldet, kann das Interesse nicht groß sein. Da würde ich an deiner Stelle gar nicht hinterher rennen.

Mache dir Notizen, wann er auf Party geht und mit wem etc. Da du die Befürchtung hast, er könnte auch Drogen nehmen, teile es dem JA mit. Auch das, dass er seine Tochter alleine raus lässt. Das zeugt nicht von verantwortungsbewusstsein.

Wenn er keinen Unterhalt zahlt, bekommst du doch den Unterhaltsvorschuss.