Mit diesem Strang möchte ich alle alleinerziehenden, ledigen Frauen warnen, die noch vor Beantragung des Elterngeldes das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Normalerweise hat man Anspruch auf 12 Monate Elterngeld.
Man kann aber auch 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vom Vater getrennt lebend,
- ledig
- Alleiniges Sorgerecht
Das alleinige Sorgerecht hat man als Ledige, getrennt lebende sowieso und damit Anspruch auf 14 Monate.
Meint man es allerdings gut und möchte mit dem Vater das Sorgerecht teilen, bekommt man nur 12 Monate Elterngeld.
Die anderen zwei Monate kann dann der Vater Elternzeit nehmen.
Kann der das allerdings nicht, hat man ein Problem!
Der Mutter steht deswegen trotzdem nicht mehr Geld zu als diese 12 Monate.
Der einzige Weg, trotzdem noch an die zwei Monate Elterngeld zu kommen, geht über das Amtsgericht.
Dort muss man erst das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen (wobei das gemeinsame Sorgerecht erhalten bleibt). Das kostet Gebühren. Zwar nicht viel (etwa 200€), aber immerhin.
Das kann man sich sparen, wenn man das gemeinsame Sorgerecht erst NACH Ablauf der 14 Monate beantragt.
Oder man regelt beim Antrag auf gemeinsame Sorge, dass nur die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Elterngeld 14 Monate und gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
ganz toller Tipp, wirklich. Vor allem wenn der Mann sich kümmern möchte. Frau kann auch nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen oder splutten lassen, aber neeee, auf so eine Idee kommt hier keiner.
Verständnislose Grüße
wirbelwinds.mama
Vor allem verliert ein GSR ohne ABR quasi den Wert.
Ich sehe das auch so, dass der Vater wenigstens die 2 Monate Elternzeit auch nehmen soll. Ist ja der Sinn der Sache.
LG
Wenn er aber nicht kann oder nicht möchte!!!
Darum geht es!
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht nur deswegen gemacht, dass falls mir was passiert, unsere Tochter ohne Umwege gleich zum Vater kommt.
Der Vater begrüßt es auch, wenn ich noch zwei Monate Elterngeld mehr bekomme, ansonsten hätte er mich unterstützt, aber das auch nur mit Biegen und Brechen, weil es hinten und vorn fehlt.
Er hätte jedem Amt erklärt, dass er die Elternzeit nicht nutzen kann, das interessiert aber niemand. Ohne Amtsgericht bekomme ich trotzdem keine zwei Monate mehr. Die muss ich unentgeltlich ableisten.
Dieser Strang dient einfach mal der Aufklärung.
Natürlich setze ich voraus, dass der Vater einverstanden ist, dass die Mutter die weiteren zwei Monate Elterngeld beziehen soll.
Von Verweigerung einer Elternzeit für den Vater ist hier nicht! die Rede.
Die erste Info der Elterngeldstelle war nämlich, dass ich das gesamte elterliche gemeinsame Sorgerecht wieder rückgängig machen müsse, nicht nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Die sagten, das sei alles recht aufwändig, koste Unsummen, da würde das Jugendamt auf der Matte stehen, außerdem müsse es einen guten Grund geben, das wieder rückgängig zu machen, z.B. wenn zu befürchten sei, dass Misshandlung vorläge und lauter so Zeug.
Völliger Blödsinn!
Davon ließ ich mich natürlich erst abschrecken und informierte mich dann selbst an anderen Stellen.
Bei deinem ganzen gejammere hast du nur eine wichtige Info vergessen, nämlich das du ohnehin nicht alleinerziehend bist und dir daher die beiden Monate sowieso nicht zustehen.
Immer schön Geld haben wollen, dafür kann man auch etwas lügen und betrügen.
Boah, jetzt reichts aber echt!!!!
Ich bin alleinerziehend!
Der Vater kann nur am WE kommen und sich um das Kind kümmern.
Nach deiner Definition ist dann wahrscheinlich jede Mutter, die ihr Kind eine Stunde oder mal über Nacht zur Oma gibt, auch nicht alleinerziehend.
Von der Krippe ganz zu schweigen. Da erziehen dann mindestens drei Erzieherinnen mit.
Alleinerziehend ist man wohl nur dann, wenn der Vater nach Afrika gezogen ist. Und die Mutter für den Rest des Lebens auch Single bleibt.
Mann, musst du einen Hass auf Gott und die Welt haben. Keine Ahnung was dir in deinem Leben widerfahren ist, aber lass es doch bitte wo anders raus!
Und nur zur Info: ich habe eine Arbeit, wo man nicht mitten im Jahr einsteigen kann.
Und es gibt Berufe, z.B. Selbstständige, die keine Möglichkeit haben, Elternzeit zu nehmen. So weltfremd wie du bist, hast du davon aber wahrscheinlich noch nie gehört.
Alleinerziehend ist man dann wenn man getrennt vom Vater ist. Das bist du nicht.
DEINER Definition nach wäre jede Frau wo der Mann in der Woche weg ist also auch alleinerziehend, so sieht es der Gesetzgeber aber nicht.
Wenn dein AG dich nicht mitten im Jahr einsetzen kann, dann kann er dir aber ne Freistellung geben so das du dir nen Job suchen kannst. Dann ist das Geld auch kein Problem mehr.
ICH hab keinen Hass auf Gott auf die Welt, ich finds nur zum kotzen wenn man meint durch lügen und betrügen unbedingt an Geld kommen zu wollen. Ich kann mir dann auch gut vorstellen warum ihr nicht zusammen lebt.
Dein Partner ist dir Betreuungsunterhaltspflichtig, dazu Betruungsgeld und Kindesunterhalt. Dait ist das Problem doch gelöst, sogar ganz normal. Wenns nicht reicht, kannst du dir ja nen Mini-Job suchen. Da dein Freund ja auch alleinerziehend ist, scheint er ja nicht 24/7 zu arbeiten und kann euer Kind in der Zeit betreuen.
Grüß dich
auch in 2 Monaten ist es noch mitten im Jahr und du kannst nicht arbeiten gehen
Also wieso der ganze Aufriss?
LG
Kirsche (die deiner Definition nach auch alleinerziehend ist...es aber nie wirklich war)
Huhu,
also ich melde mich hier auch mal zu Wort, den ich bin eine ALLEINERZIEHENDE die seit der 13 SSW ALLEINE und im Stich gelassen wurde vom KV.
Mein Sohn wird in ein paar Tagen schon 15 Mon.(wie die Zeit rennt),ich musste ALLES alleine bewältigen.Bekam auch 14 Mon. Elterngeld,lebte vom UVS und vom KIGE und uns ging es nicht schlecht,man muß zwar bischen zurück stecken, aber es ist alles möglich.
HEUTE, da ja die 14 Mon Elternzeit um sind, mein Sohn knapp 15 Mon ist, der KV seit ca 7 Mon Kontakt zu seinem Kind hat MUSS ich wieder arbeiten gehen,weil er KEINEN Unterhalt bezahlt.
Es ist alles möglich und alles machbar und ICH mach alles ALLEINE, da ich keine Familie hier wohnen habe.Und du jammerst jetzt rum weil du keine 14 Mon.Elterngeld bekommst?
DEINE Sorgen hätte ich auch gerne!
Es geht alles, wenn man muss. Du kannst stolz darauf sein, dass du dein Leben selbst in die Hand nimmst und nicht zur Generation Jammerlappen gehörst, die die Verantwortung immer Anderen zuschiebt.
LG und alles Gute.
Hallo,
mir fehlen die Worte.
Du bist mit dem Vater deines Kindes zusammen, ihr wohnt aber in getrennten Wohnungen?
Dann stehten dir definitiv keine 14 Monate Elterngeld zu, denn du bist NICHT ledig und somit hast du die 3 Kriterien nicht erfüllt.
Es ist unfair allen "wirklich" alleinerziehenden gegenüber... denk mal drüber nach!
Hallo,
Mein Mann "konnte" auch keine Vätermonate nehmen. Da wir verheiratet sind habe ich Ihm nicht "mal eben" das Sorgerecht entzogen um mir Gelder zu erschleichen.
Du bist genausowenig alleinerziehend wie ich.
LG Andrea
Hahahaha, schon witzig, wie manche Frauen hier reagieren, nur weil man (im Sinne des Gesetzes) alleinerziehend ist, auch wenn man es in Wirklichkeit nicht ist. Ich bin auch eine von denen, bei denen die Kriterien hinhauen: wir wohnen nicht zusammen und haben auch nicht das gemeinsame Sorgerecht. Warum nicht? Weil uns 80 km trennen und aufgrund der beruflichen Situation auch gar nicht geplant ist, zusammenzuziehen. Noch dazu hat mein Freund gerade eine neue Stelle angefangen und sein Arbeitgeber fände es nicht so witzig, wenn er zwei Monate "ausfallen" würde, egal, ob es ihm zustände oder nicht. Also werde ich 14 Monate Elterngeld beziehen, denn vor dem Gesetz bin ich alleinerziehend! Mach dir bloss keinen Kopf um das Gelaber. Ich gehe auch normal arbeiten und werde es auch nach der Elternzeit wieder tun, beziehe dann keinerlei Sozialleistungen, wie so manch andere, die hier vielleicht in den größten Tönen spucken, dass das ja alles Betrug ist!
Dir alles Gute