Auf Anwaltschreiben reagieren oder klagen lassen?

Hi

Vielleicht etwas falsch formuliert daher nochmal etwas genauer.

Seit Trennung vor 6 1/2 Jahren gab es zwischen KV und Tochter nur sporadisch Kontakt.
Ich bat Ende 2008 eine Anwältin um Hilfe da unsere Tochter unter diesem Umgang (hick-Hack = Absagen,Verschiebungen, kompletter Abbruch) sehr gelitten hat (Schreien in der Nacht -Träume-, Selbstwertgefühl, Ängste). Für den Umgangsabbruch hat immer der KV gesorgt.
Leider reagierte der KV auf kein Schreiben der Anwältin.

War mit meiner Tochter deswegen auch in 2 Therapien, auch der Schuleintritt war gefährdet. Haben aber alles sehr gut gemeistert. :-)

Irgendwann meldete er sich dann wieder von alleine und ich gab dem erneuten regelmäßigen Umgangsversuch statt. Dieser brach natürlich wieder ab und ich bat um Hilfe beim Jugendamt. Dort gab es dann ein Gespräch wo eine Umgangsvereinbarung getroffen wurde mit beiden Elternteilen. Leider und wie abzusehen brach auch hier der Umgang nach kurzer Zeit wieder ab.

Nun wurde ich vom JA an eine Beratungsstelle verwiesen. Auch dort kam es wieder zu einem gemeinsamen Gespräch und auch wieder einigten wir uns bzgl. des Umganges. Leider -war klar- brach dies wieder irgendwann ab. 1 1/2 Jahre später erneut ein Versuch, dieses mal meldete sich der Vater bei der Beratungsstelle und wir einigten uns auf einen Termin - doch hier kam gar kein Gespräch zustande da er absagte. Dies ist nun ein 3/4 Jahr her und jetzt flatterte ein Anwaltsschreiben in unseren Briefkasten mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Umgangsregelung für ein 8 Jähriges Kind. Desweiteren der Hinweis -> sollte ich nicht reagieren wird Anfang Mai Klage auf Umgang eingereicht und der Satz "Da es zu keiner Umgangsvereinbarung mit JA gekommen ist - stimmt nicht - es gab mehrere Vereinbarungen.

Morgen habe ich Termin bei meiner Anwältin.

Was meint ihr? Ein Schreiben mit dem Vermerk schicken das die Klage notwendig ist und seiner Anwältin mal erläutern wie das die vielen letzten Jahre alles so ablief (hab Tagebuch geschrieben, Schreiben vom JA kopiert etc.)) oder versuchen sich so zu einigen?

Ich habe im übrigen vom Jugendamt bereits ein Schreiben das ich den Vater, seit letzten Abbruch, gern nur noch an das Gericht verweisen darf, dh. JA steht hinter mir.

Nur so nebenbei - ich bin keine Umgangsverweigerin, ich habe alles Versucht dem Recht meines Kindes nachzukommen aber irgendwann weiß man sich einfach keinen Rat mehr und sagt "Du kannst gern Umgang haben, musst es aber einklagen".

Mir pers. wäre die Klage lieber, denn ersteres entscheidet ein Richter wie der Umgang für alle Parteien am besten umsetzbar wäre und zweiteres kann es auch Konsequenzen geben, sollte er sein Kind wieder enttäuschen.

Grüße

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Deine Anwältin sollte der Gegenseite KURZ antworten: dass die Klage mutwillig ist und beim JA gut dokumentiert die von ihrem Mandanten initiierten Abbrüche des Umgangs vorliegen.

Dann würde ich erst mal abwarten ob das bloß Säbelrasseln ist oder ob er wirklich Lust hat, sein Fehlverhalten vor Gericht zu diskutieren.

LG

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"Mir pers. wäre die Klage lieber, denn ersteres entscheidet ein Richter wie der Umgang für alle Parteien am besten umsetzbar wäre und zweiteres kann es auch Konsequenzen geben, sollte er sein Kind wieder enttäuschen."

Ersteres *kann* so sein, muss aber nicht. Ein Richter kann auch so entscheiden, wie er das für das Kind am Positivsten sieht, es in der Realität aber dann doch letztlich irgendwie unpraktisch ist.
Eine Gerichtsverhandlung ist keine Garantie für eine objektive dauerhafte Entscheidung sondern immer eine Momentaufnahme.

Zweiteres ist ein Irrtum, es gibt keine Sanktion die einem Vater verbindlichen Zwang für den Umgang auferlegt. Wie auch? Er kann ja dann einfach behaupten er sei krank, habe keinen Sprit um das Kind zu holen, sei eingeladen und es wäre wichtiger dort zu erscheinen, müsse arbeiten.. etc. Die Sanktion kann nur die Mutter betreffen, wenn diese den Umgang aus zweifelhaften Gründen dann absagt und der Vater berechtigte Zweifel an den jeweils angegebenen Gründen hat.
Denn die Mutter hat den Umgang zu fördern, der Vater muss diesen aber nicht wahr nehmen. Und der Vater kann sein UmgangsRECHT erklagen, die Mutter aber keine UmgangsPFLICHT erstreiten.

Heisst: Legt der Richter fest, dass das Kind alle 14 Tage und die hälftigen Ferien zum Vater darf, dann kann er das wahr nehmen oder eben nicht.

Die einzige Konsequenz wäre es, dass er sich nachdem ein Umgang gerichtlich festgesetzt wurde und er sich dann nachweislich (!) wieder zurück zieht bei der nächsten Klage unangenehmen Fragen seitens des Richters stellen müsste.

So weit meine Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis.

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Ok, vielen dank der Informationen. :-)

Und deine pers. Meinung zu unserer Situation? Die Anwälte untereinander hin und her schreiben lassen bis eine Vernünftige Umgangsvereinbarung geschaffen wurde oder soll sie dem anderen Anwalt nur von den vergangenen Jahren berichten und den KV klagen lassen?

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Ich persönlich würde wahrscheinlich selbst ein aufklärendes Schreiben formulieren, aber wenn Du da unsicher bist, dann lass es die Anwältin erledigen. Mir wäre mein Geld und meine Zeit zu schade um mehr Aufwand zu betreiben. ;-)

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Nun,

wenn die Vorgeschichte so objektiv stimmt, würde ICH nicht mal zu einer Anwältin gehen, denn die kostet Geld.

Ich würde der AW kurz schreiben das du die Klage als mutwillig betrachtest und die letzten Verhandlungsversuche mit Hilfe des Jugendamtes am xxx.xxx.xxx aufgrund des Verhaltens des KV gescheitert sind.

und dann ganz entspannt zurück lehnen.