Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Unterhalt, die nicht mich, sondern einen guten Freund betrifft.
Er hat für seine Kleine immer mit Titel Unterhalt bezahlt. 2010 hat er eine Weiterbildung neben dem Beruf begonnen und konnte den gesamten Unterhalt nicht mehr aufbringen weil er dafür monatlich hohe Kosten hatte. Also hat er auf dem Jugendamt angefragt ob es möglich wäre den Titel zu ändern weil er kaum noch überleben konnte. Das JA hat die Kindesmutter angeschrieben und diese hat einer Unterhaltsherabsetzung um 99 Euro zugestimmt da sie selbst sehr gut verdient. Er hat also ein Schreiben vom JA bekommen, dass die Kindesmutter zustimmt und er somit 99 Euro weniger Unterhalt zahlen kann. Der Titel wurde aber nicht geändert.
Ein Jahr später hat er von sich aus den Unterhalt wieder um 50 Euro aufgestockt obwohl dies nicht verlangt wurde. Er wollte das aber für seine Tochter tun. Diese ist mittlerweile 14 und er hat immer Unterhalt gezahlt.
2012 trennte die Kindesmutter sich von ihrem Freund, war Alleinerziehend und ging zum JA und sagte dort, dass sie nun den rückständigen Unterhalt doch fordert. Er bekam ein Schreiben vom Jugendamt dass er nun diese Herabsetzung doch zahlen soll. Also fing er an dies auf Raten neben dem mittlerweile wieder heraufgesetztem Unterhalt (er zahlte also wieder das was auf dem Titel stand) abzuzahlen.
2013 bekam er vom Jugendamt die Auflage sich einen besser bezahlten Job zu suchen um mehr Unterhalt zahlen zu können. Als er dann auf dem Jugendamt anrief und der Dame dort sagte dass er nicht mehr zahlen kann und meinte wovon er denn am Ende leben soll kam von ihr die Aussage: "Letztlich ist uns das doch egal. Es gibt einen Titel und das haben sie zu zahlen" Keiner verstand dies und mit Hilfe einer Anwältin wurde der Unterhalt nun seinem Lohn angeglichem.
Nun kam vorigen Monat wieder ein Schreiben dass er 1. die Ratenzahlung erhöhen soll, 2. wurde der Unterhalt wieder neu und höher berechnet (weil er 14 Euro mehr verdient seit ein paar Monaten), 3. wieder die Aufforderung sich doch einen neuen Job zu suchen.
Dazu muss man sagen, dass er in seinem Bereich gut verdient, eine Vorarbeiterposition hat und da hier im Osten nicht mehr rauszuholen ist. Die Dame vom Jugendamt ging sogar soweit dass sie angeblich nach Stellenanzeigen für seinen Beruf in seiner Stadt gesucht hat und ihm daraufhin mitteilte dass es doch genug Stellen in der Stadt gäbe wo er wohl mehr verdienen würde. Es wurde ihm auch vorgeschlagen doch auf Montage zu gehen damit er mehr verdient.
Das Jugendamt hat die Berechnung nun so angestellt, dass der Unterhalt knapp unter dem Selbstbehalt liegt weil der errechnete Betrag aufgerundet wurde. Mit den Raten die er zusätzlich für diese Rückzahlung noch zahlt kommt er aber weit unter den Selbstbehalt.
Berufsbedingte Aufwendungen die er durch tägliche Fahrerei hat wurden auch nicht anerkannt mit der Aussage, dass dies ja nur eine Kannregelung wäre.
Alle zwei Monate kommt mittlerweile so ein Schreiben und er ist echt fertig mit den Nerven da er ja nun wirklich schon Unterhalt bezahlt. Die Kindesmutter ist ständig beim Jugendamt und zeigt angebliche Lohnerhöhungen an die es aber nicht gibt. Mittlerweile gibt er einmal im halben Jahr alle Unterlagen und Lohnzettel ab.
Meine Frage ist nun: Ist es rechtens erst auf einen Teil des Unterhaltes zu verzichten? Er hat das ja auch schriftlich vom JA. Zweitens, wenn er einen für seinen Bereich guten Job hat, muss er sich dann was anderes suchen? Ist es rechtens dass er mit den Raten und dem Unterhalt unter dem Selbstbehalt liegt und das Unterhaltsbeträge aufgerundet werden?
Bitte kommt mir nicht mit: "Er ist der Vater und hat nunmal zu zahlen" Ich bin selber in der Situation dass der KV für meinen Sohn keinen Cent zahlt und ich klage seit Jahren, aber was hier mit meinem gutem Freund passiert ist nicht mehr zu verstehen. Er hat immer Unterhalt gezahlt, sieht sie regelmäßig obwohl die Kindesmutter durch ständige Umzieherei mittlerweile über 200km entfernt wohnt. Er bezahlt der Kleinen auch Ausflüge etc. Gibt ihr Geld für Handy und Co. Er fühlt sich ungerecht behandelt und ich sehe das mittlerweile auch so.
Ich danke euch fürs Lesen und Antworten.
PS: Ich hab das hier gepostet weil ich ja nicht ins Väterforum darf :)
Frage zum KU - ist das rechtens?
Hi,
erstmal ist es ja sehr gut das dein Freund den Unterhalt für seine Tochter zahlt bzw. zahlen will.
Das die Kindesmutter zugestimmt hat das er eben weniger zahlten kann, heißt nicht, das er es auch nachher nicht muss. Sie hat sozusagen eine gewisse Zeit darauf verzichtet.
Da es einen Titel gibt wo eben genau die Höhe des Kindesunterhaltes festgelegt ist, hat sie auch einen Anspruch darauf.
Wenn nun aber ein Vater weniger verdient durch einen Jobwechsel oder so, muß er einen Abänderungsantrag stellen, damit der Unterhalt neu berechnet wird nach dem aktuellen Stand.
Läßt also der Vater den Unterhalt nicht gerichtlich abändern, gilt was im Titel steht.
Kindesunterhalt geht vor alles.
Dein Freund sollte zum Anwalt gehen, und einen Abänderungsantrag stellen damit der Unterhalt neu berechnet wird nach aktueller finanzieller Lage.
Hier muss er auch Nachweise erbringen aber so hat er eine Chance, das er weniger Unterhalt zahlen muss wenn er eben wirklich weniger verdient.
Viele wollen aber garnicht mehr verdienen, damit sie nicht soviel bezahlen müssen.
Schade eben das manche so denken, da es dem Kind ja zu gute kommt.
LG
Dass er eine Weiterbildung neben dem Beruf begonnen hat und deswegen den gesamten Unterhalt nicht mehr aufbringen konnte, ist sein Problem, weder das Problem der Kindesmutter noch des Kindes. Er hat weiterhin den Unterhalt nach Titel zu zahlen und wenn er sich für eine Lebenlaufbahn entscheidet, die ihm höhere Kosten beschert, muss er selbst sehen wie er diese höhere Kosten begleichen kann ohne am Kind zu sparen.
Die Kindesmutter hat ihm hier offenbar trotzdem zumindest vorübergehend den Rücken freigehalten, war aber clever genug nicht den Titel nach unten abändern zu lassen. Wieso sollte sie auch? Wie gesagt, nur weil der Kindesvater auf die Idee kommt mehr Kosten zu verursachen muss deswegen ja nicht die Kindesmutter am Kind sparen.
"Ist es rechtens erst auf einen Teil des Unterhaltes zu verzichten? Er hat das ja auch schriftlich vom JA."
Klar. Wenn das Kind, vertreten durch die Kindesmutter, auf einen Teil verzichtet und den Titel abändern lässt, ist das rechtens. Nur hat sie den Titel nicht abändern lassen.
Sieh es mal so: Das Kind muss von irgendwas leben. Dieses irgendwas kam vom Kindesvater, was er dann runtergesetzt hat und die Kindesmutter dafür eingesprungen ist (Stichpunkt "weil sie selbst sehr gut verdient"). Unter dem Strich hat seine Ex also im Prinzip seine Weiterbildung finanziert. Klar, dass sie das jetzt mit Hilfe des Titels zurückverlangt.
"Zweitens, wenn er einen für seinen Bereich guten Job hat, muss er sich dann was anderes suchen?"
Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, d.h. er muss mindestens den Mindestunterhalt erwirtschaften und ansonsten z.B. auch Nebenjobs annehmen.
Über wieviel % ist denn der Titel?
aber hat er vll nicht die Weiterbildung gemach tum irgendwann mehr zu verdienen? was wiederrum dem Kind auch zu gute kommt.
Hat er das nicht neben dem Beruf gemacht? und nicht anstatt dem Beruf?
Irgendwann mal? Dann wenn das Kind nicht mehr unterhaltsberechtigt ist oder was? Was sollen die denn mit irge Frank mal anfangen? Das Kind 14.
Wie ist der genaue Wortlaut? Wurde die Differenz gestundet oder darauf verzichtet? Er braucht definitiv weiter einen Anwalt. Wenn der Titel dann geändert wurde, haben die keinen Anspruch alle Nase lang Nachweise zu fordern und wegen 14 Euro anpassen zu lassen.
Darüber hinaus sollte er prüfen lassen, ob er selbst bedürftig ist. Sollte also ein Anwalt sein, der fit ist in Sozialrecht.
Ja, man soll für seine Kinder sorgen, aber deshalb muss man nicht zum Sozialfall werden.
Er sollte auch die Umgangskosten bei der Berechnung des Unterhalts prüfen lassen und sich ggf. dazu tendieren den Mindestunterhalt zu titulieren und zu zahlen und sämtliche Extras einstellen. Dabei unbedingt darauf achten, dass ein neuer Titel bis zum 18. Geburtstag begrenzt wird!!!!
Das ist nämlich die gute Nachricht: Land ist in Sicht und dann ist Mutti mit im Boot.
Hallo!
DieRechtslage wurde schon gut beschrieben.
Mein Hinweis (aus eigener Erfahrung), wenns wirklich nicht geht, dann die Extras wie Handy, Ausflüge & Co. weglassen, da solche Kosten im Unterhalt enthalten sind.
Wir werden auch ständig von der KM aufgefordert, Klamotten zu kaufen, die dann bei ihr zu bleiben haben - wenn wir der Meinung sind, dass es dem Kind zu Gute kommt, da er z.B. keine passenden Schuhe mehr hat, dann tun wir das, aber MÜSSEN tun wir es nicht. Das Dreisteste war bisher, dass die KM Extrageld für einen Urlaub wollte, mit dem O-Ton dass SIE ja auch mal was trinken gehen wolle. Nach unserer Absage ist sie sogar an meine Schwiegereltern herangetreten.
Also, zahlen was rechtlich festgelegt ist und wenn dann solche Extras weglassen und so die monatliche Belastung eingrenzen. Das ist sauberer, als um jeden Euro KU zu feilschen. Und wenn es wirklich besser bezahlte Jobs in der Stadt gibt, ja, dann ist er verpflichtet, sich zu kümmern und ggf. auch Absagen etc. nachzuweisen. Weiterbildungen sollen ja auch dazu führen, dass man auf dem Arbeitsmarkt besser dasteht.
Alles Gute!
Maja
Zum einen muss man natürlich sagen, dass dein Freund von etwas falschem ausgegangen war...zumindest klingt es so bei deiner Beschreibung. Die Mutter hat vorübergehend den Unterhalt gestundet und nichts weiter. Der Unterhalt wurde in seiner Höhe nicht verringert. Natürlich war die Summe dann irgendwann nachzuzahlen. Er darf sich nicht künstlich ärmer machen, wenn er Unterhalt zu zahlen hat. Das hat er eben getan. Die Mutter war noch so nett und war ihm da entgegengekommen. Ein Geschenk aber war das nie gewesen. Das hätte sie auch nie machen dürfen. Es ist ja nicht ihr Geld, sondern das des Kindes. Sie darf da nicht drauf verzichten. Der Titel hätte abgeändert werden müssen. Das war aber nun der Fehler deines Freundes, dass er das nicht versucht hat.
Zum zweiten ist im Unterhalt schlichtweg alles drin. Wenn er also kein Geld hat, sollte er solche Extrasachen einfach sein lassen. Geld fürs Handy und Co. sind eindeutig Sache der Mutter, Ausflüge muss er auch nicht zahlen.
Tja, der Unterhalt... den kann nicht nur das Jugendamt berechnen. Es ist die Sache des Vaters, wem er seine Gehaltszettel zeigt... Warum dackelt dein Freund so dem JA hinterher? Er muss doch nicht springen, wenn die mal wieder rufen. Er soll die ganze Sache seinem Anwalt übergeben und fertig. Dann geht das Ganze eben vor Gericht, aber es wird entgültig geklärt und er hat Klarheit...
Natürlich darf sie auf Unterhalt verzichten, wenn sie in der Lage ist, diesen selbst zu leisten. Das war ja der Grund aus dem sie das gemacht hat.
LG
Sie hat eben nicht darauf verzichtet, sondern ihn nur gestundet. Das ist etwas völlig anderes. Bei ihm sind in der Zeit Schulden aufgelaufen. Der Unterhaltstitel wurde nie geändert.
Und nein, sie darf nicht auf den Kindesunterhalt verzichten. Sie kann es zwar tun, um ihm kurzzeitig entgegenzukommen, aber der Kindesunterhalt ist nicht ihr Geld, sondern das Geld des Kindes. Falls das Kind also dann irgendwann mit Volljährigkeit mal Geld brauchen sollte, kommt Papa in arge Bedrängnis. Unterhaltsschulden verfallen so schnell nicht. Nachzahlen muss er das Geld immer.
Hallo !
1. Nur weil das JA "Amt" im Namen hat haben die bezüglich Unterhalt nicht mehr Rechte als die KM selber. Dieses "AMT" hat überhaupt nichts festzulegen. Fordern darf in diesem Land jeder von jedem alles - ob man es bekommt ist eine völlig andere Frage.
2. Mit irgendwelchen Nachzahlungen wäre ich sehr langsam. Im UH-Recht wird allgemein davon ausgegangen das UH-Ansprüche verfallen sind wenn diese 1 Jahr nicht gefordert wurden (auch mit Titel !).
3. Nur weil das JA "Amt" heißt bedeutet dies nicht das Informationen von dort auch nur im Ansatz richtig sind. Es werden dort regelmäßig UH-Zahler zum unterschreiben irgendwelcher Anerkennung von UH-Schulden gedrängt die gar nicht bestehen.
Ich würde der Aussage eines JA in Bezug auf Unterhalt nur genau soviel Gewicht beimessen als kämme sie vom Friseur der KM: Gar keinen.
Wie verhält sich das, wenn eine Beistandschaft beim Jugendamt für das Kind besteht?
Das heißt ja ,dass das Jugenamt (als Dienstleister) die Rechte des Kindes in Sachen Unterhalt wahrnimmt. So betrachtet fordert das Kind diesen Unterhalt für sich ein und nur weil es allein noch nicht rechtsfähig ist, übernimmt es diese Institution. Aber es ist so zu betrachten wie, als würde es das Kind fordern oder die Kindsmutter (als rechtlicher Vertreter des Kindes).
Ignorieren ist aus meiner Sicht deshalb die denkbar schlechteste Entscheidung.
Hier würde ich eher zu einem kompeten Rechtsanwalt raten , um die Ansprüche prüfen und ggf zurückweisen zu lassen.
Punkt 2 ist so auch nicht richtig siehe Link:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/verjaehrung-unterhalt.html
(ich dachte auchmal, dass die Verjährung nur ein Jahr beträgt, aber Pustekuchen)
Gruss
Karna
Nun,
nur weil das EIN Rechtsanwalt schreibt heißt das noch gar nix.
Merke: Wenn von drei Rechtsanwälten zwei die selbe Meinung haben, dann ist einer von den beiden keiner ...
Ich denke was evt Verjährung betrifft, bekommst du im folgenden Link Antworten.
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/verjaehrung-unterhalt.html
Wenn der Anspruch 2010 tituliert wurde und 2012 eine Forderung geschickt wurde, dann ist diese durchaus rechtens.
Verjährungsfrist für Unterhalt in diesem Fall beträgt 3 Jahre!
Schulden werden in die Unterhaltsberechnung nur bedingt berücksichtigt. Ich denke in dem Fall deines Freundes liegen die Chancen dafür nicht sehr gut.
Der fatale Fehler liegt daran, dass er sich für die Zeit den Unterhalt nicht neu titulieren lassen hat.
Wenn das Sorgerecht bei der Mutter allein liegt, durfte sie die Entfernung zum Wohnort des Vaters (rein rechtlich) schaffen.
Hier kann ggf geprüft werden, inwieweit die Mutter an den Fahrkosten des Kindes/des Vaters zum Umgang beteiligt werden kann. (sofern sie es nicht schon tut)
Ich frage aber mich wirklich , wie jemand der
- knapp unter dem Selbstbehalt liegt
- berufsbedingte Aufwendungen hat
- Unterhaltsschulden tilgt
- Lebenserhaltungskosten (Miete incl Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung usw)
sich dann noch leisten kann Handykarten & Co und Ausflüge zu finanzieren
Ich finde dein Freund braucht keinen Rat aus dem Forum, sondern einen sachkundigen RA und ggf Schuldenberater um endlich wieder in Ruhe leben zu können.
Im Normalfall rate ich immer zu Kommunikation. Aber bei der hartnäckigen , engmaschigen Lohnkontrolle scheint mir ein Gespräch mit der Mutter wenig erfolgreich.
Kinder kosten viel, gerade wenn sie größer werden. Das fängt mit Klassenfahrten, Kino- und Theaterbesuchen an und geht weiter mit immer höher werdenden Ausgaben für Schulutensilien ...(wir sind beim Großen locker bei 250 Euro zu Schulbeginn zzgl der in der Schulzeit entstehenden Kosten und das waren dieses Jahr schon locker 5 Bücher, 3 Theaterbesuche und diverse andere Kosten) Friseur - (20 Euro nur fürs Schneiden) usw. Ich kann nachvollziehen, dass die Mutter nicht unbedingt den Löwenanteil an den Kosten tragen will, wenn es anders sein könnte/ Arztbescheinigungen/Medikamente .................(kleine Beträge manchmal, aber in der Summe...)
Und da die Mutter angeblich gut verdienen soll, hat das Kind sicher auch andere Ansprüche als ein Kind dass in einer Familie groß wird mit viel weniger Geld.
Da prallen die Vorstellungen von dem was das Kind benötigt sicher aufeinander.
Ich wünsche deinem Freund dass er einen fähigen Anwalt findet, der die Angelegenheit so regeln kann, dass dein Freund mal zur Ruhe kommt.
LG
Karna
"Ich denke was evt Verjährung betrifft, bekommst du im folgenden Link Antworten."
Nur leider keine richtigen Antworten.
Das 1 Jahr ist keine Erfindung von mir, sondern vom OLG Thüringen.
Nachzulesem im Urteil 2UF385/11
http://www.kanzlei-tmfg.de/aktuelles/ruckstandiger-unterhalt-verfallt-nach-einem-jahr/
Ich werde mir den Link nachher in Ruhe durchlesen.
Ich danke dir erst mal für die Info
LG
Karna
Zu der geschaffenen Entfernung wurde noch nicht viel gesagt. Da Hätte er gleich was machen müssen, die Mutter kann nicht einfach mit Kind 200km weg ziehen. Und wenn sie es doch tut hat Sie eigentlich für den Umgang zu sorgen bzw. Das Kind zu ihm zu bringen, zumindest Auf ihre Kosten. Auch darin sollte er sich fachkundigen Rat beim Anwalt suchen.
Meines Ermessens nützt ihm die Absprache gar nichts, da eben ein vollstreckbarer Titel besteht. Davon abgesehen hat die Mutter prinzipiell überhaupt nicht das Recht, auf Kindesunterhalt zu verzichten.
Dass überhaupt verzichtet wurde, war Glück für Deinen Freund, da gab es ja keinerlei Grundlage für.
Gruß,
W