Bekommt er umgangsrecht?

Hallo ihr. Bei uns tut sich im Moment so einiges. .. erstmal von Anfang an: bin alleinerziehend habe alleiniges sorgerecht. Der vater hatte umgangsrecht doch als mein sohn (2)bei ihm in kontakt mit drogen gekommen ist (graskrümmel lagen auf dem Tisch und er hat reingefasst) hat mein Anwalt vor 2 tagen einen Brief geschrieben das er jetzt keinen umgang haben darf. Gestern ist mein ex auf mich los und hat mich derbe geschubst das ich in die spüle geflogen bin. Polizei hat ihn raus begleitet aber ich dummi habe keine Anzeige erstattet da ich echt schon mit den nerven am ende bin aber total! So, meine Frage ist: wenn mein ex mich vor Gericht zerrt, bekommt er umgangsrecht? ! Habe was gelesen von alle 2 wochen übers Wochenende. .. ich dreh dirc

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Bevor die Messer fliegen, warum er in der Wohnung war und überhaupt die Möglichkeit hatte, Dich in die Spüle zu schubsen oder oder oder:

Klär das morgen sofort mit Deinem Anwalt. Kannst Du nicht auch nachträglich Anzeige erstatten? Sortier Dich, Du musst jetzt klare Gedanken haben für Deinen Sohn. Rücksicht war gestern, jetzt musst Du Muttertier sein!

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Die Anzeige kann sie sich auch direkt sparen.
Die Staatsanwaltschaft wird zu den Schluss kommen das es sich um normale Auseinandersetzungen im Rahmen einer Trennung handelt und kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht.

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Bis jetztist unkar was deine Ziele sind.

Soll der Vater Umgang haben oder nicht?

Falls ja wann soll er Umgang haben?

Was muss er hierfür erfüllen? Wann sind diese Bedingungen Deiner Ansicht nach erfüllt sein?

Bist du z.B. froh, dass kein uUmgang stattfindet und jetzt ein Grund gefunden wurde oder ist dein Ziel, dass ein Umgang stattfindet?

Das schubsen gegen dich halte ich z.B. füjr irrelevant. Das hat ja nichts mit dem Kind zu tun.

Außerdem ist deine Rolle hierbei nicht bekannt die dazu führte.

Und für diejenigen die daraus Schlüsse ziehen, die nicht zulässig sind:

Und nein, ich rechtfertige schubsen nicht und finde das nicht in Ordnung.

Trotzdem sind die Gesamtumstände zu würdigen.

Bleibt also, dass Graskrümel auf einem Tisch lagen die angefasst wurden. Mehr wurde nicht geschildert was das Kind gefährdet. Z.B. das er mit Kind Gras zu sich nimmt.

Reicht jetzt, dass das nicht mehr passieren darf? Also keine Graskrümel auf dem Tisch liegen?

Dann gibt es wieder Umgang?

Was muss denn jetzt konkret erfüllt sein um Umgang stattfinden zu lassen?

Oder soll er nie mehr Umgang haben?

P.S.

Warum hast du ihn eigentlich als Vater auserwählt?

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Sorry habe wohl nicht genug infos mitgegeben... also ich möchte das er Umgang hat aber begleiteten. Auf keinen Fall alleine. Er hat sich provoziert Gefühlt... wir hatten eine Diskussion darüber das er bitte nicht dem kind immer sagen soll "die mama lügt immer, die will gar nicht das du mich siehst" und und und bleibe halt immer ruhig und habe mich nicht provozieren lassen und das hat ihn tierisch aufgeregt das ich gesagt hab er soll das kind nicht damit verstören. Ich finde egal wss los ist man geht nicht auf die Mutter los, denn der kleine hat es gesehen und angst gehabt und ich bin gegen jede Form von gewalt. Ausserdem wird in der wohnung auch der scheiß konsumiert, das hat man gerochen! Er weiß nicht was Kinder brauchen, gibt ihm Koffein, scharfes chinesisches essen und es wird ständig neben ihm geraucht. Es war ein Fehler das ich die Tür geöffnet habe aber ich hatte Mitleid und den Glauben das er sich benimmt. Wir kennen uns seit fast 10 Jahren aber er ist nie so gewesen. Als er angefangen hat zu schlagen und zu dealen habe ich ihn verlassen.

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Achja und liebsten wäre mir irgendwann mal regelmäßiger Umgang zwischen den beiden... ich gönne es beiden. Natürlich drogenfrei, kindgerecht und ohne dass ich mir mega sorgen machen muss.

Wer soll bitte kontrollieren ob da Drogen auf dem Tisch liegen? ! Deswegen begleitet vom Jugendamt

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Es wird sehr schwer , nur wegen ein bisschen Gras einen betreuten Umgang zu bekommen.

Mach Dir bewußt, selbst da THC hierzulande noch nicht legalisiert ist, ist es dennoch weniger Gefährlich als Alkohol und Zigaretten, selbst wenn das Kind etwas davon verschluckt hätte.

Nachzulesen hier:

http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/news/alkohol_aid_51703.html

Das verschlucken von Tabak oder Alkohol kann tödlich sein, bei THC nicht.

Dein Anwalt hat mit Schreiben definitiv zu hoch gepokert und eine richtig schlimme Racheaktion ausgelöst.

Plätze für den begleiten Umgang sind rar, und werden, zumindest hier in der Großstadt nach der Schwere der einzelnen Fälle vergeben.

Eine Bekannte von mir hatte mit dem KV Probleme mit körperlicher Gewalt, auch dem Kind gegenüber. In der Gerichtsverhandlung bekam der KV 6 x betreuten Umgang, dann wars um, obwohl die Aggressionen sich nicht wesentlich verbessert haben. Als meine Freundin um Verlängerung des betreuten Umgangs bat, würde dieser abgelehnt , es sei denn sie (!!!) zahle den selbst. 30€ / Std. Für den Sozialarbeiter zzgl.. Anfahrt. Der KV müsse nix zahlen, denn er wolle den betreuten Umgang schließlich nicht.

Das ganze ging insofern gut aus, weil der Ex ne neue Freundin hat und das Interesse an meiner Bekannten und den Kind verloren hat.

Ich denke du solltest Dich mit dem JA beraten, was Du wirklich realistisch Unternehmen kannst. Aber ich denke, mehr als ein Mediationsgespräch und an die Vernunft des KV appellieren doch keinerlei Drogen in Gegenwart des Kindes zu konsumieren wird nicht drin sein.

Agathe

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Mach heute noch die Anzeige mit Strafantrag! Sonst glaubt dir später niemand.

Hast du eine Anwältin, die dich vertritt?

Gruß

Manavgat