Bis wann muss der Unterhalt gezahlt werden ?

Hallo,

mein getrennt lebender Mann zahlt mir jeden Monat einen gewissen Trennungsunterhalt sowie Unterhalt für das gemeinsame Kind. Nur zahlt er manchmal schon am 1., manchmal aber auch am 10. (das Späteste war bis jetzt der 15.).

Da ich zuätzlich auch noch Wohngeld beziehe, das die Miete fast ganz abdeckt, sowie Kindergeld und noch etwas angespart habe, ist es noch nicht akut. Allerdings habe ich Angst was passiert, wenn ich mal nicht mehr so viel Geld zu direkter Verfügung habe.

Bis wann muss er das Geld denn gezahlt haben ? Habe ich irgendeine rechtliche Handhabe, wenn er das Geld regelmäßig erst zur Mitte des Monats überweist ?

lg

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Hallo :)

Unterhalt muss monatlich im voraus bezahlt werden, § 1612 bgb.
Üblicherweise bis zum 3. Werktag ;)

Lg Daniela

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Glaub bis zum Ende des Monats muss es da sein, somit alles noch im Rahmen, redet miteinander bitte Ihn einen Dauerauftrag zu machen oder woran es liegt das er mal da und dann wieder dort zahlt, Zahltag bei Ihm auch nicht immer gleich vielleicht?

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Zahltag ist bei ihm immer Ende des Monats. Selbst wenn noch ein Wochenende/Feiertag dazwischen liegt. Das Geld ist immer vor dem 1. da.

Einen Dauerauftrag hat er, wie es scheint, nicht eingerichtet.

Da der Unterhalt momentan meine größte Einnahmensquelle ist wäre die Frage, bis wann er das Geld überwiesen haben muss, da es doch nicht sein kann, dass ich ohne etwas dastehe, nur weil er den Unterhalt (zu) spät überweist.

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Hm hab jetzt gelesen das es zum dritten da sein soll, ich würd mit ihm sprechen ob es möglich ist ein Datum zu finden wo es kommt damit du es einplanen kannst....

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Nun, bis wann der UH gezahlt sein muss steht üblicherweise im Titel drin - also dort mal nachlesen.

Außerdem rege ich immer an das der UH-Empfänger eines berücksichtigen sollte:

Unterhalt wird immer am Monatsanfang im Voraus fällig.
Gehalt wird üblicherweise am Monatsende im Nachhinein gezahlt.

Das bedeutet, der UH-Zahler muss den UH immer einen Monat vorfinanzieren - was ihm je nach Einkommen auch nicht leicht fällt.

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Titel gibt es noch keinen. Momentan läuft noch die Klage und er zahlt so viel wie er meint.

Bezüglich (Vor)finanzierung sollte es keine Probleme geben. (Ich kenne sein Einkommen und Ausgaben noch sehr genau )

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Wenn es keinen Titel gibt, dann gibt es auch kein fixes Zahldatum.

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Wie bereits geschrieben muss der Unterhalt am Monatsanfang gezahlt werden.

Was mir aber nicht einleuchtet, dass man wirklich so große Probleme bekommt, wenn das Geld erst statt am 01. am 15. da ist.

Und ja ich weiß, dass die Miete regelmäßig am 3. Werktag bezahlt sein muss.

Ist da kein Ansparen möglich der diese zwei Wochen (also noch nicht mal die volle Summe) abdeckt?

Allein deshalb am Ende einen Rechtsstreit anzufangen wird das Klima auch nicht verbessern.

Und ja es wäre dein Recht. Aber hier sehe ich nicht wirklich Vorteile darauf zu bestehen.

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Das Problem ist hier ein anderes:
Offensichtlich befindet man sich ja gerade in der gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich des Unterhaltes.
In sofern wäre es gar nicht möglich einen Rechtstreit bezüglich des Zahlungstermines zu führen, da es ja noch nicht einmal einen Titulierten UH gibt.
Aktuell wird ja nur auf Basis einer Vereinbarung der Anwälte gezahlt.
Wenn der OP der Zahlungstermin so wichtig ist hätte sie das entweder ihrem AW sagen müssen, oder dieser hat verpennt es in die Vereinbarung aufzunehmen.

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So ganz klar ist mir nicht weshalb das Problem "ein anderes ist".

Ich habe problematisiert, dass die TE keine zwei Wochen überbrücken kann.

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