Können Kinder zum Umgang gezwungen werden?

Hallo...
meine Frage steht eigentlich schon oben:
Wir sind zwischenzeitlich geschieden, Trennung erfolgte vor 1,5 Jahren...seither hat mein Ex Mann und Vater unserer gemeinsamen 3 Kinder keinen Kontakt zu Kinder gesucht bzw. unterhalten.
Er zahlt lediglich seinen Mindestunterhalt mehr oder weniger pünktlich.

Vor kurzem hat er jedoch einen Antrag auf Kindesumgang beim Familiengericht eingereicht.
Eine Anhörung der Kinder und mir fand bereits vor der Richterin und der zuständigen Mitarbeiterin vom Jugendamt statt.

Meine Kinder (Alter siehe VK) wollen jedoch keinen Kontakt mehr mit dem Vater haben.
Dies haben alle 3 auch so zu Protokoll gegeben.

Nun meine Frage:
können die Kinder wirklich gerichtlich gegen ihren Willen zum Umgang mit dem Vater gezwungen werden?
Gibt es hier keine Rechte für die Kinder?
Auch Väter können doch den Umgang verweigern, und nicht gezwungen werden...

Was ist dann zu tun, falls das Gericht ein Umgangsrecht festlegt?

LG
Irmi

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Ich mag gern etwas dazu schreiben... aus heutiger Sicht meines Stiefbruders (Sohn meines Stiefvaters)....

Die Mutter dieses Kindes (heute ist er stattliche 25) wollte auch mal einige Zeit keinen Kontakt um sich selbst zu verwirklichen. Er passte da gerade mal einfach nicht in ihr Leben. Nach (für meinen damals 9 Jahre alten Bruder) ewiger Zeit wollte sie ihn dann wieder sehen und er wollte das nicht.

Mein Stiefvater hat mit Engelszungen auf ihn eingeredet, nur deshalb ist er gegangen. Heute noch haben Mutter und Sohn einen Bruch in ihrer Beziehung weil er sich einfach von ihr im Stich gelassen fühlt.

In meiner Arbeit mit Traumapatienten habe ich auch immer wieder erlebt, das ein gewisser Bruch, ein Misstrauen, ein schlechtes Gefühl da ist. Das kann man weder durch Geschenke noch durch jegliche plötzliche Aufopferung wieder wettmachen.

Und genau das passiert mit den Kindern "die zum Umgang gezwungen werden". Sie haben ein schlechtes Gefühl und können dieses, auch lange danach als junger Erwachsener, nicht einordnen.

Mein Bruder hat seit Jahren das Gefühl ihm fehle etwas wenn er seiner Mutter begegnet, aber er kann nicht greifen was das ist. Meiner Mutter gegenüber hat er dieses Gefühl nicht.

Und bitte, an all die, die diesen Schulvergleich ziehen... stellt Euch mal vor, ihr seit ein Kind. Eure Eltern trennen sich, ein Elternteil lehnt den Kontakt ab. Wie zur Hölle soll sich denn da ein Kind fühlen, wenn es Monate, Jahre oder was weiß ich wann wieder zu dem Menschen MUSS, welcher es (in kindlicher Welt) lange Zeit nicht haben wollte?

Da ist etwas kaputt gegangen, da wurde Vertrauen massiv erschüttert. Sowas kann man nicht immer wieder reparieren.

Ich kann die Sorgen der TE durchaus nachvollziehen. Denn im Grunde ist sie es, die das ganze dann hinterher "ausbaden" darf. Kinder sind kein Spielzeug, was ich mir vor Gericht zurück erstreiten kann, wenn ich gerad´ mal wieder Bock drauf habe....

Umgang zu beiden Elternteilen ist wichtig. Aber bitte zu Kindeswohl fördernden Vorraussetzungen.

LG

Arletta

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Also Kinder einfach frei entscheiden lassen?

Leider ist das nicht so gradlinig und einfach.

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Wenn ein Kind das Gefühl ertragen nicht erwünscht zu sein... Hat das Kind dann nicht auch das Recht Kontakte abzulehnen?

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Hm wenn erdrauf beharrt glaub ich schon, aber deine Kinder sind ja angehört worden, denke der Richter berücksichtigt deren Meinung.

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Gegenfrage:

Angenommen deine Kinder geben zu Protokoll sie hätten keine Lust mehr in die Schule zu gehen.
Können Sie gegen ihren Willen dazu gezwungen werden?

Die Antwort ist in beiden Fällen gleich.

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Wieso sollte die Antwort gleich sein? Erkläre das doch bitte, warum du der Meinung bist, dass Kinder in dem Alter zu einem Umgang gezwungen werden können.

Es gibt übrigens eine Schulpflicht - aber keine Umgangsplicht. Somit ist dein Verglich ziemlich hinfällig.

lg, verena

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Hier geht es um einen VAter dem bisher die Kinder wurst waren, und in dem Alter haben Kinder eben schon eine eigene Meinung dazu und das wird so berücksichtigt, hier geht es um keine Ex die den Umgang nicht wollte oder nicht will, sondern darum das er Jahre nicht anwesend war....Da muss man eben damit rechnen das es so laufen kann.

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In dem Alter wird schon auf die meinung der Kinder Rücksicht genommen. Allerdings denke ich auch, dass die Begründung shcon mehr als ein "keine Lust" sein sollte. Aber vielleicht können sie ihre Gründe tatsächlich darlegen in der Anhörung.

lg, verena

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Letztlich stellt sich die Frage wie alt sind die Kinder (je älter umso eher können sie heirüber auch eine entscheidung treffen) und weshalb sie keinen Umgang wollen.

Ein z.B. "ich will nicht, weiß aber nicht warum" kann ja nun zumnindest bei kleineren Kindern nicht ernsthaft zu einem Umgangsabbruch führen. Oder bist du da anderer Ansicht?

Was wäre z.B. , wenn die Kinder Umgang wollten und dann sagten sie wollen keinen mehr zu dir? Können Sie dann beim Vater bleiben oder gezwungen werden zu dir zurückzukommen? Oder würde dann auch ein "ich will nicht" ausreichen, dass sie beim Vater bleiben?

Es muss ja schon erhebliches vorgefallen sein, wenn KInder keinen Umgang wollen.

Und 1,5 Jahre sich nicht melden ist ja regelmäßig für Kinder allein kein Grund einen Umgang strikt abzulehnen.

Wenn du also außer "seit 1,5 Jahren nicht gemeldet anführen kannst, solltest Du aktiv versuchen einen Umgang zu fördern. Erst wenn der nämlich ein paarmal stattfand kann man beurteilen wie es weitergeht. Oder bist Du der Ansicht der Umgang sollte keinesgfalls statfinden. Dann solltest Du dies sehr gründlich und nachvollziehbar begründen. Und zwar nicht mit einem "sie wollen halt nicht".

Oder würde dieser Grund auch ausreichen nicht zur Schule zu gehen zum Arzt etc.?

P.S.
Kann es sein, dass Du keinen Kontakt wünschst und die Kinder darin (bewusst oder unbewusst) darin stärkst? Und die Kinder Deinen Wünschen folgen?

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Was soll immer dieser Schulvergleich? Der ist wirklich nur dumm.

Aus einer Schule, in der ein Kind seelisch traumatisiert wird (wie es auch passiert, wenn ein Elternteil ein Kind verlässt), werden verantwortungsbewusste Eltern ihr Kind sicherlich nehmen bzw. nach Lösungen suchen, damit es zu keinen weiteren psychischen Verletzungen komt.

Die Unlust zur Schule zu gehen (so wie wir Erwachsene sicher auch mal Unlust verspüren zur Arbeit zu gehen) kannst du doch mit der Angst vor schweren psychischen Verletzungen (Angst vom Vater neuerlich verlassen zu werden) nicht gleichsetzen!

Das selbe gilt für den Arztbesuch.

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"Was soll immer dieser Schulvergleich? Der ist wirklich nur dumm."

Warum? Du gehst doch treffend darauf ein.

"Aus einer Schule, in der ein Kind seelisch traumatisiert wird (...) werden verantwortungsbewusste Eltern ihr Kind sicherlich nehmen bzw. nach Lösungen suchen, damit es zu keinen weiteren psychischen Verletzungen komt."

Dann erläutere mir bitte psychologisch, weshalb es im vorliegenden Fall das Beste ist, das Kind nicht mehr zum Vater zu lassen, wenn es nicht will?

Handeln so "verantwortungsbewusste Eltern"?

Ohne abzuklären, ob "schwere psychische Verletzungen vorliegen?
Warum unterstellstz du diese überhaupt? Bist du vom Fach? Hast du das Kind untersucht?

Und weshalb soll die Lösung am grünen Tisch lauten, das Fernbleiben das beste fürs Kind ist?

Weil Kinder immer wissen was am besten ist? Und dann sin wir wieder bei dem Beispiel Schule und Arzt wo ein "ich will nicht" eben nicht automatisch als richtig gilt.
Warum aber ist automatisch ein "ich will nict zum Eltternteil" richtig?

Und ist es am Besten für das Kind den fehlenden Umgang auch für die Zukunft fortzusetzen? Wie kannst du das beurteilen? Kraft welchen Wissen?

Gerade dein "suchen nach Lösungen" fehlt doch hier komplett.

Warum gilt das nur für die Schule und nicht auch für den Umgang?

Wer als Elternteil den Umgangsauschluss zum anderen Elternteil unterstützt soll (und müsste) dies fachmännisch abklären lassen.

Wer das nicht will soll (und müsste) den Umgang aktiv unterstützen.

Wie kann man da anderer Ansicht sein?

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Hi,

bei der Großen sehe ich Möglichkeiten, dass ihr Wille sich durchsetzen könnte. Mit 11 und 8 sind die Kinder m. E. noch zu jung, um selbst zu entscheiden.

Ich würde als Richterin auch erst mal einen Kontakt der Kinder mit dem Vater organisieren, bevor ich einen Antrag abschmettere. Sie muss einfach sicher stellen, dass es einen handfesten Grund für die Kinder (!) gibt und dass sie nicht Deine Haltung spiegeln bzw. das tun, von dem sie meinen, dass Du es so willst.

Auch wenn 1,5 Jahre Abbruch war, sollte man versuchen einen Kontakt aufzubauen, wenn es nicht handfeste Gründe gibt, die dagegen sprechen.

LG

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Ergänzung:
Da sich mein Beitrag nun offensichlich in die Richtung:
- was ist richtig, was falsch
- beeinflusse ich meine Kinder indirekt
zieht, hier noch einmal meine eigentliche Frage:

Kann man Kinder zum Umgang mit dem Vater zwingen, wenn ja, wie?

Wie stellt ihr euch das vor?

Weinend und streikend ins Auto ziehen, in der Wohnung des Vaters (einige 100 km entfernt) übers Wochenende einsperren?
Mit Geschenken/ Geld "schmieren"?

(Ich will hier nicht die Einzelheiten diskutieren, eine Grundsatzdiskussion über Trennung oder Kindesumgang ist auch überflüssig)

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Ja ein Richter kann dass, und zwar über die Eltern in Form von Bussgeld und anderen Massnahmen bis hin zu Sorgerechtsentzug. Allein die Aussage der Kinder, sie würden halt nicht mehr wollen weil Papa solange nicht da war, reicht nicht als Begründung eines Urteils, dass die Umgangsaussetzung dem Kindswohl diene.

Es liegt also einzig und allein an der Begründung der beiden kleineren Kinder, ob einer Umgangsaussetzung stattgegeben wird.

Wird ein Umgang gerichtlich festgelegt, ist es Aufgabe des betreuenden Elternteils, diesen zu ermöglichen. Dabei hat er freie Hand und darf ausser körperliche Gewalt alles einsetzen. In der Praxis natürlich nicht so einfach bei Schulkindern...

Ich würde den Umgang in diesen Fällen zb ab/bis Schule durchführen, also der KV holt die Kinder direkt ab und Mutter hält sich da raus. Oder den Umgang mit regelmässigen Aktivitäten verbinden, zb "ab sofort bringt Papa Euch zum Fussballverein"... etc.

In schwierigen Fällen muss es eben wie Schule als leidiges Pflichtprogramm angesehen werden, bis das Kind offiziell das Alter für eine eigene Meinung hat.

lg c

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Mir leuchtet nicht ein, weshalb für dich irrelevant ist was "richtig und falsch" ist.

Genau dies ist doch der Knackpunkt.

Und wenn du z.B. die Kinder dahimgehend beeinflusst, dass diese gar nicht zum Vater wollen und deshalb "insAuto gezerrt werden" , ist für dicdh auch nicht relevant?

Entscheidend wäre nur weil sie nicht wollen?

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Hallo,

ich hatte mal die gleiche Situation,

war dann beim Jugendamt, weil mein Sohn immer geweint hat. Die sagten mir, dass man ein Kind nicht zwingen könne aber wenn der Vater das ganze gerichtlich durchsetzen würde, dann hätte mein Sohn keine Chance.

Gott sei Dank hat er sich damit zufriedengegeben und es wurde von Monat zu Monat weniger.

Man sollte dann an den Vater appellieren , dass er nichts davon hat, wenn er sein Kind zwinge zu kommen und das Kind dann nur noch mehr auf Abstand geht.

Habe wie gesagt die Situation dem Vater erklärt und ihm zuerst angeboten, das Wochenende zu kürzen auf eine Übernachtung. Später dann als mein Sohn überhaupt nicht mehr wollte. Habe ich dem Vater angeboten, dass er doch dann einfach einen Tagesausflug mit ihm unternehmen sollte. Das ist wichtig, dass Du es dem Vater immerwieder anbietest, falls er mal auf Gedanken kommen sollte, gerichtlich gegen Dich vorzugehen. Als Mutter kannst Du dann sagen, dass Du alles mögliche getan hast.

Ich muss dazu sagen, mein Sohn hatte zu seinem Vater überhaupt keine Beziehung. Wenn er da war, musste er ständig wechselnde Frauen ertragen und und und.

Die Kinder sind immer die Leidtragenden.

VG
Lina

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Hallo es ist schlecht zu urteilen.Wir kennen die Umstände von euch nicht.Warum der Vater sich lange nicht an seine Kinder gewandt hat.Aber warum sucht er gleich den Weg über Gericht ?Und redet nicht mit dir ?.und so egal können ihn die Kinder ja nicht sein.Er sucht ja den Kontakt mit Hilfe vom Gericht.Der Unterhalt hat mit dem Umgang nichts Zutun sind zwei paar Schuhe.
Vielleicht wird die Richterin erstmal begleiteten Umgang vorschlagen.Vielleicht finden Sie so erstmal wieder zusammen.Ich glaube auch nicht das sie dem Papa die Kinder für immer nehmen.Sie wird erstmal andere Wege versuchen.

L.G Tina