Kann ich KV zur Ferienbetreuung ranholen/zwingen?

Hallo!

Der KV meines Kindes kümmert sich von Jahr zu Jahr weniger um sein Kind. Erst holte er ihn "pflichtmäßig" jedes 2. WE. Jetzt zog er weiter weg (100 km) und hatte ihn seit Februar gar nicht mehr.

Die Sommerferien sind lang, ich habe nur 2 Wochen Urlaub. Kann ich von ihm verlangen, dass er das Kind auch in den Sommerferien nimmt? Mehr als 2 Tage. Kann ich überhaupt verlangen, dass er sein Kind holt? Aber er hat doch auch Pflichten, denke ich. Die Hortzeit ist vorbei, mein Kind 10. Jetzt habe ich schon Ferienlager gebucht, aber bleiben immer noch 2 Wochen, die er allein zu Hause rumsitzen würde. Von 7:00 - 17:00 Uhr (hab ja auch etwas Fahrzeit). Das geht doch nicht. Oma oder so haben wir nicht.

Ich würde schon gern sagen: "Es sind Ferien, ich habe nur begrenzt Urlaub, kümmere dich um ein dein Kind" Kann ich das? Er hat selber 2 Kinder und das Interesse an unserem gemeinsamen ist schon immer begrenzt. Aber mein Kind würde auch gern hin wollen. Er himmelt seinen Vater an und ist total gern dort, auch wenn er sich kaum mit ihm beschäftigt. Aber ist halt der Papa.

Danke für Eure Antworten! LG

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Nun,
verlangen kannst du das zu Recht von ihm, Zwangsmittel zur Durchsetzung gibt es allerdings keine.

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Hallo,

wie war es denn in den vergangenen Ferien? Ist der Vater auch berufstätig? Wieso fällt das erst jetzt auf?

Jetzt wird er wohl keinen Urlaub mehr nehmen können. Aber das einfachste wird sprechen sein. Also z.Bsp. anrufen. Warum fand denn kein Umgang seit Februar mehr statt? Mit 10 Jahren kann man doch schon Bahn fahren?

LG Andrea

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Hallo Andrea,

ja, der Vater ist auch berufstätig. Nimmt aber immer in den Ferien Urlaub.

Er hat ihn jetzt gar nicht mehr geholt, weil er wegen dem Umzug keine Zeit hat (seit Februar!!!). Es wurde auch davor immer weniger und unregelmäßiger.

In den vergangenen Ferien konnte mein Kind noch den Hort besuchen. Sein Vater ist in Urlaub gefahren mit seiner Familie, hatte aber keine Nerven, ihn auch noch mitzunehmen. :-[

Und ich setzte meinen 10-jährigen Sohn nicht allein in den Zug! Das ist zu weit. Wenn der Vater dann dort nicht am Bahnhof steht (er ist nicht der zuverlässigste, ganze Besuchswochenende fielen aus, weil er verschlafen hat), das will und kann ich nicht verantworten. Und selbst wenn er zuverlässig wäre, das ist mir grundsätzlich nichts. Kommt also nicht in Frage.

Und gesprochen habe ich schon vor einiger Zeit mit ihm, er hat keine Zeit und keine Nerven mit seinen Kleinen noch dazu, seine Frau hat da kein Interesse dran bla, bla, bla.

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Und da willst Du dein Kind freiwillig hingeben?

Da würd ich mir doch lieber ne Tagesmutter suchen für die Zeit...

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Du kannst das sowieso nicht. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte das wohl gehen? Aber euer Kind könnte es theoretisch. Denn das BGB § 1684 Abs. 1 sagt: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind VERPFLICHTET und berechtigt."
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht schon 2008 (1 BvR 1620/04) schon festgestellt, dass man den umgangsberechtigten Elternteil nicht zwingen darf und schon garnicht mit Geldbußen belegen darf.

Also kurz und knapp: NEIN.

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Mein Gott, wer sagt denn was von Bußgeld?

Meine Frage war nur, ob ich darauf bestehen kann, dass er sich auch um die Betreuung in den Sommerferien kümmert.

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Ich habe dir nur gesagt, was höchstrichterlich alles beschlossen wurde. Ich habe nie behauptet, dass du deinen Ex mit einem Bußgeld belegen willst.

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Nein, kannst du nicht. Ich spreche da aus (leidvoller) Erfahrung.

Ich kann dir nur raten, dein Kind zu stärken und zu akzeptieren, dass der Vater leider kein übermäßiges Interesse an der Betreuung eures Sohnes hat und sich einfach aus der Affaire zieht. Das ist ganz, ganz bitter und schwer zu fassen, ich weiß. Ich selbst arbeite immer noch daran...

Leb deinem Sohn vor, dass man Jemandem, der so wenig Interesse zeigt und sich dermaßen verantwortungslos verhält, nicht auch noch hinterherlaufen sollte! Erkläre deinem Sohn, dass der Papa anscheinend nicht gelernt hat, wie das richtig geht mit dem Papasein und dass er deshalb jetzt keine Ahnung davon hat, dass man sich um ein Kind REGELMÄßIG und ZUVERLÄSSIG kümmern muss.

Wegen des Betreuungsproblems würde ich eine weitere Ferienbetreuung/Tagesprogramm etc. Buchen. Wenn das Geld dafür zu knapp ist: Versuche, Fördermittel zu bekommen oder sage dem KV, dass er finanziell dafür aufkommen muss!

Das JA berät dich in solchen Fragen und hilft dir weiter.

LG,

Talulah

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[....Wegen des Betreuungsproblems würde ich eine weitere Ferienbetreuung/Tagesprogramm etc. Buchen. Wenn das Geld dafür zu knapp ist: Versuche, Fördermittel zu bekommen oder sage dem KV, dass er finanziell dafür aufkommen muss! ....]

Hallo und guten morgen,

leider muss der KV sich NICHT an den Kosten der Ferienbetreuung beteiligen, den das ist der eigenen Luxus den die allein Erziehende Mutter tragen muss.

Ich stehe vor dem selben Problem mit der Ferienbetreuung und der allgemeinen Betreuung während meiner Arbeitszeit, da laufen bei mir im Jahr extra Kosten auf in Höhe von ca 900€ und es gibt hierzu keine Fördergelder weder vom Jugendamt noch vom Jobcenter. Das JA sieht sich nur in der Pflicht Kindergartenkinder zu unterstützen da es zum Kindeswohl gehört. Schulkinder haben kein Recht mehr darauf.

Meine Anwältin hat mir mit knappen zackigen Worten mitgeteilt das die deutsche Rechtsprechung der Meinung ist: Willst du dein Kind bespaßen während du arbeitest und dein Geld reicht hierfür nicht aus, dann such dir mehr Arbeit ! Ihr Vorschlag war , das ich mich ja mit diesem Fall an das Karlsruher Bundesverfassungsgericht wenden könnte und wegen Diskriminierung KIage einreiche.

LG zuckerschneggle

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Na du kannst ihn ja erst mal fragen. Wer weiß ob er überhaupt in den fehlenden 2 Wochen frei hat, die du jetzt brauchst.

Erzwingen kannst du es nicht. Er ist zwar zum Umgang verpflichtet, es gibt aber keine Gesetzesgrundlage, zu wieviel. Theoretisch käme er dem auch mit 2x im Jahr nach.

LG

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... und ich frage mich immer, warum einem das immer wenige Wochen vor den Ferien einfällt.

Die Ferienplanung für das ganze Jahr machen mein Ex und ich immer im Januar / Februar. Wenn man vorher schon Wochen "reservieren" möchte, weil was geplant wird, auch noch früher.

Kleinere Änderungen sind auch kurzfristig möglich. Die Wochenendplanung steht auch grob für das ganze Jahr bereits im November / Dezember des Vorjahres.

Dir wird doch sicher nicht erst jetzt auffallen, dass du Betreuungsprobleme hast. Für die Zukunft: frage ihn langfristig, wann er den Jungen nimmt und setze ihm eine Frist. Nach Ablauf und sofern keine positive Rückmeldung kommt, organisiere das eben alleine. Pech gehabt.
Meine Tochter hat auch schon mal zwei Wochen "Großelternferien" gemacht. Geht alles, wenn man es rechtzeitig plant....

Alles Gute euch, Nina