Hi,
mein Sohn 8 Jahre muss lt Umgangsreglung die ersten 2 Ferienwochen zu seinem Vater.
Heute erfahre ich von meinem Sohn dass der Vater eine Schiffsreise ins Ausland mit ihm machen will.
Ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Er will nun den Pass haben sagt mir aber nicht genau wohin es gehen soll.
Das kann doch nicht sein..
Ich habe ihn heute gesagt, dass er hier Deutschland mit ihm Urlaub machen kann und ich wissen will wohin es geht. Ich möchte die BUchungsbestätigung sehen und die KOntaktdaten vom Urlaubsort haben.
Sieht er nicht ein...
Er ist der Meinung, dass er in den Ferien machen kann was er will und auch ins Ausland kann. Ich möchte das definitiv nicht.
Das hat wirklich seine Gründe...Wie gesagt, er kann in D bleiben und keine Schiffsreise oder AUslandsreise machen.
Welche Rechte habe ich da?
Ich möchte jetzt nichts von "Warum nimmst du deinem Kind den Spass usw" hören..sondern wirklich nur die rechtliche Lage.
Alleiniges Sorgerecht-Urlaub ins Ausland verbieten? 1000 Fragen..
Schwierig. Generell darf der Vater auch mit seinem Kind ins Ausland. Es ist sein Umgangswochenende. Allerdings hast du als alleinsorgeberechtigte Mutter prinzipiell das Recht zu wissen, wo sich dein Sohn aufhält. Sagt er dir das also ganz normal - ich bezweifle, dass du das Recht auf die Buchungsbestätigung hast - dann kannst du das im Normalfall nicht verhindern.
Anders sieht es natürlich aus, wenn das Kind in irgendwelche Länder reisen sollte, die nicht dem Kindswohl entsprechen und/oder wenn der Vater in der Vergangenheit schon irgendwelche Dinge in Richtung Kindsentführung getan hat.
Es gibt sogar Länder, die VERLANGEN die amtlich bestätigte Erklärung aller Sorgeberechtigten, falls ein Kind nicht mit allen Sorgeberechtigten verreist.
Hallo, man wird doch wohl auch bei gemeinsamen Sorgerecht das Recht haben zu wissen wohin das Kind in Urlaub fährt. Das wäre mir auch nicht geheuer.
Nun,
die KM weiß das das Kind "Beim KV" ist. Das reicht.
Alles andere wäre zwar nett, aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Muss denn umgekehrt die KM auch laufend Aktivitätsberichte beim KV vorlegen damit dieser "weiss" wo sein Kind gerade ist?
Wenn du uns die Gründe nicht nennst, dann können wir nichts dazu sagen!
Gruß
Manavgat
Nun,
für mich klingt das sehr nach "Weil ich halt will" - vonwegen "Das kann doch nicht sein".
da sie nicht antwortet, vermute ich, dass Du Recht hast.
Da ist dann jeder Atem von uns zuviel.
Gruß
Manavgat
Hallo
bei uns war das gerichtlich so geregelt, dass vor Reiseantritt Dauer, Ort und Adresse vorgelegt werden musste.Darauf könntest du bestehen. Er kann mit dem Kind verreisen wohin er will.
L.G.