Die ist eure Erfahrung mit dem Jugendamt?

Hallo!

Ich muss euch mal was fragen, wäre prima wenn ihr Tipps habt..
Ich habe mit dem Vater meiner Tochter zunehmend Schwierigkeiten was die Kosten und das Geld für sie betrifft.

Er zahlt mir im Moment fünfzig euro weniger Unterhalt als er müßte.

Jetzt wird sie im August sechs und er weigert sich mehr zu zahlen wie es ja nach der düsseldorfer tabelle festgelegt ist und droht mir an, das Geld noch weiter zu kürzen.

... Ich muss euch sicher nicht sagen was ich dazu über ihn denke.

Leider hat er noch nicht verstanden das es Geld für seine Tochter ist ....

Jetzt überlege ich wie ich vorgehe. Hab keine Lust ihm weiter in den Hintern zu kriechen.

Anwalt kostet Geld da war ich zumindest zu Beginn der Trennung um mal einschätzen wo ich stehe und was er zahlen muss.

Wie ist es in so einem Fall mit dem Jugendamt. Machen die was das meine Tochter das Geld bekommt was ihr zusteht?

Lieben Gruß

Saaria

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Wenn Du davon ausgehst, dass er zahlen könnte, dann schalte eine Anwältin ein und zeig ihm wo der Bertl den Most holt. Tust Du das, weil er sich weigert zu zahlen, dann muss er die Kosten später erstatten. Vergiß nicht, bei der Gelegenheit auch Betreuungskosten geltend zu machen, sofern vorhanden.

Rumgeeiere und Nachgiebigkeit von Seiten der gesetzlichen Vertreter eines Kindes (in dem Fall Du) führen nur dazu, dass noch mehr gezickt wird und die Verlässlichkeit komplett flöten geht.

Das Jugendamt kannste in aller Regel abhaken: unterbesetzt und inkompetent, von wenigen Ausnahmen abgesehen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ja, macht das Jugendamt. Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das JA das Kind ggf. auch vor
Gericht, weiterhin können dort kostenfrei Unterhaltsurkunden erstellt werden.

googel mal nach "Beistandschaft bmfsfj" da findest Du eine entsprechende Broschüre

LG

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genau, eine beistandschaft ist das einfachste und du musst dich nicht länger mit ihm rumärgern.

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führt nur meistens nicht zu Zahlungen....

Papier ist geduldig.

Gruß

Manavgat

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Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem JA gemacht. Es besteht dort eine Beistandschaft für meine Tochter und der SB hat sich um alles (Feststellung der Vaterschaft, Unterhaltszahlungen, gerichtliche Verfahren) sehr kompetent und zügig gekümmert.
Ich musste wirklich nichts machen, die Beistandschaft hat mir den kompletten Kram inklusive nervtötender Kommunikation mit dem KV abgenommen #pro
Ich würde es zunächst beim JA mit einer Beistandschaft versuchen, die ist auch kostenlos! Wenn du dann den Einsruck hast, das JA arbeitet nicht gut, kannst du immer noch einen Anwalt beauftragen. Ich kenne ja euren KV nicht, oftmals bewirkt ein Schreiben von einer offiziellen Stelle (JA) schon viel. Wenn nicht, dann ab zum Anwalt.

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Huhu,

du kannst die Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Hat bei mir super geklappt und das Jugendamt hat sich gut gekümmert. Ich kenne aber auch die Situation meiner Freundin, bei der das JA leider mal so gaaaaaar nix tut.- Das eiert so vor sich hin.

Wie gesagt, es gibt solche Sachbearbeiter und solche! Aber in aller Regel müssen die ihren Job ernst nehmen und sind auch bemüht!!
Solltest du zu einem Anwalt gehen würdest du Prozesskostenhilfe bekommen! Vorausgesetzt du verdienst keine 100.00 Euro im Monat ;-) Ich kenne einige Fälle bei denen der Anwalt sofort gehandelt hat und das sehr schnell geklärt war. Auf jeden Fall muss er nachzahlen, aber dazu ist wichtig dass du ihn in Verzug setzt!!!! Dazu musst du dringend zum JA oder Anwalt. Denn erst wenn du den Antrag gestellt hast ist er in Verzug mit seinen Zahlungen. Also los geht's!!!! #winke

Gruß Dana

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Grundsätzlich unterstützt das Jugendamt an dieser Stelle! Meiner Erfahrung nach kommt es dann aber sehr stark auf den Sachbearbeiter an, ob TATSÄCHLICH geholfen wird. Ich habe jetzt zwei verschiedenen Mitarbeiter erlebt, mit jeweils ganz unterschiedlichem Engagement für meinen Fall...viel Glück

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Ich hab die anderen Antworten nicht gelesen.

Aber so hab ich es für alle drei Kinder gemacht:

Bin zum Jugendamt hab eine Beistandschaft beantragt.

Die Kümmern sich jetzt im Namen des Kindes um das Geld. Notfalls klagen die das dann auch ein. Damit ich mit dem ganzen wirklich gar nichts zu tun habe, geht das Geld auch nicht direkt auf mein Konto sondern läuft übers jugendamt. Kommt dadurch zwar 2 Tage später, aber wenn nicht gezahlt wird oder zu wenig sehen die das gleich und ich muss mich dadrum nicht kümmern. Die bewirken notfalls auch einen Titel. Und der unterhalt wird immer wieder angepasst wenn eine Erhöhung ansteht

Das einzige was du tun musst ist den Antrag ausfüllen. Dann ist ruhe. Wenn das Kind 18 wird endet die Beistandschaft automatisch.

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Hallo.

>>> Die Kümmern sich jetzt im Namen des Kindes um das Geld. Notfalls klagen die das dann auch ein. ... Die bewirken notfalls auch einen Titel. Und der unterhalt wird immer wieder angepasst wenn eine Erhöhung ansteht <<<

Leider sieht die Realität etwas anders aus.

Ja, das Jugendamt, bzw. die Beistandschaft kann Unterhaltsklage für das Kind erheben, aber das Resultat ist dann erst einmal nur der Titel und nicht, dass das Geld auch fließt.

Der Unterhalt wird nur dann automatisch den Altersstufen angepasst, wenn ein dynamischer Titel besteht.

Und wenn Du den Titel dann einsetzen möchtest, um an den Unterhalt zu kommen, musst Du selbst als Mutter das Geld für Gerichtsvollzieher & Co. in die Hand nehmen.
Das war früher anders, da hat die Beistandschaft sich in der Tat im Namen des Kindes um die Eintreibung des Unterhalts per Titel gekümmert ... nur hat sich da die Gesetzeslage geändert.

Anders sieht es aus, wenn Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse bestehen ... diese klemmt sich dann dahinter, dass die Schulden bezahlt werden, aber davon hat das Kind nichts.

Meine Erfahrung ist, dass die Beistandschaft nichts weiter tut, als "böse" Briefe zu schreiben ... und ich für mehr mein Go geben muss, aber dann eben auch auf meine Kosten.

LG

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Also ich hatte das bis jetzt noch keine Probleme. Hat bis jetzt alles geklappt und ich wurde noch nicht weiter kontaktiert.

Habe jeweils seid geburt (9 , 5 , 1 jahre) die beistandschaften. Also teoretisch alle Änderungen diesbezüglich durch.

Einen Titel gibt es nur bei der Großen

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Hallo.

Da das Jugendamt nicht mehr im Namen des Kindes (und damit auf Kosten der Allgemeinheit) das Geld eintreiben kann, sondern allenfalls gerichtlich einen Titel erlangen kann, musst Du als Mutter selbst das Geld für Gerichtsvollzieher & Co. in die Hand nehmen, um einen Titel auch umzusetzen ...

... dann kannst Du es auch gleich einen Anwalt machen lassen (vorausgesetzt es besteht schon ein Titel), der ist schneller und schießt schärfer.

LG

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Also mein Sachbearbeiter (bzw der meines Sohnes) hat dem KV eben erst einen Brief zukommen lassen, in dem steht [...] eidesstattliche Versicherung abgeben, sonst Zwangsvollstreckung.

Dabei handelt es sich um Unterhaltsrückstand und den laufenden, der nicht komplett gezahlt wird.

Auch hab ich mit ihnen besprochen das sie alles in die Wege leiten bzgl eines Gerichtsverfahren, Lohnpfändung etc. Sollte es nötig sein.

Also zumindest in die Wege leiten würde für uns das JA das alles.

Ich bin froh die Beistandschaft zu haben, mir würde der KV niemals die Angaben machen, die das JA von ihm bekommt.

Dokumentiert wird auch alles... Und jedes mal wenn ich es möchte, schreiben Sie ihn für mich an.

Aber es gibt ja solche und solche ;-)

Lg

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>>> Auch hab ich mit ihnen besprochen das sie alles in die Wege leiten bzgl eines Gerichtsverfahren, Lohnpfändung etc. Sollte es nötig sein.

Also zumindest in die Wege leiten würde für uns das JA das alles. <<<

Ja, in die Wege leiten ... aber hat Dich das JA auch informiert, wer die Kosten dafür übernimmt?

LG

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