Ex will in Elternzeit und noch weitere Fragen

Hallo zusammen

Ich bin vom Vater meines Babys , das in 3 wochen kommt getrennt.

Ich habe schon Kind und werde wenn der kleine da ist, erstmal daheim bleiben. Bekomme ergänzendes Alg 2

Er will jetzt erst ein monat Vaterschaftsurlaub nehmen und nächstes Jahr ein weiterer Monat nehmen, geht das?

Zudem will er das Kind auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, darf er das auch?

Und er besteht auch die Vaterschaft und das Sorgerecht vor der Geburt beantragen zu lassen. Er sagt das es so besser ist, das hat doch auch Zeit nach der Geburt oder? Hat er da bestimmte Vorteile dadurch?

Wir haben momentan auch nur Stress und möchte ihn nicht bei der Geburt dabei haben, er weiss noch nichts davon aber ist ja mein gutes Recht oder ?

Wie läuft das den alles ab , wenn das Baby da ist, wie oft darf er das kind sehen. Entscheidet dass das Jugendamt? Ab wann darf er das Baby mitnehmen und auch über Nacht? Werde stillen.

Sorry für die vielen Fragen , aber ist alles neu für mich , da ich bei meinem ältern kind das alleinige Sorgerecht habe.

Danke

Lg

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Nun, du hast es schon gesagt. DU bist vom Vater getrennt, aber keineswegs das Kind.

Er darf generell Urlaub nehmen wie er will. Aber Elternzeit oder gar Elterngeld kann er nicht beantragen. So wie ich dich verstanden habe,lebt ihr auch getrennt. Für eine Elternzeit bzw. Elterngeld müsste das Kind aber in seinem Haushalt gemeldet sein.

Das Kind wird automatisch auf seine Lohnsteuerkarte eingetragen. Ausnahme ist, wenn er seinen Unterhaltsverpflichtungen garnicht nachkommt. Also selbst wenn er etwas weniger zahlt, als den Mindestunterhalt, bekommt er das Kind auf die Lohnsteuerkarte.

Es ist definitiv günstig die Vaterschaft und das Sorgerecht bereits vor der Geburt zu klären. Jetzt habt ihr noch Ruhe. Ein Kind verändert den Alltag immer. Da will man sich eigentlich nicht die ersten Wochen mit diesem Kram herumschlagen. Hat es Vorteile? Ja, definitiv. Offenbar ist er ja gewillt ein richtiger Vater zu werden und am Leben seines Kindes teilzuhaben. Mit der Vaterschaftsanerkennung und dem GSR erwirbt er nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Er ist dadurch (neben dir) der engste Verwandte des Kindes. Falls du irgendwann nicht mehr in der Lage sein solltest, Entscheidungen für das Kind treffen zu können, gibt es da automatisch noch eine weitere Person, die es kann. Sonst würde das Kind in die Obhut des Jugendamtes fallen. Nicht ER hat bestimmte Vorteile dadurch. Er hat durch die Vaterschaftsanerkennung oder das GSR noch immer nicht das Recht über irgendetwas zu bestimmen, was im Kreißsaal oder auf der Wöchnerinnenstation passiert. Aber im Notfall wäre er eben da. Du kannst dieses Recht niemanden sonst geben. Er ist der Vater.

Er sollte das Baby so oft wie möglich sehen damit sich eine gute Vater-Kind-Bindung aufbauen kann. Anfangs wird das nur in deiner Wohnung möglich sein. Über Nacht geht bei Babys meist noch nicht, sowieso nicht, wenn sie gestillt werden. Also anfangs sollte er schon mehrmals in der Woche da sein...aber eben kurz. Sobald euer Kind es mal 2-3 Stunden ohne Mamas Brust aushält, kann er auch mit Kind die Wohnung verlassen. Zuvor solltest du ihm aber schon die Möglichkeit gegeben haben, dass er das Kleine mal allein beruhigen konnte, allein wickeln konnte,....

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"Das Kind wird automatisch auf seine Lohnsteuerkarte eingetragen. Ausnahme ist, wenn er seinen Unterhaltsverpflichtungen garnicht nachkommt. Also selbst wenn er etwas weniger zahlt, als den Mindestunterhalt, bekommt er das Kind auf die Lohnsteuerkarte"

Also mein Kind ist vollständig auf meiner Karte und das von Anfang an.
Da wurde nichts automatisch auf seine Lohnsteuerkarte eingetra´gen, darum hätte sich der Vater selber kümmern müssen!
Natürlich hat der das Recht die Hälfte des Kinderfreibetrages für sich zu beanspruchen.

"Er sollte das Baby so oft wie möglich sehen damit sich eine gute Vater-Kind-Bindung aufbauen kann. Anfangs wird das nur in deiner Wohnung möglich sein. Über Nacht geht bei Babys meist noch nicht, sowieso nicht, wenn sie gestillt werden. Also anfangs sollte er schon mehrmals in der Woche da sein...aber eben kurz. Sobald euer Kind es mal 2-3 Stunden ohne Mamas Brust aushält, kann er auch mit Kind die Wohnung verlassen. Zuvor solltest du ihm aber schon die Möglichkeit gegeben haben, dass er das Kleine mal allein beruhigen konnte, allein wickeln konnte,.... "

Warum im Haushalt der Mutter? Es gibt noch einige andere Möglichkeiten ...
Im Haushalt des Vaters, der Grosseltern, anderer Personen, in einem Cafe´, in einem Familienzentrum usw usw ...
Wenn die TE eh angespannt dem Vater gegenüberstehen sollte, ist es doch sinnvoll ihr Möglichkeiten zu zeigen, dass Umgang eben nicht nur in ihrem Heim (was ja für viele ihr geschützter Bereich ist) stattfinden muss und kann. Das kann viel Ängste nehmen. Zumal Treffen auf neutralem Boden oft wesentlich entspannter verlaufen.

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Tja, wenn sie mit einem Neugeborenen da jedes mal hintingeln will, weil Papa das Kind mal 10 Minuten sehen will, dann sind natürlich auch andere Treffpunkte möglich.
Ich bin natürlich fälschlicherweise von mir ausgegangen und ich wollte nach meinen Geburten eher weniger von der Welt da draußen sehen.
Und nach einer Geburt als Wöchnerin Würde ich mich schon mal garnicht im Haushalt des Vaters aufhalten wollen, wenn die Kommunikation so schlecht ist, dass er noch nicht mal meine Wohnung betreten darf. Die Großeltern betrifft das selbe. Also geht wohl nur eine Dritte Stelle. In ein lärmendes Café mit einem Neugeborenen? Ganz super wenn es dann nicht so ein ganz unproblematisch, immer friedlich schlafendes Baby ist. Also am Ende bleibt wohl nur ein Familienzentrum. Ehrlich gesagt, da gibt es nicht so viele von. Die mag es bei euch geben....hier gibt es die nicht.

In einem Stimme ich dir zu. Der Umgang kann durchaus konfliktfreier sein, wenn er auf neutralem Boden stattfindet - KANN aber MUß nicht. Die Mutter fühlt sich persönlich in ihrer Wohnung definitiv auf sicherem Boden. Das Baby ist da zu Hause und kennt bereits einiges. Solange beide Elternteile noch einigermaßen gut miteinander kommunizieren und umgehen können, ist das mit Sicherheit die beste Lösung. Und eine Frau, die trotz Trennung ihren Ex komplett an der SS teilhaben lässt und ein Mann, der bereits während der SS zu erkennen gibt, dass ihm dieses Kind wichtig ist, da kann ich eigentlich eine Basis erkennen, dass diese Eltern gut zusammen arbeiten werden. Da braucht es keinen Richter und keinen Schlichter und keine Dritte Stelle als Vermittler. Das schaffen die Beiden ganz allein als Eltern...nicht als Paar.

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Es ist ja auch sein Kind trotz Trennung. Wenn er die Zeit dann mit eurem Kind nutzt find ich das eine tolle Idee.

Mit der Lohnsteuerkarte weiß nicht genau da mein Mann zwei Kinder hat und eins bei sich drauf hat das andere bei der Mutter, vielleicht halb halb keine Ahnung #hicks

Das SR kann er auch danach oder auch einklagen und wird es sicher bekommen wenn er keine Gefährdung fürs Kind ist.

Schwer, stell dir vor er würde das Kind austragen und schliesst dich aus, anderseits kann man dir nicht vorschreiben wer dabei ist, wäre aber traurig an seiner Stelle.

Ihr werdet Eltern Mensch. Sein Kind darf er oder wenn er klagt wird ein Gericht eventuell mehrere Stunden pro Woche entscheiden. So ist das bei so kleinen Würmchen.

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Danke für deine Antwort, nicht falsch verstehen ich will ja nicht den Kontakt zu seinem Kind verbieten. Ich nehme ihn ja auch regelmäßig mit zum ultraschall usw und das kind wird den Namen haben, wo er möchte , womit ich mich leider nicht so anfreunden kann.

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Na, er sollte beiden gefallen, denke das ist schon schwer da einen Mittelweg zu finden. Hoffe ihr packt ihn beide, meine ja nicht nur du solltest an sein Vater sein denken, auch er das du Mutter wirst, also Eltern eben. Ach je. Mein Mann hat wenigstens die Geburt noch mit erleben dürfen die Trennung war 1,5 jahre nach der zweiten Tochter.

Vorher ist es sicher sehr schwer sich zu einigen. Hoffe Ihr findet den goldenen Weg.

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Hallo,

um Elternzeit zu nehmen bzw. Elterngeld zu erhalten muss er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.

Auf der Steuerkarte wird es natürlich mit eingetragen (0,5).

Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerecht würde ich persönlich vor der Geburt machen. Finde ich einfacher und stressfreier als hinterher.

Dass du ihn bei der Geburt nicht dabeihaben möchtest ist deine Entscheidung, aber +berdenke einfach deine Gründe nochmal und dann weisst du was richtig ist.

Mit dem Umgang läuft es so, wie ihr euch einigt. Im Babyalter in der Regel kürzerer Umgang, aber oft. So kann euer Baby auch eine gute Bindung zu ihm aufbauen. Aber du kannst dich ja mal beim Jugendamt beraten lassen.

Unterhalt muss er natürlcih fürs Baby auch bezahlen und falls er leistungsfähig ist, auch dir Betreuungsunterhalt. Das wird allerdings alles bei dir angerechnet aufs ALG 2.

lg, verena

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er bekommt aber das halbe Kind nur wenn er Unterhalt zahlt oder? (das ist eine Frage, denn ich weiß es nicht, ich weiß nur dass ich mit UVL nur ein halbes Kind auf der Lohnsteuer haben darf!)
Und mal ehrlich. bei mir macht ein halbes Kind oder ein ganzes Kind gerade mal 30 Euro aus. also nicht wirklich der hit.

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Auch mit UHV wird ja Unterhalt für das Kind gezahlt. Auch das zählt.

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also ich denke wen du bei der geburt dabei haben willst kannst du ganz allein entscheiden.
da du ja stillen willst, wird der Umgang am anfang sicher nicht sooo lang. es sei denn du pumpst ab oder bist dabei.
wie lang das kind beim vater bleiben darf hängt stark vom alter und vom entwicklungsstand des Kindes ab.
so ab 3 Jahren sagt man kann ein Kind beim papa ein ganzes we übernachten ( wurde meinem partner so gesagt)
wobei meine tochter schon mit einem jahr ein ganzes we dort war...und das sehr gerne.

ich denke du kommst nicht drumrum dich mit deinem ex darüber auszutauschen.
freu dich das er sich um das kind kümmern möchte, es ist 50 % auch sein kind,

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"Und er besteht auch die Vaterschaft und das Sorgerecht vor der Geburt beantragen zu lassen. Er sagt das es so besser ist, das hat doch auch Zeit nach der Geburt oder?"

Anderherum gefragt. Was für Vorteile siehst du darin, warum dies erst nach der Geburt gemacht werden soll.

Du musst doch eine bestimmte Vorstellung haben warum, sonst würdest du das doch gar nicht präferieren?

Da ich manche Gedankengänge einfach nicht verstehe (so wie deinen jetzt) bin ich für eine Aufklärung dankbar.

Generell sollte bei dir doch bei jedem Anliegen das du verweigerst nicht die Frage sein: darf ich das? Sondern, sollte ich das tun und weshalb?

Wie oft z.B. sollte er denn deiner Ansicht nach das Kind sehen? Hast du eine Vorstellung hieirvon? Hältst du diese für richtig und gerecht?

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Ich lebe nicht in Deutschland und kenne mich daher null aus was das Gesetz dort bezueglich Vaterschaft und Sorgerecht usw angeht. Kann dir dazu also leider nichts sagen.
Was ich dir aber raten kann ist folgendes. Bemuehe dich um des Kindes willen um einen freundschaftlichen Umgang mit deinem Ex. Auch wenn es zwischen Euch nicht mehr funktioniert hat, euer Kind hat es sich ja nicht ausgesucht in diese Trennungssituation hinein geboren zu werden.

Er moechte ja offensichtlich teilhaben am Leben des Kindes und ich persoenlich finde das super! Ist nicht oft der Fall in so einer Situation.

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"Er will jetzt erst ein monat Vaterschaftsurlaub nehmen und nächstes Jahr ein weiterer Monat nehmen, geht das?"
Meines Wissens kann er grundsätzlich 2 Monate in Betreuungsurlaub mit dem Kind gehen.
Voraussetzung er betreut das Kind. Er kann die Monate aufteilen.

Er benötigt dazu definitiv die elterliche Sorge!
Ob das Kind dann auch als Hauptsitz bei ihm gemeldet sein muss, und in seinem Haushalt leben muss, habe ich so schnell nicht erlesen können.

Aber da er lt Voraussetzung für Elternzeit das Kind hauptsächlich versorgen muss und nur max 30 Wochenstunden arbeiten darf, würde ich mal davon ausgehen, dass das Kind dann in seinem Haushalt leben müßte.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Die Frage ist, ob das wirklich so gewollt wäre....

"Zudem will er das Kind auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, darf er das auch?"
Ja ein halber Kinderfreibetrag steht ihm zu.
Ich würde ihn sich selber darum kümmern lassen und definitiv meine Hälfte des Kinderfreibetrages bei mir lassen!

"Und er besteht auch die Vaterschaft und das Sorgerecht vor der Geburt beantragen zu lassen. Er sagt das es so besser ist, das hat doch auch Zeit nach der Geburt oder? Hat er da bestimmte Vorteile dadurch?"
Natürlich kannst du das auch nach der Geburt in Angriff nehmen.
Wenn das Ganze Prozedere vor der Geburt in Angriff genommen wird,hat er die selben Rechte wie du. Er muss dem Namen zustimmen(auch dem Familiennamen), der medizinischen Versorgung des Kindes usw. Falls du aus irgendwelchen Gründen das Kind nicht versorgen kannst, kann er sich um das Kind kümmern.

"Wir haben momentan auch nur Stress und möchte ihn nicht bei der Geburt dabei haben, er weiss noch nichts davon aber ist ja mein gutes Recht oder ?"
Natürlich bestimmst ob er bei der Geburt dabei ist oder nicht!
Er hat nicht das Recht seine Anwesenheit bei der Geburt einzufordern!

Wie läuft das den alles ab , wenn das Baby da ist, wie oft darf er das kind sehen. Entscheidet dass das Jugendamt? Ab wann darf er das Baby mitnehmen und auch über Nacht? Werde stillen.

Man empfiehlt als Umgangsreglung mehrfach die Woche ein paar Stunden!
Entscheiden könnt ihr das selber!
Das Jugenamt hat da nichts zu entscheiden, sondern soll beratend und vermittelnd agieren.
Die Umgangsreglung festlegen kann dann nur ein Gericht wenn sich die Eltern nicht einig werden.

Wann das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil allein während der Umgangszeit bleibt ist individuell verschieden.

Zwischen den Stillzeiten könnte der Vater mit dem Kind spazierengehen...
Wenn das Kind größer wird, würde ich schauen wie sich alles entwickelt....
Es ist schließlich ein Kind und da kann man nicht alles von planmäßig, genau datiert vorher abstimmen, wann das Kind dann beim Vater schläft usw.
Grundsätzlich, sobald es abgestillt ist und die Umgebung der väterlichen Wohnung vertraut ist, sollte eine Übernachtung klappen....

LG
Karna