Trennung, KIndsvater arbeitslos... Unterhalt?

Hallo,

ich habe mal eine Frage... ich habe 2 Kinder, eins aus einer früheren Beziehung die jümgste 6 Monate von meinem jetzt ex. Es sind heftige Sachen passiert, so dass ich mich gestern leider trennen musste. Ich bin noch bis Nov in Elternzeit und uss nun mit meinen 2 Kindern umziehen, da die Wohnung zu groß und teuer ist. Mein Ex also der KV ist seit 6 Mon arbeitslos und nun auch nicht gut auf mich zu sprechen vonwegen er zahlt eh nix usw. weil ich mich getrennt hab. Ich wolte nun mal wissen wie es ist, wenn er Geld vom Amt bezieht, muss er der Kleinen trotzdem Unterhalt zahlen oder ist er davon befreit weil er arbeitslos ist? Wir waren nicht verheiratet... würde ich trotzdem irgendwo den Unterhalt zumindest anteilsmäßig bekommen auch wenn er nicht zahlt oder nicht zahlen muss weil er arbeitslos ist? Mache mir natürlich zu Recht Gedanken, weil ich ja mit meinen 2 Kindern auch irgendwie über die Runden kommen muss...

würde mich über Antworten freuen.

Danke!

LG sunshine

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Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.Richte dort auch eine Beistandschaft ein,die sich um den Unterhalt vom KV kümmert.

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Als Arbeitsloser hat er einen Selbstbehalt iHv 880 Euro. In Höhe des darüber liegenden ALG ist er leistungsfähig.

LG

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Hallo.

Es kommt auf die Höhe des Arbeitslosengeldes an, ob der KV noch leistungsfähig ist.

Der Selbstbehalt bei Erwerbslosigkeit liegt bei 880,00 €.
Der Mindestunterhalt liegt bei 223,00 € (317,00 € abzgl. halbes Kindergeld).

Wenn dann noch etwas übrig bleibt, kommt für Dich Betreuungsunterhalt in Frage.

In Sachen Kindsunterhalt kann Dich das Jugendamt beraten, gegebenenfalls per Beistandschaft.

In Sachen Betreuungsunterhalt muss ein Anwalt ran - der kann den Kindsunterhalt auch mitmachen. Würde ich empfehlen (Du wirst dafür sicher einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe bekommen), da ein Anwalt schneller und effektiver arbeitet. Wichtig ist, dass Du Dir den Unterhalt titulieren lässt (dynamisch, damit er automatisch mit den Altersstufen steigt), da der KV ja hoffentlich nicht für immer arbeitslos sein wird.

Wenn der KV nicht leistungsfähig ist, bzw. bis alles geklärt ist, kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist unabhängig von der einer Beistandschaft und geht über die Unterhaltsvorschusskasse.

Außerdem solltest Du Dich beim JobCenter beraten lassen - im ersten Schritt, wie hoch die angemessenen Kosten der Unterkunft sind, so dass eine entsprechende Wohnung suchen kannst. Für den Übergang werden die Kosten für eine zu große und teure Wohnung übernommen. Wenn die neue Wohnung seitens des JobCenters genehmigt wird (und ein Umzug verlangt wird), kannst Du auch finanzielle Unterstützung für den Umzug und eine eventuelle Renovierung beantragen.

Vorausgesetzt natürlich, dass Ihr bedürftig seid, sprich wenn Elterngeld, 2x Kindergeld, 2x Kindesunterhalt (bzw. Unterhaltsvorschuss) und eventuell Unterhalt für Dich nicht ausreichen, wird seitens des JobCenters aufgestockt (es gibt auch Mischvarianten wie ergänzendes Alg II für Dich und Kinderwohngeld für die Kinder - dazu wird Dich das Jobcenter beantragen).

Du musst jetzt nur eben aktiv werden und Dich kümmern.

LG

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Du kannst, wenn dein Einkommen zu gering ist, immer ALG 2 (ergänzend) beantragen. Also musst Du keine Angst haben.

Du solltest aber unmißverständlich kommunizieren, dass Du erwartest, dass er seinen A.... bewegt und per Arbeit Geld verdient um auch Unterhalt zahlen zu können. An deiner Stelle wrüde ich mich an eine Anwältin wenden und den Unterhalt offensiv beitreiben und sei es mit einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Gruß

Manavgat