Unterhalt vom Vater, wenn 18 und Ausbildung ?

Hallo,

meine Nicht ist 18 und fängt ab August eine Auslbidung an. Sie wird 450 verdienen.

Ihre Eltern sind geschieden. Muss der Vater eigentlich noch Unterhalt bezahlen?

lg Susann

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Beide Eltern müssen Unterhalt bezahlen. Den Betrag findet sie in der Düsseldorfer Tabelle. Ihr Einkommen wird minus Freibetrag durch 2 abgezogen. Es berät das zuständige Jugendamt (Beistandschaft, Volljährigenberatzng). LG

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Ja die Mutter aber auch soweit ich weiß

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Auch, wenn die Tochter noch zu Hause bei der Mutter wohnt?

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Ja, zumindest rechnerisch.

Nehmen wir an, es ergäbe sich ein zu zahlender Kindesunterhalt von 100 €

Davon muß der Vater 50% überweisen, und die Mutter die restlichen 50%

Also überweist der Vater auf das Konto der Tochter 50 €.

Ob die Mutter ihren Anteil auch tatsächlich überweist oder die 50€ als Naturalunterhalt der Tochter zur Verfügung stellt bleibt persönliche Absprache zwischen den beiden.

Vom Gesetzgeber her ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet

Pina

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Hallo, bei 450€ Nettoeinkommen ergibt sich ein anrechenbares Einkommen wo 360€. Wenn es das einzige Kind ist, ensteht ein Unterhaltsanspruch wenn beide Eltern gemeinsam mehr als 2701€ anrechenbares Einkommen haben, da der Bedarf dann bei 378€ liegt.
Der Zahlbetrag wird dann dem Einkommen entsprechend verteilt.

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Entschuldige, das war falsch, bei einem Einkommen von mindestens 1901€ ;-)

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Der Selbstbehalt der Elternteile von je 1300€ ist natürlich auch noch zu berücksichtigen.

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