Kinderkrankengelf für Vater (noch) ohne Sorgerecht?

Hallo Hallo,

Zur Situation:

Papa und ich haben uns bereits vor der Geburt getrennt. Kind lebt bei mir und derzeit habe ich noch das Alleinige Sorgerecht. wir wollten das eigentlich schon länger mal in das gemeinsame Sorgerecht umstellen lassen, ist aber irgendwie immer wieder untergegangen. Kind ist derzeit an zwei Nachmittagen für je zwei Stunden beim Papa und einen ganzen Tag von früh bis abends am Wochenende. Also alles gut soweit.

Nun bin ich wieder arbeiten nach der EZ und unsere Tochter nimmt einen Infekt nach dem anderen mit, wie auch aktuell. Heute war ich Kind krank daheim. Der Papa hat ab Mo sowieso Urlaub und hätte also die Möglichkeit, sie zu betreuen, sollte sie da auch noch krank sein. Nun möchte er natürlich wissen, ob er da auch Kinderkrankengeld erhält? Ohne Sorgerecht und ohne, das sie bei ihm im Haushalt lebt? Er würde auch am Montag mit ihr zum Arzt gehen) dort liegt schon eine Vollmacht für ihn vor)

Weiß das jemand sicher? Ist das Kinderkrankengeld an das Sorgerecht und/oder an die Person, bei welcher das Kind im Haushalt lebt, gebunden?

LG

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Hallo,
Mmh, das ist tricky. Normalerweise hast du als Alleinerziehende die 20 Tage. Aber, keine Regel ohne Ausnahme ;-): Falls natürlich das Kind WÄHREND des normalen Umgangs erkrankt, hat er die Pflicht, sich um das Kind zu kümmern und damit hat er auch Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

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Hallo,

Urlaub und Kinderkrankengeld beziehen wird sich ausschließen, denke ich.

Er müsste also für die Kindkranktage den Urlaub stornieren und hätte dann weniger Geld und dafür Urlaubstage gespart. Ob das mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu machen ist? Der Sinn der Kindkranktage ist ja, einen Ersatz zu bieten, wenn keine (zum Haushalt gehörige) Person in der Lage ist das kranke Kind zu betreuen. Jetzt ist ja Betreuung da. Warum sollte die KK das dann zahlen?

LG

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Es geht mir ja darum, ob er ohne Sorgerecht und ohne, das unsere Tochter bei ihm im Haushalt lebt, überhaupt Kindkrank machen könnte und da auch entsprechend kinderkrankengeld bekommen würde.

Er würde natürlich, wenn das rechtlich geht, dann nicht seinen Urlaub dafür aufbrauchen wollen. Wenn er selbst krank wird im Urlaub, würde er sich ja auch krank schreiben lassen...

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Ist nicht das selbe, im urlaub gibts kein kind-krank! Es ist nur eine notfallsbetreuungsfreistellung zur betreuung erkrankter kinder. Im urlaub hast du zeit für dein krankes kind.

Betreuungszeit für ein krankes kind gibt es nur, wenn:

das Kind jünger als zwölf Jahre ist
der Arzt ein Attest ausgestellt hat
die Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich ist
sowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sind
keine anderen im Haushalt lebenden Personen, etwas Großeltern oder ein Au-Pair-Mädchen, das Kind betreuen können.

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Kindkrank-geld gibts auf alle fälle nur sann wenn es keine andere möglichkeit der betreuung gibt, gibt es aber ja durch den urlaub!

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Oder mal anders gefragt - hat er in unserm Fall - getrennte Eltern, kein Sorgerecht, Kind lebt nicht in seinem Haushalt - auch 10 Kind krank Tage...so, wie es ja bei zusammenlebenden Eltern ist, wobei ja jedes Elternteil 10 Tage in Anspruch nehmen kann. Ich habe gelesen, Alleinerziehende haben 20 Tage...von vornherein? Oder nur dadurch, das der Kindsvatee der Mutter Seine Kind krank Tage überträgt? Ich sehe da echt nicht durch...

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Hallo,

jedes Elternteil hat 10 Tage.

Ist der Vater nicht gewillt, musst du deine Krankenkasse anfragen, ob sie bereit wären, auch die 10 Tage vom Vater (weil er nicht/kann) für dich zu übernehmen.

Beispiel:
Dein Kind ist 5 Tage krank.
Davon möchte der Vater die ersten 3 Tage und du die letzten 2 übernehmen, dann brauchst du auch getrennte Kinderkrankenscheine.

Eine Kopie davon zum AG zur Info.
Und die Rückseite ausfüllen und zur jeweiligen Krankenkasse schicken. (Ausfüllen dann auf den, der zu Hause bleibt)

JEDER hat 10 Tage, egal ob getrennt oder zusammenlebend.
Das Kind hat nunmal zwei Elternteile.
Sorgerecht interessiert die Krankenkasse nicht, weil das nichts mit der Vaterschaft zu tun hat!

Grüße

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Lieben Dank euch allen! Eine Regelung, die den Vater bei getrennten Eltern ausschließt, wäre aus meiner Sicht auch nicht nachvollziehbar. Trotzdem verunsichert mich noch, das Alleinerziehende 20 Tage in Anspruch nehmen können. Wieso ausgerechnet Alleinerziehende? Wenn der Vater die Tage überträgt, hätte doch auch die nicht Alleinerziehende 20 Tage...vielleicht ist aus der Situation entstanden, das es keinen Vater zum Kind gibt (zumindest gibt es keine Anerkennung der Vaterschaft...)?! Na ich ruf Sicherheitshalber bei der Krankenkasse an. Hilft mir aber schon mal weiter, wenn ihr hier teilweise aus eigener Erfahrung schreibt!

LG :)

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Eine Alleinerziehende KANN 20 Tage in Anspruch nehmen.
Schließlich kann man den Vater nicht zwingen, auf sein krankes Kind aufzupassen.

Aber dies wird unter den Kassen dann abgeklärt (ob schon Tage genommen wurden vom Vater, die Erstattungsansprüche etc.)

Egal ob in Timbuktu oder Hintertupfingen, ein Vater bleibt ein Vater bleibt ein Vater.
Auch ohne Sorgerecht.

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Da bleibt für mich noch die Frage offen, wo dann der Unterschied zwischen Vater und Mutter gemacht wird...(den Vater kann man nicht "zwingen", die Mutter aber schon...) Viele Väter kämpfen immer um die GleichbeRECHTigung zwischen Mutter und Vater...das wäre für mich so ein Beispiel, wo sich die Eltern nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten teilen müssen. Aber zum Glück ist der Papa in meinem Fall ja gewillt, auch das kranke Kind zu betreuen...

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