Welche Vor- und Nachteile hat das alleinige Sorgerecht?

Hallo liebe "Urbias",#winke

im Herbst kommt unser kleine Knirps zur Welt.
Mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet.
- Wir haben auch nicht vor in absehbarer Zeit zu heiraten,
alles ist gut so wie es gerade ist und läuft super!
Mein LG möchte auch die Vaterschaft anerkennen.

Da wir nicht verheiratet sind, erhalte ich ja automatisch das Sorgerecht nach der Geburt.
Wir wollten dann zusammen das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Ich möchte nun aber trotzdem gerne wissen, ob es Vor- und Nachteile hat, das alleinige Sorgerecht zu haben? Völlig irrelevant, welcher Elternteil die alleinige Sorge erfüllt.

#danke#blume

Liebe Grüße Nuk.Nuk

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Und was ist, wenn es jetzt 1O Vorteile und keinen Nachteil hat, das alleinige Sorgerecht zu haben?

Kommst du dann ins Grübeln, ob man es nicht beim alleinigen belassen sollte?

In Eurem Fall ist dies doch ohnehin vollkommen abwegig, das gemeinsame Sorgerecht nicht so frühzeitig wie möglich zu veranlassen.

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Der Sorgeberechtigte ist vor dem Gesetz der Erziehungsberechtigte und der Einzigste, der bezüglich dem Kind die wichtigen Entscheidungen treffen kann. Daraus ergibt sich ein einzigster Vor- bzw. Nachteil. Mehr sind es nämlich nicht.
Hat ein Kind mehrere Sorgeberechtigte (also 2), kann einer den anderen "vertreten" bzw. es darf auch mal einer "ausfallen" ohne dass gleich das Jugendamt aktiv werden muss. Ein "nur" biologischer Vater hat nämlich gar keine Rechte diesbezüglich. Er kann das Kind nicht bekommen, denn er hat kein Sorgerecht. Damit das Kind weiterhin bei ihm bleibt muss er richtig kämpfen.
Auf der anderen Seite bedeuten 2 Sorgeberechtigte natürlich auch immer 2 (teils) völlig verschiedene Meinungen zu wichtigen Fragen der Erziehung. Man muss sich einigen. Zwangsweise. Mit dem alleinigen Sorgerecht entscheidet man eben alles allein und ist niemanden rechenschaftspflichtig. Genau hier macht es MANCHMAL Sinn das ASR zu bevorzugen. Fehlt die Kommunikation zwischen den Eltern, streiten sie ständig, versucht ein Elternteil den anderen ständig über die Kinder eins auszuwischen, dann ist die alleinige Sorge besser.

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Hallo

Vorteile hat das AE nur wenn man getrennt ist.

Ich habe das AE bei der Scheidung erhalten.

Der Erzeuger kümmert sich aber auch nicht um mein Kind. Er sah ihn das letztemal als er 8 Wochen alt war heute ist er 10 Jahre alt.

Als mein Sohn ein Konto bekam ging es nur weil ich das AE hab sonst hätte ich die Unterschrift des Erzeugers bringen müssen.
Arzt oder KH wurde ich nie gefragt.
Schule braucht auch eine Bescheinigung. Kindergarten weiß ich nicht mehr.
Jetzt ist Schulwechsel die brauchen auch die Bescheinigung das ich das AE habe.
Reisepass auch.
Nachteil für den Vater ist natürlich das er nichts zu sagen hat.

Wenn man zusammen ist bin ich für das gemeinsame Sorgerecht.

Wenn man getrennt ist und der Vater sich ums Kind kümmert und man sich auf der Ebene auch vernünftig versteht bin ich für das Gemeinsame SR.
So wie bei mir finde ich es richtig das ich das AE hab und nicht wegen jedem Kram zu Gericht muss

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Es ist doch egal welche Vor- oder Nachteile es gibt.
Dein LG ist der Vater des Kindes warum soll er nicht auch die selben Rechte und Pflichten haben wie du?

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Ähm... wie schon bereits erwähnt, ich habe nicht vor mir das alleinige Sorgerecht einfach unter den Nagel zu reissen. Wir waren uns von Anfang an einig, dass wir uns das Sorgerecht teilen. #winke

Die Frage: "Welche Vor- und Nachteile hat das alleinige Sorgerecht?" war jetzt nicht auf mich bezogen, sondern allgemein interessiert mich dieses Thema, da ich ja automatisch mit diesem Thema in Berührung komme.

Daher auch der letzte angegebene Satz:
"Völlig irrelevant, welcher Elternteil die alleinige Sorge erfüllt."

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

Daher kann ich die Beiträge von *arienne41* und *alldieschoenendinge* gut verstehen,
somit ergeben sich da schon Vor- und Nachteile für beide Elternteile,
egal wer da jetzt das Sorgerecht hat - je nach Situation halt.

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Knapp gesagt hat das alleinige Sorgerecht für dich dann den Vorteil, dass du alles entscheiden kannst, für den Vater den Nachteil, dass er nicht viel entscheiden darf.

Er hat nicht zu entscheiden, wo das Kind lebt, in welchen Kidnergarten und in welche Schule es geht, hat kein Mitspracherecht bei Impfungen usw.

In einer Partnerschaft wäre das ja egal, da man sich eh miteinander abspricht und gemeinsam eine Lösung findet. Im falle es einer Trennung ist es dann gut für dich, weil du nicht auf Unterschriften von ihm angewiesen bist, nichts mit ihm absprechen musst.

ABER, mit der alleinigen Verantwortung für das Kind MUSST du dich auch um alles kümmern. Du musst das Kind überall anmelden, du musst dem vater strenggenommen für Kinderarzt etc. eine Vollmacht geben, wenn er sich um Impfungen etc. kümmern sollte.
Diese ganzen Aufgaben bleiben an dir hängen.

Ich denke, dass es keine gute Basis in einer etablierten, funktionierenden Partnerschaft ist, wenn man dem Vater das Sorgerecht verwehrt. Ausserdem sind seine Chancen sehr gut, dass er es, wenn es nötig werden sollte, einklagen kann.

Heute würde ich nur noch einer sehr jungen Mutter, die in keiner gefestigten Partnerschaft mit einem jungen Mann ist, das Kind womöglich gar nicht geplant war und es fast schon abzusehen ist, dass die ganze sache nicht funktionieren wird und der Vater auch kein besonderes Interesse an dem Kind haben wird abraten dem Vater das Sorgerecht zu geben. Mal abgesehen von Straftätern oder Männern, die ganz deutlich gemacht haben, dass sie das Kind nicht wollen und plötzlich die Mutter mit der Drohung das Sorgerecht einzuklagen unter Druck setzen.

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Du bist der Ansicht in einer Partnerschaft sei es egal?

Es wäre also egal, wenn der Vater dann das alleinige Sorgerecht bekommt, weil sie sich ja sowieso absprechen? Die Mutter könnte diesem Ansinnen problemlos zustimmen (weil ja egal).

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Lass gut sein, ich bin sicher die letzte, der du hier deine krampfhaft bemühten Reden für Väterrechte aufzwingen musst.

Und in diesem Sinne, beantworte ich gerne deine Frage mit Ja. Ja, in einer funktionierenden Partnerschaft,, in der man respektvoll miteinander umgeht ist es im Grunde egal, wer das Sorgerecht hat, ob Frau oder Mann oder beide gemeinsam. Da man gemeinsam Lösungen findet. Es ist nur in der Realität etwas unsinnig, dass eine Mutter in einer funktionierenden Partnerschaft ihr Sorgerecht an den Vater abgibt, obwohl beide gemeinsam das Kind erziehen.

Weiter im Text habe ich aber auch geschrieben, dass das ASR dann an seine Grenzen stößt, wenn es um Arztbesuche, Einschulung etc. geht. Dann wäre nur der Elternteil in der Pflicht seine Unterschrift zu leisten, der das ASR hat. Das ist ja nicht nur Vergnügen sondern auch eine Verantwortung, die man besser gemeinsam trägt.

Also troll dich und such dir jemand anderen, oder lies das nächste mal besser den ganzen Text, bevor du pawlowartig auf einzelne Wortfetzen anspringst.

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Hallo nuk.nuk !
Erstmal freue ich mich für dich, dass du dich mit deinem LG gut verstehst und ihr euch gemeinsam um euren Knirps kümmern möchtet.

Ich selbst stecke im Moment in der Situation, dass ich im September Mama werde, ungeplant von einem Mann von dem ich mich getrennt habe, bevor ich wusste das ich schwanger bin. Wir waren ca 5 Monate zusammen und davor erst 2 Monate bekannt. Und da unsere Lebensweisen überhaupt nicht überein passen habe ich mich getrennt. Nun ist es so: Die Minimaus kommt im September und er macht jetzt seit zwei Wochen deutlich, dass er trotz unsere Situation das halbe Sorgerecht haben möchte, aus Angst ich entscheide über seinen Kopf hinweg oder er sieht das Kind seiner Meinung nach zu wenig, obwohl ich von Anfang an gesagt habe, dass ich ihm das umgangsrecht in vollem Umfang einräume und ihn in Entscheidungen sowieso mit einbeziehe. Trotzdem ist es natürlich für Mütter in meiner Situation einfacher den Alltag reibungslos und schneller zu regeln mit alleinigem Sorgerecht. Alleine wegen der ganzen unterschriften einholerei, sowas total lästig.

Trotzdem möchte ich nicht ausschließen, dass es in ein paar jahren zwischen uns gut läuft und man dann immer noch auf eine sorgerechtsteilung beantragt, so dass er es dann auch bekommt.

Ich werde es auf jeden Fall am Anfang nicht abtreten, wenn er sich auf das vor ein paar jahren beschlossene Gesetz beziehen möchte, muss er in Action treten. Wie seine Chancen stehen es zugesprochen zu bekommen weiß ich in unserem Fall nicht.

Es gibt also auch die Situation, wo die Mutter einfach ihre Rechte nicht abtreten möchte. Ich schreibe das, weil hier oft geschrieben wird über Väter die sich nicht drum Kümmern wollen.

Euch alles Gute für die Zukunft , Gruß Bima

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Ich werde es auf jeden Fall am Anfang nicht abtreten, wenn er sich auf das vor ein paar jahren beschlossene Gesetz beziehen möchte, muss er in Action treten. Wie seine Chancen stehen es zugesprochen zu bekommen weiß ich in unserem Fall nicht.

Wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, was bei euch nicht der Fall ist, bekommt er sofern er es bei Gericht beantragt das halbe Sorgerecht zugesprochen.

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Danach wird hier von der TE explizt aber nicht gefragt. Denn es geht darum, ob es ein SOZIAL angebrachter Gedanke ist das Sorgerecht gleich von Anfang an zu teilen oder ob es für die gemeinschaftliche Beziehung und konfliktfreie Entwicklung nicht von Vorteil wäre erstmal ab zu warten, ob es auch so funktioniert.

Auf meinen Fall bezogen magst du Recht haben.

DENN: Wann auch immer ein Vater eine Gesetzesklette ist, ohne Pro und Contra zu bedenken, und deswegen wenig menschlich und Situationsorientiert handeln möchte, jaaaa genau solchen kommt diese Gesetzeslage gelegen.

Er muss sich gar nicht mehr mit gesundem Menschenverstand und Kompromissbereit mit der Mutter auseinander setzen. Warum auch? Gibt ja für alles ein Gesetz. Und das wird im Ernstfall natürlich für ihn entschieden, fängt ja schon beim Sorgerechtszuspruch an.
Ich gebe meine Verantwortung einfach an Dritte ab, wenn mir Beweggründe der Mutter nicht einleuchten oder gar zu wider sind. Recht ist durchgesetzt, Anwalt und Staat haben auch wieder was verdient. Und das auf Kosten des Kindes. Seeeehr gut! Setzen Eins!

Wie läuft es denn bitte bei Ehepaaren oder eheähnlichen Elternpaaren? Wenn die sich mal nicht gleich einigen, dann läuft der Andere auch nicht gleich zum Anwalt. Warum auch? Bestimmt nicht aus Angst dem Anderen gegenüber doch nachgeben zu müssen oder weil der Stolz drunter leidet. Großer Unterschied: Die beiden leben zusammen!!! Hier ist der Knackpunkt.

Ich bin auf jeden Fall der Auffassung , dass ich nicht über das Wohl meines Kindes von einem Richter entscheiden lassen würde.
Der Elternteil bei dem das Kind die meiste Zeit über lebt, der es seinen Anforderungen gerecht erzieht, hat auch die nötige Übersicht und Einsicht, um ehrlich entscheiden zu können was sich auf den weiteren Lebensverlauf des Kindes positiv auswirkt.

Ein Vater mit halbem Sorgerecht (!), der aber (krass gesagt!!!) nur die lieblings Eissorte kennt oder ob es lieber in den Zoo oder ins Schwimmbad geht, lieber Chicken Nuggest und Pommes statt Gemüse und Obst isst, weil ihm auf Grund der familiären Beziehung im GANZEN (bezogen auf Mutter Vater Verhältnis) betrachtet nicht mehr Einsicht möglich ist, warum sollte er dann ausgerechnet in Fällen von Vermögensangelegenheiten, Personalien Beantragung und Umzug (wenn dieser in vollem Umfang auch dem Kind zu gute kommt und das Umgangsrecht lässt sich IMMER klären, setzt aber auch Kompromissbereitschaft voraus) mit entscheiden!?! Wenn das Vertrauen da ist das Kind ohne Sorgen in seine Obhut geben zu können, sollte er auch so fair bleiben und der Mutter das nötige Vertrauen entgegenbringen Entscheidung treffen zu können und zu dürfen.

Aber Gesetze setzen kein Vertrauen voraus. Bei Gesetzen geht es um Recht und Ordnung und am Ende ums Geld für den Staat. Die die solche fahrigen Regelungen beschließen, bezogen auf Gleichstellung und Menschenrechte, haben schön zu denken angefangen, aber leider nicht zu Ende. Ansonsten wäre nämlich alles so geblieben, wie es war. Mit an Kindeswohl orientierten Denken hat DAS wenig zu tun.

Das bei getrennt lebenden Eltern nicht immer eheähnliches Verhältnis oder eheähnliches Denken voraussetztbar und erzwingbar ist, sollte eigentlich mit gesunder Logik zu beantworten sein. Würde es funktionieren, wäre man wohl nicht getrennt... Na, klingelts?

Ich möchte damit nicht sagen, dass es nicht auch getrennt lebende Eltern gibt bei denen es klappt!!! Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regeln :D

Gruß Bima

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"Mein LG möchte auch die Vaterschaft anerkennen".

"Da wir nicht verheiratet sind, erhalte ich ja automatisch das Sorgerecht nach der Geburt.
Wir wollten dann zusammen das gemeinsame Sorgerecht beantragen."

Und warum habt ihr das nicht schon längst erledigt? ??
Im schlechtesten Fall verstirbt du unter Geburt oder im Wochenbett und dann hat der Papa absolut keine Rechte!

Natürlich sind das seltene Fälle, kommt aber vor.

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet auch Sorgen abgeben können, Verantwortung übernehmen dürfen und Anerkennung und Wertschätzung dem Partner gegenüber!

LG, Hermiene (deren Partner bei beiden Kindern VOR der Entbindung das gemeinsame Sorgerecht bekommen hat )

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Mein Partner und ich haben bereits vor der Geburt mit der Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt erklärt.

Sicher können wir nicht wissen, ob wir in ein paar Jahren noch zusammen sind (kann man als Ehepaar ja auch nicht), aber wir haben das Kind beide gewollt, tragen also auch beide Sorge dafür.

Bei uns war auch das Risiko eines Todesfall ausschlaggebend. Ich hätte während der Geburt sterben können, es hätte ebenso ein Unfall danach passieren können (oder kann noch passieren). Hätte mein Partner kein Sorgerecht, so käme das Kind auch nicht automatisch zu ihm, wenn ich als Mutter sterben sollte. Dann muss er sich einen Anwalt nehmen und den Weg zum Familiengericht beschreiten, um das Sorgerecht zu erhalten. Was so lange mit unserer Tochter passiert, steht dann in den Sternen - je nach Jugendamtsbetreuer kann das im besten Fall der leibliche Papa, aber auch die Großeltern, im blödesten Fall wildfremde Pflegeeltern sein. Das Gericht entscheidet auch nicht innerhalb von ein paar Tagen, das dauert.

Uns war diese Absicherung einfach wesentlich wichtiger als etwaige spätere Auseinandersetzungen.