Unterhalt in der Steuererklärung

Hallo,

ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen. Nun komme ich gerade nicht weiter. Wenn ich meinen Ehegattenunterhalt eingebe, zeigt mir das Programm eine horrende Nachzahlung an#schock. Ohne Unterhalt komme ich bei nahezu null raus. Das kann doch so nicht richtig sein,oder? Und wo muss man den Kindesunterhalt eingeben?

Wie ist das bei Euch, habt Ihr Nachzahlungen, bei den paar Piepen?#kratz
Bitte helft mir mal auf die Sprünge

Lg spurv

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Hallo,

Du musst tatsächlich nachzahlen, weil Du den Unterhalt auch noch versteuern musst. Dein Ex muss Dir nämlich dann die Differenz erstatten. So daß Du am Ende wieder bei Null rauskommst.

Geh bitte zum Steuerbund oder sowas, die machen für Dich für eine gehaltsabhängige Jahresgebühr (kostet wirklich nicht viel) Deine Steuererklärung. Denn Du brauchst 2 Berechnungen: Die MIT und die OHNE Unterhalt. Sobald Du dann den Bescheid vom Finanzamt hast, schickst Du das Deinem Ex. Warn ihn am besten vor, damit er das Geld schonmal auf die Seite legt...

Viele Grüße, Kaja.

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Hallo Kaja,

danke für Deine schnelle Antwort. Es geht aber nur um den Ehegattenunterhalt, oder auch der Kindesunterhalt? Was ist,wenn er mir das nicht ausgleichen möchte?

Lg Danie

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Kindesunterhalt gehört nicht in die Steuererklärung.

Und wenn er wegen des Nachteilsausgleichs Probleme macht, widerrufst du die Zustimmung für das Realsplitting ab 2016 und klagst das ggf. ein.

LG

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Okay, danke Euch beiden. :-)

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Hi,

habt ihr denn überhaupt Realsplitting vereinbart? Sonst bleibt der Unterhalt nämlich ganz raus.
Je nachdem wieviel du verdienst kann das nämlich ganz schön nach hinten losgehen (Sozialversicherung etc.). Lasst euch da (wenn es geht) gemeinsam beraten.
Es gibt nämlich auch die Möglichkeit den Unterhalt als Sonderausgaben (Unterstützung Bedürftiger) abzusetzen, das ist dann oft besser.

lg

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Das klappt bei eigenen Einkünften der unterstützten Person nur, wenn die sehr niedrig sind. Alles über 624 Euro im Jahr wird angerechnet.

LG

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Ja, aber ehrlich gesagt...50€ pro Monat - das braucht man echt nicht mehr Unterhalt zu nennen.
Realsplitting ist schon eine feine Sache. Es verringert das steuerpflichtige Einkommen des Vaters, er bekommt Geld zurück und kann so mehr Unterhalt zahlen.

Und der Unterhalt ist nicht relevant für die Sozialversicherung, nur für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe des absetzbaren monatlichen Unterhalts ist tatsächlich begrenzt. Also hat der Staat/das Finanzamt da schon einmal groben Missbrauch einen Riegel vorgeschoben. Diese Höhe ist so niedrig, dass die Krankenkassenbeiträge incl. Pflegeversicherung derzeit ungefähr 20€ über dem Minimum für freiwillig Versicherte liegen. Das war gerade reine Panikmache von dir zumal es ohnehin nicht funktioniert, falls man tatsächlich Unterhalt und nicht nur ein "Taschengeld" erhält.
Nach dem Ehegattensplitting ist das Realsplitting tatsächlich steuerlich das allerbeste.

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Seid ihr schon geschieden oder erst getrennt?

Seine Unterhaltsleistungen an dich musst du ihm ja unterschrieben haben auf dem Formular (ich glaube es war Unterhalt). Ohne diese Unterschrift von dir kann er es nicht absetzen und ohne das er es absetzt, macht es natürlich keinen Sinn, dass du es überhaupt angibst.
Er schickt dieses Formular mit deiner Unterschrift zusammen mit seiner Steuererklärung and Finanzamt. Alle Zahlungen an dich werden somit berücksichtigt. Dafür muss er keine Steuern zahlen. Für ihn sind diese Zahlungen schließlich ein durchlaufender Posten.
Für dich hingegen sind das Einnahmen. Und bei dir schlägt das Finanzamt zu. Du darfst das versteuern. Solange du also Unterhalt erhältst bist du somit auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Da sein Einkommen aber mit Sicherheit höher ist als deines, wird dieses Geld auf deiner Seite deutlich geringer versteuert, als auf seiner Seite. Er hat eben einen höheren Steuersatz. Damit du aber nicht schlechter dastehst, gibt es das Gesetz, dass er dir den, steuerlichen Ausgleich zahlen muss.
Nein, ich habe keine Nachzahlung und schaffe es immer wieder auf Null zu kommen. Allerdings habe ich auch einige Positionen, bei denen ich eben sehr viel absetzen kann.

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Wir sind seit Januar geschieden. Die letzte Steuererklärung haben wir noch zusammen gemacht. Der Unterhalt wurde von unseren beiden Anwälten berechnet, unterschreiben musste ich da nichts.
Und im Scheidungsurteil stehts halt auch drin.

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In dem Fall darf dein Ex das gar nicht absetzen so. Das MUSST du unterschreiben. Das ist nicht freiwillig. Das ist ein Formular des Finanzamtes und hat absolut gar nichts mit eurer "privaten" Vereinbarung zu tun. Das du einen rechtlichen Anspruch darauf hast ist natürlich die Voraussetzung.
So, ich habe das jetzt vor mir ;-). Es ist die Anlage "U", die du für deinen Ex unterschreiben musst. Hast du es nicht unterschrieben, darf er es nicht absetzen als Sonderausgaben (etwas über 1000€ pro Monat), sondern nur als außergewöhnliche Belastung (reichlich die Hälfte, wobei sich diese Summe noch deutlich verringert falls du ein eigenes Einkommen hast, abgesehen davon wird natürlich erst noch die zumutbare Belastung abgezogen).

Da du (nach eigener Aussage) die Anlage U aber nie unterschrieben hast, musst du es auch nicht angeben. Denn dann versteuert ja dein Ex dieses Geld. Ist zwar für euch eventuell finanziell nicht gerade die beste Lösung, aber doppelt versteuern wäre ja nun das Allerschlechteste. Also rede unbedingt mit deinem Ex, wie er seine Steuererklärung gemacht hat und wo er den Unterhalt hingeschrieben hat.

Erst in der Anlage U - die man ja unterschreiben muss - wird man darauf hingewiesen und eben belehrt, dass der Unterhalt versteuert werden muss, wenn er als Sonderausgaben abgesetzt wurde. Vorher muss man das nicht ;-). Ist eben auch eine Sache des Nachweises. Woher sollst du jetzt wissen, wieviel dein Ex in seiner Steuererklärung angegeben hat als Unterhalt und ob das richtig ist? Natürlich musst du das unterschreiben und dem eben zustimmen. Das Finanzamt kennt doch nicht eure Verträge und es weiß schon mal gar nicht, ob die so eingehalten werden.

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Du musst deinen Unterhalt nur angeben, wenn du deinem Ex die "Anlage U" unterschrieben hast, mit der er den Unterhalt absetzen kann. Dann kann es allerdings zu einer Nachzahlung kommen, die dein Ex dir erstatten muss. In dem Fall würde ich auch zu steuerlicher Beratung raten. Kindesunterhalt muss gar nicht angegeben werden.

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Vielen Dank Euch allen! Jetzt sehe ich es klarer.Wir haben beide die Steuererklärung noch nicht fertig. Sind da beide ein bißchen schlumpfig. Müssen wir uns wohl doch zusammen setzen und die Möglichkeiten mal durchspielen. Das Aldi Programm ist da ja ziemlich genau.

Vielen Dank nochmal und allen einen schönen Abend .
Lg Danie