Unterhalt rückwirkend?

Hallo ihr Lieben,

ich hab vor kurzem schon mal eine Frage von meiner Freundin gestellt und sehr nette Antworten bekommen und deshalb wollte ich nochmal in ihrer Sache eine Frage stellen.

Es geht um folgendes. Ihr Ex-Freund und sie haben ein gemeinsames 7 jähriges Kind. Beide waren nie verheiratet und sie hat auch das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn. Der Vater hat damals die Vaterschaft anerkannt und hat immer Unterhalt für seinen Sohn gezahlt. Nun ist er letztes Jahr arbeitslos geworden und sie hat somit ab März 2014 Unterhaltsvorschuss von 180 Euro erhalten. Jetzt hat sie erfahren das er seit Oktober 2014 wieder Arbeit hat und sehr gut verdient,so daß er ab da an den Unterhalt von 272 Euro wieder selbst hätte zahlen können. Er hat aber dem Jugendamt nicht mitgeteilt das er wieder Arbeit hat, das hat dann Sie gemacht. Das Jugendamt meinte dann, das sie Einkommensnachweise von ihm verlangen, aber diese hat er nie hingeschickt. Nun sollten gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden, und sie musste einen Gerichtskostenbeihilfe Antrag ausfüllen. Bisher hat sie noch keine Infos erhalten. Aber ihre Frage ist nun, ob der Kindsvater ab Oktober seit er Arbeit hat, die Differenz vom Unterhaltsvorschuss rückwirkend nachzahlen muss....quasi Unterhaltsvorschuss 180 Euro und der Unterhalt den er bezahlen müsste von 272 Euro. ..die Differenz wäre dann 92 Euro und das für 10 Monate wo er wieder Arbeit hat. Oder muss er das nicht rückwirkend zahlen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ist alles etwas kompliziert.

Wäre sehr dankbar über Antworten!

Lieben Gruß
Kati

1

Hallo,

es kommt drauf was was letztendlich im Titel stehen wird. Wenn er ab Verhandlung gilt muss er nur den UV zurück zahel. Ist er aber ab Oktober letzten Jahres gültig muss er die Differenz an sie nachzahlen.

Lg wirbelwinds.mama

2

Naja sie hat jetzt einen Brief bekommen,das er ab 01.08.2015 wieder Unterhalt von 284 Euro zahlen muss. Aber ob sie rückwirkend was wieder bekommt,steht da nicht.

3

Nein, dann ist es nicht rückwirkend wenn da ab 01.08.15 steht

weitere Kommentare laden
8

Vermutlich werden sie einen Titel erwirken wollen fur die Zukunft. Ist der kv in Verzug gesetzt worden? Sonst könnte deine Freundin fur die Vergangenheit leer ausgehen. Vermutlich wird er auch den uv zuruckbezahlen müssen. Soweit ich weiß ist man nicht verpflichtet gehaltsveranderungrn mitzuteilen weil ja ein auskunftsanspruch alle zwei Jahre besteht. Kann aber sein dass es anders ist wenn die uv lasse mit drin hängt. Auf jede Fall wurde ich mir mal schriftlich geben lassen warum genau und was mit der Prozesskostenhilfe gemacht werden soll. Die muss man nämlich ect. Zurückzahlen