Hallo
Der vater vom kleinen möchte das sorgerecht beantragen. Er setzt mich ordentlich unter druck. Er geht jetzt zum Jugendamt und beantragt das sorgerecht. Was kommt da auf mich zu? Geht das dann vor gericht? Was für kosten kommen da auf mich zu?
Wie lange wird das dauern?
Er will das aus dem grund, um mich fertig zu machen. Hat er selber gesagt. Er wird mir die hölle heiss machen.
Er kommt immer damit, das er seine rechte hat. Ist ja ok aber von pflichten hält er nichts.
Danke fürs lesen und Antworten
Ex will das sorgerecht, ich aber nicht
Hallo,
Erstmal ganz langsam
Wie alt ist denn der Zwerg? Wart ihr bisher ein paar? Du hast das alleinige Sorgerecht bisher? Ist überhaupt schon irgendwas übers JA geregelt? Hat er die Vaterschaft anerkannt?
So und nun mal ohne die oben gefragten Fakten zu kennen, er kann natürlich das Sorgerecht beantragen, sofern er der Vater ist und seine Chancen stehen nicht allzu schlecht, falls er natürlich keine Gefährdung für das Kind darstellt usw. Davon hast du jetzt aber auch nix geschrieben!
Kosten sollten da vorläufig keine entstehen - falls es da auf ein gerichtliches Verfahren oder dergleichen hinausläuft - und du ja vermutlich nicht arbeitest, wegen Elternzeit- kannst du dann natürlich eine kostenübernahme beantragen ( wenn ich noch richtig informiert bin )
Grüsse
Danke für deine Antwort. Das baby ist 11 monate und hab das alleinige Sorgerecht bei der Vaterschaftsanerkennung hat er drauf verzichtet. Wir waren auch nie zusammen.
eine Gefährdung besteht nicht, er kümmerte sich bisher selten. Jetzt möchte er öfters vorbeikommen, das er gut dasteht.
da ich ja nocht freiwillig das halbe sorgerecht abgebe , so hat er mir gesagt das da kosten auf mich zukommt, stimmt das?
vorbeikommen ist nicht.
er hat das Recht auf Besuchstermine, d. h. wenn er verantwortungsvoll mit dem Kind umgehen kann - wovon ich jetzt ausgehe, dann musst Du ihm das Kind übergeben. Bei einem so kleinen Kind (wird noch gestillt?) nicht gleich über Nacht. Heißt: mit Termin und das kann auch woanders sein, als da wo Du wohnst. Ein Recht Deine Wohnung zu betreten hat er nicht und nach Lust und Laune, also wenn es ihm gerade einfällt, auch nicht.
Gruß
Manavgat
Selbst wenn ihr ein geteiltes Sorgerecht bekämt - damit kann er dir nicht die Hölle heiß machen. Du könntest auch dann alle Alltagsentscheidungen allein treffen. Nur wenn es um Anmeldungen in weiterführenden Schulen oder um die Zustimmung zu größeren OPs geht müsste er unterschreiben. Für den zuständigen Kindergarten oder die zuständige Grundschule ist das schon überflüssig.
Das alleinige Sorgerecht bekommt er ohnehin nicht, ob er ein gemeinsames Sorgerecht vor Gericht durchsetzen kann bleibt abzuwarten. Kosten kommen erst einmal auch nicht auf dich zu - also mach dir keine Sorgen.
Die Frage ist, wie will er dich denn "fertig" machen, wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat?
Was soll sich groß ändern (insbesondere derzeit)?
Wende Dich an eine Fachanwältin für Familienrecht.
Gruß
Manavgat
Hallo,
ich vermute, da Du schreibst er kommt seinen Pflichten nicht nach, dass er nicht den Unterhalt für Euer Kind zahlt?
In diesem Fall würde ich ihm vorschlagen mich über das gemeinsame Sorgerecht und über alle Unterhaltszahlungen höchst öffentlich gemeinsam mit ihm beraten zu lasen.
... damit ihr dann "höchst öffentlich" erklärt wird das Unterhalt, Umgang und Sorgerecht nichts miteinander zu tun haben?
Ein Vater welcher einen Teil seines Sorgerechtes nicht erfüllt, wird es recht schwer haben dies für sein Kind zu bekommen.
Grundsätzlich kann man sich beim Jugendamt nur beraten lassen, das Sorgerecht kann man nur über ein Gericht erhalten, wenn man es dort beantragt.
Dafür wird er sich erstmal einen Anwalt nehmen müssen. Du dann am besten auch!
Grundsätzlich ist es ja erstmal sein Recht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, ob er es dann erhält ist etwas ganz anderes, wobei es da neue Beschlüsse gibt, wonach es Vätern einfacher gemacht werden soll das Sorgerecht zu erhalten und dieses ihnen nur aus sehr gravierenden Gründen verwehrt wird. Dies entscheidet dann letztendlich aber ein Richter. Das Jugendamt nimmt für so einen Gerichtstermin Kontakt zu beiden Elternteilen auf und wird dann einen Bericht schreiben.