Hallo,
vielleicht steckte jemand von euch in ähnlicher Situation und kann mir weiterhelfen:
Ich bekomme seit Mai Unterhaltsvorschuss, habe dann vom Anwalt eine Kontopfändung einleiten lassen und habe nun ein bisschen was ausgezahlt bekommen. Dies habe ich dem Amt auch mitgeteilt und das Schreiben vom Anwalt beigefügt, in dem auch steht, dass die Zahlung (deutlich weniger, als er im Rückstand ist) keinem Monat deutlich zugeordnet werden kann und abzuwarten ist, ob nochmal was gepfändet werden kann.
Nun bekam ich heute Post, dass ich Mai, Juni und August ganz und den Juli teilweise zurück zahlen muss. Begründung: ... Anspruch auf Leistung hat nur, wer nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt (...) erhält. Ich hätte mitgeteilt, dass für die Zeit ab Mai der Unterhalt durch den Anwalt im Wege der Pfändung geltend gemacht wurde.
Aber das stimmt doch so nicht?
Anspruch hätte ich doch, da es kein regelmäßiger Unterhalt ist und der Betrag auch nicht eindeutig den Monaten zugeordnet werden kann. Außerdem wurde nicht mal berücksichtigt, dass über knapp 100€ Anwalts- und Gerichtskosten hatte. Lohnt sich da ein Widerspruch?
Rückforderung UVG nach Pfändung
Hallo
Hast Du denn soviel Geld bekommen das es den UHV für die Monate andeckt?
abdeckt
Das Du einen Anwalt genommen hast wird denen egal sein.
Warum hast Du nicht eine Beistandschaft vom Jugendamt da hast Du keine kosten
Den Anwalt habe ich schon lange, da es noch mehr Differenzen mit dem Kindesvater gibt, das Amt hier ist so überlastet, wenn er nicht auf Schreiben antwortet, lassen die ihn auch in Ruhe, statt der Sache weiter nach zu gehen.
Nach Abzug der Kosten sowie der Rückzahlung von UVG bleiben vll noch 260 € vom gepfändeten Betrag, daher ärgert es mich schon irgendwie, zumal die Sachbearbeiterin noch meinte, dass es ja keine regelmäßige Zahlung darstelle und ich ja dann eher nur einen Monat zurück zahlen müsste.
Ich musste seinerzeit nichts an UVG zurückzahlen (ich pfändete auf einen Schlag über 7000 Euro), da die Summe geringer war als die Unterhaltsschulden die er schon angehäuft hatte, bevor es überhaupt UVG gab für mein Kind.
Mein Anwalt hatte das direkt mit dem Jugendamt geklärt.
Gruß
Manavgat
Der Fall ist hier ja aber anders.
Offensichtlich gibt es keine "vor UHV" Schulden.
Die OP rechnet hier wie folgt:
Sie betrachtet den gesamten UH der seit Mai aufgelaufen ist als UH-Schulden. Das ist soweit auch nicht falsch.
Gleichzeitig hat sie ab Mai den Maximalbetrag UHV bekommen.
Der gepfändete Betrag reichte zwar um den UHV zurück zu zahlen, aber nicht um die kompletten UH-Schulden zu bedienen.
In sofern ist die Rückforderung natürlich korrekt. Im UHV-Bezug ist die Gesamtleistung auf den maximalen UHV-Betrag gedeckelt - und zwar die Summe von Leistung des KV und Leistung der UHV-Kasse.
Es wäre nicht korrekt wenn eine KM besser gestellt wird, nur weil sie den UH per Pfändung eintreiben muss, und das wäre der Fall wenn sie jetzt den UHV plus den gepfändeten Betrag behalten dürfte.
Daran kann auch ein Anwalt nix ändern - und eine AnwältIN auch nicht.
Unterm Strich bedeutet,dass das sich eine Pfändung für die KM nicht lohnt, da sie einerseits den eigentlichen Unterhalt behalten darf (also Mindestunterhalt statt UV) und andererseits die Kosten für die Pfädung nicht geltend machen kann(?)
Konkret hätte die KM hier dann die Staatskasse entlastet, weil sie selbst den UV zurückgeholt hat.