Berechtigungsschein im Fall Sorgerecht

Hallo

Sorry das ich in grau schreibe,aber die Frage ist mir sehr unangenehm.

Ich beziehe alg 2 uns habe auch fast 200 Euro Schulden beim Versand.

Der Kindsvater kind 1 Jahre, will das gemeinsame sorgerecht und die kleine auch über das Wochenende da er stur ist wird das über das Gericht gehen.

Die 2 haben keine bindung zueinander ,ist ihm egal . Mir geht es um das wohl von unsre Tochter

Ich möchte mich von einem Anwalt aufklären . Leider fehlt das Geld. Ist die Chance da ,es komplett bezahlt zu bekommen, da ich ja 200 Euro im Monat wegen Schulden beim Versand abzahlen muss.

Ich bin komplett fertig und mir geht es um das wohl von der kleinen. Wie läuft das dann ab, wenn das alles über das Gericht geht. Dauer und muss der Kindsvater auch zahlen.

Bekommt man den berechtigungsschein sofort ausgestellt, wenn er berechtigt ist?

Danke für eure Hilfe

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hallo,
in deinem Fall reicht eigentlich, ungeachtet der Schulden, der ALG2-Bescheid aus um erst einmal einen Beratungsgutschein für den Anwalt und später auch Prozesskostenhilfe zu bekommen.
Ich könnte mir höchstens noch vorstellen, dass dir vorher zu einer Vermittlung durchs Jugendamt geraten wird, da solche helfen nur dann gewährt werden, wenn ein juristisches vorgehen unumgänglich scheint. Wenn der Vater allerdings klagt, den juristischen Weg wählt, dann hast du ein Recht darauf auch entsprechend vertreten zu werden. Du könntest also höchstens mit der Frage konfrontiert werden, ob es möglich ist das ganze außergerichtlich übers JA zu klären.
Den Antrag stellst du zu den entsprechenden Sprechzeiten beim Amtsgericht und den Schein bekommst du dann sofort, damit kannst du dann umgehend einen Anwalt/Anwältin aufsuchen.
Vielleicht machst du auch schon vorher einen Termin und sagst Bescheid, dass du dir einen entsprechenden Schein holst.
Ich wünsch dir alles Gute!

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Mach doch mal eine Liste was du alles schief gehen siehst, wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht hat.

Wird er es z.B. mißbrauchen und Eurem Kind schaden? Falls ja, wie?

Es macht ja keinen Sinn sich erst nach dem Gang zum Anwalt darüber Gedanken zu machen.

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Ich habe den Beratungsschein sofort ausgestellt bekommen - seinerzeit.
Man kann im Gericht anrufen und alles erfragen.

Letztlich wird dir der Anwalt aber auch nicht mehr sagen können als, dass der Vater das Umgangsrecht jederzeit einfordern kann (auch nach 5,6,7 u....Jahren und er wird es bekommen!
Was allerdings geklärt werden muss, sind die Umgangszeiten und wie sich die "Kennlernphase" gestalten soll.
In der Regel geht kein Kind, dass seinen Vater nicht kennt sofort übers Wochenende zum Vater- schon gar nicht so ein kleines Kind.
Hier wird kaum ein Gericht dem Antrag des Vaters im vollen Umfang entsprechen!

Aber du wirst dich an den Gedanken gewöhnen dürfen, dass es Umgang geben wird zwischen dem Kind und seinem Vater und dass der Vater die gemeinsame elterliche Sorge erhalten wird (sofern es das Kindeswohl nicht gefährdet und davon ist im Normfall nicht auszugehen)

LG
Karna

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Hallo,

bei uns hat damals der Kinderschutz geholfen, das Umgangsrecht festzulegen. Das kostet nichts und du brauchst keinen Anwalt vorerst.

Mein Sohn ist eine Nacht unter der Woche bei ihm und jedes 2. Wochenende. Das klappt ganz gut.

Mein Sohn war auch mit knapp 3 das erste Mal eine Woche bei meinem Bruder, obwohl er ihn vorher nur fünf Mal gesehen hatte. Kinder erkennen schon ihre Familie.

Gibt es einen Grund für deine Sorgen, hat der Vater irgendwelche Probleme?

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Kinderschutzbund heisst es vollständig

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