Ordnungsgelder werden i.d.R nur gegen "unwillige Mütter verhängt! (LANG)

Hallo liebe Alleinerziehende,

ich möchte euch an einer kürzlich gemachten Erfahrung teilhaben lassen und finde ein Mal mehr, dass hier das deutsche System versagt hat:

Zu den Fakten:
Unser Sohn ist 10 Jahre alt, der KV & ich waren nie ein Paar. Ich habe dem KV schon immer jeglichen Kontakt nach seinen Wünschen gewährt, dieser hatte/ hat aber einfach (fast) kein Interesse an Umgang mit seinem Sohn.
Jahre 0-3 kein Kontakt zwischen KV & Kind weil der Vater nicht wollte
Jahre 3-10 sporadisch Kontakt 2-3-4 Wochenenden im Jahr, wann der KV grad Lust hatte

Februar diesen Jahres klagte der KV plötzlich (und völlig unnötig) Umgang ein (den er eh jeder Zeit haben darf) und das gemeinsame Sorgerecht.
Ich bat ihn mehrfach, mit mir persönlich zu reden, als er darauf überhaupt nicht reagiert, (Völlige Kommunikationsverweigerung seinerseits) habe ich mich ans Jugendamt gewandt. Das JA lud uns beide zu einem Gesprächstermin ein um eine Umgangsregelung zu treffen und über das GSR zu sprechen.
Noch vor dem Termin beim JA reichte er Klage beim Amtsgericht ein mit der Begründung: Eine Einigung beim JA sei nicht zu erwarten, da ich mich völlig quer stelle #kratz #kratz #kratz

Der JA-Termin fand trotzdem statt, es wurden Umgangstermine für 6 Monate vereinbart. (Je 1WE pro Monat, dass Vater & Sohn sich auf den regelmäßigen Umgang einstellen können und eine Annäherungsphase statt findet)
Da ja aber das Gerichtsverfahren schon eingeleitet war, kam es zum Prozess.
Ergebnis des Prozesses wegen Umgang: Die Termine die beim JA vereinbart wurden bleiben bestehen und nach den Sommerferien wird es ein Auswertungsgespräch am Termin XY im JA geben, und neue Termine vereinbart.

Von den 6 vereinbarten Umgangsterminen nahm der KV 5 wahr. An 3 dieser 5 Termine "schob" er das Kind ohne Absprache zu seiner Verwandtschaft ab und holte es am Ende des WE´s dort wieder ab um ihn nach Hause zu bringen.
Der geplante und vor Gericht besprochene Urlaub zu dem der KV unseren Sohn mit nehmen wollte viel aus, weil der KV wieder eine Kommunikationssperre aufrecht hält nicht erreichbar war und "einfach" ohne Worte und ohne Sohn in den Urlaub gefahren ist....

Aktueller Stand ist folgendes: Der KV hat sich seit Juli nicht mehr gemeldet, ist nicht beim JA erschienen um neue Termine für Umgang zu besprechen und hatte auch seither keinen persönlichen Kontakt mehr zu seinem Sohn.
Das völlig unnötige Verfahren wegen Umgang ( Unnötig weil A: Ich den Umgang nie verweigert hat, und B. der KV den Umgang offensichtlich trotz Prozess nicht pflegen will) hat mich über 1500€ gekostet. So habe ich mit meiner Anwältin besprochen was der Satz " Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsgeld belegt werden" im Gerichtsbeschluss in diesem Fall bedeutet.

Zuwiderhandlung des KV ist eindeutig, dass er den per Gericht festgelegten Umgang nicht einhält. Dies bedeutet natürlich wiederum für mich, dass es "mein Problem" (und somit auch mein Geld) ist wo und wie ich das Kind z.B. in den Schulferien unterbringe.
Und für unseren Sohn natürlich wieder massive Verunsicherung. Wie soll denn der Kerl verstehen, was Papa will? ""Erst will er mich nicht sehn, dann zerrt er Mama& mich vor Gericht und nun hat er wieder kein Interesse an mir?" Wie soll man das nem 10-jährigen denn erklären?

Meine Anwältin erklärte mir, dass es keinen Fall gibt, in dem ein KV zu einem Ordnungsgeld verdonnert wurde weil er sein Umgangsrecht nicht wahr genommen hat.
Ok, das kann ich im "Normalfall" auch verstehen... aber erst ein XXL- Bohei machen und dann kommt nur heiße Luft ohne Konsequenzen dabei rum? Das finde ich unfassbar.
Gibt eine Mutter das Kind nicht raus, wird ihr sofort ne Strafe aufgebrummt...

Ich finde es einfach nicht fair, das jemand der so massives Desinteresse zeigt, auch noch die Hälfte des Kindergeldes auf den zu zahlenden Unterhalt (dem ich freiwillig eine Stufe niedriger zugestimmt hab) angerechnet wird.

Sorry musste mich mal hier auskotzen. Als Mutter wird einem ständig mit Wohlverhaltenspflicht usw. argumentiert und sonst drohendem Ordnungsgeld und als Vater darf man sich wie die Axt im Walde verhalten... :-[

Sollte jemand zufällig einen Präzidenzfall kennen, in dem der KV auf mehr Zahlungen weil kein Umgang verknackt worden sein, oder zu Ordnungsgeld weil Umgang nicht eingehalten wurde, wäre ich sehr interessiert an Fakten.

Danke und Grüße Independent87 #winke

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(dem ich freiwillig eine Stufe niedriger zugestimmt hab)

Finde den Fehler!

Gruß

Manavgat

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Hallo Magnavat,

ich finde darin keinen Fehler!

Hier geht es um das Prinzip: " Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach".

Zudem es tatsächlich für uns unterm Strich 30 € ausgemacht hätten und er deshalb den nächsten Prozess aufgemacht hätte der mich wieder Tausende Euro gekostet hätte.
(Er lag nur ein paar Euro über dem 110% "Tarif" und so habe ich freiwillig zugestimmt dass er weiterhin den 105% "Tarif" (sorry ich hab keine Ahnung wie man diese Einstufung fachgerecht nennt) bezahlt.

Auch wenn er ein Idiot und Arschloch ist, muss ich noch lange keiner sein!

Und es ist sehr Schade, dass du zur eigentlichen Frage meines Eröffnungsthreads nichts beizutragen hast, aber wie immer was zum stänkern findest #winke

Grüße Indie

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Du verhälst Dich devot - sowohl beim Umgang als auch beim Unterhalt - und jammerst dann rum.

Das macht keinen Sinn.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

"Sollte jemand zufällig einen Präzidenzfall kennen, in dem der KV auf mehr Zahlungen weil kein Umgang verknackt worden sein, oder zu Ordnungsgeld weil Umgang nicht eingehalten wurde"

Was hat der Umgang mit der Unterhaltspflicht zu tun? Warum sollte er als Ausgleicht für den Umgang mehr Unterhalt zahlen?

Dass er weniger zahlen muss, hast Du doch selber zu verantworten, wenn ich es richtig verstanden habe.

Zum Ordnungsgeld: ich kenne niemanden, der zu Ordnungsgeld verdonnert wurde, weil er/sie keinen Bock auf regelmäßigen Umgang hatte. Schlimm für die Kinder (je nach Beziehung zum Elternteil). Aber machen kannst Du da wohl nix.

Gruß

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Was hat der Umgang mit der Unterhaltspflicht zu tun? Warum sollte er als Ausgleicht für den Umgang mehr Unterhalt zahlen?

Der Knackpunkt ist für mich folgender-

Er erhält die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt angerechnet, da ihm das Geld quasi zusteht während er seinen Sohn betreuet. Er betreut seinen Sohn aber nicht, warum sollte er dann die Hälfte des Kindergeldes einstreichen?
Kein Umgang bedeutet für mich erhöhte Betreuungskosten weil ich das Kind unterbringen muss.

Betreuungsunterhalt (Kosten die durch Betreuung entstehen) und Barunterhalt (Bedarf des täglichen Lebens) sind für mich 2 Paar Stiefel.

Wie ich eben Magnavat schreib:
Er befindet sich nur ein Paar Euro über der Grenze zu 110% Unterhalt und so habe ich zugestimmt dass er weiterhin den 105% - Satz des Unterhaltes bezahlt. Denn auf die 30€ kommt dann wirklich nicht an. Da nehm ich doch eher den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!

Es ging mir in meinem Post auch nichts um den Unterhalt an sich!
Es ging mir darum wie es sein kann, dass ein KV der per Gericht ein riesen Tratra macht und sich dann doch nicht um sein Kind bemüht "ungeschoren" davon kommt. Aber eine Mutter die sich nicht an Gerichtsbeschlüsse hält mit Ordnungsgeldern belegt wird.
Das ist in meinen Augen ganz und gar nicht gerecht!

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Hallo,

ok - das mit dem hälftigen Kindergeld hatte ich nicht mehr auf dem Schirm - sorry.

Das ist tatsächlich eine politische Diskussion.

Ich kenne im übrigen auch keinen einzigen Fall, bei dem gegen "unwillige Mütter" ein Ordnungsgeld verhängt wurde. gegen Mütter schon gleich gar nicht.

Gruß

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Ich finde du vermischt hier so einiges.

ja, eine Mutter, die entgegen dem vereinbarten Umgang handelt und das Kind nicht rausgibt kann dazu gezwungen werden.

Hier steht das Kindswohl im Vordergrund und dazu gehört, dass Kind und Vater einen regelmäßigen Umgang haben.

Dem Kindswohl dient aber ganz sicher nicht, wenn das Kind bei einem Vater ist, der sein Kind gar nicht will.

Wenn ein Vater sein Kind nicht sehen will, ist das ganz furchtbar für das Kind, aber kein Gericht der Welt kann daran etwas ändern. Selbst wenn es den Vater zwingen könnte, was für eine furchtbare gemeinsame Zeit wäre das?

Du kannst diese Dinge einfach nicht miteinander vergleichen.

Der nächste Punkt ist das Finanzielle. Der Vater hat ja keinen Umgang mit dem Kind um der Mutter die finanzielle Last zu nehmen oder den Babysitter zu spielen.

Rein rechtlich sieht es so aus, dass der Vater zahlt und die Mutter betreut. Daher ist es doch völlig legitim, wenn ein unterhaltszahlender Vater einen Anteil am Kindergeld bekommt. Er zahlt ja auch.

Im Übrigen ist Kindergeld ja kein Zuschuss um ein Kind zu versorgen, sondern ein Steuerlicher Ausgleich zur Sicherung des Existenzminimums eines Kindes. Danach könnte man ja streiten, ob der Vater nicht Anrecht auf das ganze Kindergeld hätte.

ich fände eher die Frage interessant, warum Väter, die den Kindern bei sich ein zweites zuhause aufbauen, mit den Kindern in Urlaub fahren, bei sich eine komplette Garderobe für das Kind gekauft haben, weil Mama nichts mitgibt, den gleichen Unterhalt zahlen wie ein Vater, der sich gar nicht kümmert.

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Tja diese Frage stelle ich mir auch, denn mein Partner hat ein Kind, welches oft bei uns ist und wir haben hier ein eigenes Zimmer eingerichtet und und und. Aber na ja, es bringt nichts, sich über so etwas aufzuregen. So sind halt die Gesetz!

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Hallo,

du hast meinen Text offensichtlich nict verstanden. Es tut mir Leid wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich versuche es nochmals zu erläutern. Du schreibst:
-Dem Kindswohl dient aber ganz sicher nicht, wenn das Kind bei einem Vater ist, der sein Kind gar nicht will. Wenn ein Vater sein Kind nicht sehen will, ist das ganz furchtbar für das Kind, aber kein Gericht der Welt kann daran etwas ändern. Selbst wenn es den Vater zwingen könnte, was für eine furchtbare gemeinsame Zeit wäre das?-

Nicht ich erzwinge den Umgang, sondern der KV erzwingt Umgang gegen den ich nichts habe(warum sollte ich auch?) und sein Sohn gerne haben möchte!

Obwohl ich ihm nie Steine in den Weg gelegt habe, hat er sich nie interessiert und nie gekümmert. Plötzlich ohne ersichtlichen Grund klagte er sein Umgangsrecht ein. Was für mich bedeutet, er möchte seinen Sohn sehen. Nach wie vor, habe und hatte ich nie im geringsten etwas gegen den Umgang. Noch vor der einstimmigen Vereinbarung der Umgangstermine beim JA, reichte der KV Klage ein. Im Beschluss steht nichts anderes als dass die vereinbarten Umgangstermine statt finden. Der KV hält diese von ihm eingeklagten Termine aber nicht ein!

Das hat für mich nichts mit "Einfordern von Zwangsumgang" zu tun.

Ich möchte hier gar nicht um Unterhalt, Kindergeld oder sonst was diskutieren, das sprengt den Rahmen und ist nicht Ziel meines Anliegens.

Das "finanzielle" um das es mir maßgeblich geht ist, dass der KV kein Ordnungsgeld bekommt für das nicht einhalten des von ihm erwirkten Gerichtsbeschlusses!
Mich kostete der Gerichtsprozess bis heute eine Menge Zeit und Geld. Von dem seelischen Schaden den unser Sohn davon genommen hat möchte ich gar nicht reden.
Der KV der ohne Not einen Prozess herbeiruft, seinen Sohn zu Jugendamt, Verfahrenspfleger und zu guter Letzt auch vor Gericht zerrt um dann weiter zu machen wie zu vor und schlicht kein Interesse an seinem Sohn zeigt. Das ist für mich Missbrauch von Rechtsmitteln und ein Freibrief zum terrorisieren von Mutter und Kind!

Sorry, dafür fehlt mir jegliches Verständnis, dass das vor dem deutschen Staat rechtens ist!

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Hallo, also die hälfte des Kindergeldes erhält er doch nicht um den Umgang warnehmen zu können sondern weil er sein Kind versorgt. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten dass ein Vater der gar keinen Unterhalt zahlt aber vernünftigen Umgang hat, dennoch das halbe Kindergeld erhalten müsste...

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Hallo November,

Richtig #pro Er erhält die Hälfte des Kindesgeldes weil er sein Kind während des Umgangs versorgt mir Lebensmitteln, Strom, Wasser etc.

Du schreibst: -Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten dass ein Vater der gar keinen Unterhalt zahlt aber vernünftigen Umgang hat, dennoch das halbe Kindergeld erhalten müsste... -

Diese Aussage ist richtig #pro Auch wenn der KV keinen Unterhalt zahlt (weil er sich es z.B. nicht leisten kann) sollte ihm zur Betreuung des Kindes an seinem Umgang das halbe KG zu Verfügung stehen um das Kind richtig zu versorgen. Das wäre in meinen Augen absolut richtig und dem Kindeswohl dienlich!

In meinem Fall umsorgt/betreut/kümmert der KV sich überhaupt nicht um das Kind. Warum steht ihm also das halbe KG zu?

Aber auch deine Antwort zielt leider nicht auf die Kernfrage meines Posts ab- Schade!
Ich wollte wissen, warum eine Mutter die per Gerichtsbeschluss zur Herausgabe des Kindes "gezwungen" wird ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommt. Wohin gegen ein KV der Umgangstermine erstreitet, diese aber nicht nutzt "ungeschoren" davon kommt.
Ich wiederhole mich : Das ist für mich ein Freibrief zum terrorisieren der Mutter durch Gerichtsverfahren.

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Hallo,

nein, das ist definitiv falsch.

Zweck des Kindergeld ist es, die Unterhaltspflichtigen zu entlasten.
Der Unterhalt eines minderjährigen Kindes umfasst den Bar- und den Betreuungsbedarf, beide sind gleichwertig.
Daher reduziert sich der Zahlbetrag beim KU-Pflichtigen um das hälftige Kindergeld, dies aber nur, wenn auch der
MKU gezahlt wird ! und der Pflichtige somit tatsächlich die Hälfte des Gesamtbedarfs trägt.

was das Thema Ordnungsgeld betrifft, google mal nach 1 BvR 1620/04
vielleicht kannst Du Dich ja den Überlegungen des Verfassungsgerichts zum Thema Zwangsumgang anschliessen.

LG

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