Hallo und guten Tag
Ich bin neu hier, Mitte 30 mit zwei Kids (8 und 11) und hab gleich eine Frage..
Seit Jahren streiten mein Ex und ich vor dem Amtsgericht wegen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Schuldgeld und eventuellem Betreuungsunterhalt.
Ich will jetzt nicht alles ausschlachten.
Jedenfalls wollte ich vors OLG gehen, da das AG den Kindern und mir etwas zugesprochen hat, daß ernsthaft ein Witz ist.
Nur... es wurde die Verfahrenskostenhilfe dafür abgelehnt..
Meine Anwältin meinte, daß das bedeutet, daß es so gut wie keine Chance auf Erfolg hat, daß wir gewinnen... ich hätte ein erhebliches Kostenrisiko und damit ein Problem, denn ich hab schlicht und ergreifend nichts.
Was sagt Ihr dazu, habt Ihr damit Erfahrungen gemacht?
Danke und liebe Grüße
Lariina77
OLG : Verfahrenskosten abgelehnt... trotzdem Chancen oder nicht?
Du hast doch vom Gericht was zugesprochen bekommen? Warum ist das ein Witz?
Die werden sich nach seinem Einkommen gerichtet haben.
Und ob du noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast, ist fraglich. Deine Kinder sind 8 und 11
Was willst du wissen? Eine FACHFRAU gibt dir dazu einen Rat - noch dazu diese Frau, die du beauftragt hast, für dich zu arbeiten. Und nun fragst du uns Laien?
Es mag ein "Witz" für dich sein, es geht aber nun mal nach seinen Einkünften. Und warum solltest du Betreuungsunterhalt bekommen - für ein 8-jähriges Kind? Hat er da vorher (schriftlich - also z.B. in einer Scheidungsfolgevereinbarung) zugestimmt? Sonst wirst du da schlechte Karten haben.
Hi,
Deine Anwältin wird schon Recht haben. Und es spricht für sie, dass sie Dir keine Chancen ausrechnet, die Du nicht hast.
Ob das nun ein Witz ist, kann man nur beurteilen, wenn Du Zahlen/Fakten lieferst und dann eine Meinung haben, ob ein Risiko sich lohnt. Bzw. ob Verfahrensfehler vorliegen.
Mit dem Betreuungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt schließe ich mich an. Deine Schilderung gibt keine Gründe dafür her.
LG
Hallo, wieviel wurde den Kindern zugesprochen? Und wieviel dir? Nur damit wir ein wenig rumrechnen und beurteilen können. LG
Hallo
Deine Anwältin hat Dir die richtigen Auskünfte gegeben. Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt, wenn die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat. Das heißt im Endeffekt, dass sich der Senat beim OLG der Auffassung des Amtsgerichts anschließen wird. Wenn Du trotzdem das Risiko eingehen willst, musst Du dafür die Kosten selbst tragen.
LG Anja
Guten Morgen!
Mein Ex-Mann ist selbstständig. Er hat ein sehr hohes Vermögen, Haus, Auto für über 100.000 €, alles.
Bei den Angaben zu seiner Firma hat er es so übertrieben, daß er angeblich 2000.-€ Verlust MONATLICH machen würde.
Die Richterin kam mit den Unterlagen überhaupt nicht klar und hat nicht erkannt, daß es schlicht und ergreifend nicht möglich sein kann, was er angibt.
Insofern wurde den Kindern der Mindestunterhalt zugesprochen und monatlich gerade mal 60 Euro Schulgeld.
Ich zahle 150 Euro drauf. Wir haben BEIDE die Kinder auf der Schule angemeldet.
Trennungsunterhalt 5000.-€, obwohl ich in der Ausbildung stand, nichts hatte und er die komplette Einrichtung ect behalten hat, inklusive Kinderzimmer, alles.
Im Ehevetrag hat er unterschrieben, daß ich nicht arbeiten muß, bis das jüngste Kind 18 ist oder weiterhin falls eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt.
Aber angeblich HAT er ja nichts.
Er hat keine kompletten Auskünfte zu seinem Einkommen geleistet, genau das wollten wir vorm OLG bewirken. Zb. hat er die Aktien sowie Steuerrückzahlungen schlicht und ergreifend verschwiegen.
Ich kann es nicht verstehen, wie jemand sich ins Fäustchen lacht und alle an der Nase rumführt...
LG Cinna
Hallo
Vermögen zählt nicht für den Unterhalt. Lediglich das montl. Netto( er kann das noch bereinigen)
Ich denke schon, daß das Gericht richtig geschaut hat. Deine Anwältin ist ja auch der Meinung
Was bekommst du denn von ihm? Und willst du dich wirklich von ihm finanzieren lassen?
Selbstständige können sich leider oft arm rechnen.
Wenn deine Anwältin meint, dass ihr keine Chancen habt etwas Besseres zu erreichen und wenn die Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, weil die Erfolgsaussichten minimal sind kannst du wohl leider nichts machen.
Was mir auffällt: Wir haben ein gutes und glücklicherweise kostenloses staatliches Schulsystem. Schulgelder kann man z.B. schon mal einsparen.
Schriftliche Vereinbarungen hin oder her....Sie sind nur gültig, wenn sie den guten Sitten entsprechen und auch eingehalten werden können. Wenn er nunmal rein rechnerisch nichts hat, kann und braucht er dir auch nichts geben.
Du lebst...somit entstehen dadurch kosten, die du selbst, wie jeder andere mensch übrigens auch, zu tragen hast und für dein leben auch aufzukommen hast.
Kinder wolltet ihr beide.. ich denke nicht, dass die rein geschäftlich geplant worden sind, damit du eine ruhige kugel schieben und mit deinem hintern zuhause sitzen kannst.
Somit finde ich es schon sehr gerecht, dass du selbst arbeiten gehen darfst und deinen Lebensunterhalt selbst verdienen darfst, wie es jeder andere auch darf.
du hast 2 Meinungen von Volljuristen erhalten. eine klage wird somit keinen erfolg haben. lass es einfach und stecke deine Energie in dein berufliches fortkommen