Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemanden eine Antwort auf meine Fragen geben.Ab wann ist fet Vater Unterhaltspflichtig ab der Geburt oder erst mit der Anerkennung der Vaterschaft?und bekommen ich den Unterhalt rückwirkend? Lg
Und danke für eure antworten
Unterhalt und Anerkennung der Vaterschaft
Ab Anerkennung der Vaterschaft, da er dann auch erst der gesetzliche Vater ist.
Selbstverständlich nicht - dann bräuchte er das ja nur ewig rauszögern um Geld zu sparen.
Quatsch! In so einem Fall gibt's die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und dann ist das wieder anders.
Hallo, wie alt ist dein Kind denn?
Normalerweise macht man mit der Vaterschaftsanerkennung gleich den Unterhaltstitel ab Geburt, also rückwirkend. Das sollte dann aber nicht schon Jahre her sein.
Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen, die machen das dann alles für dich.
LG
Hallo,
mein Sohn wurde im März 09 geboren, die Vaterschaft wurde dann endlich im September 09 anerkannt (ohne Klage), der Titel war rückwirkend ab Geburt gültig, ebenfalls ohne Klage.
Wär ja noch schöner wenns anders wäre.
Ich kenne ne Mutter deren Ex-Freund musste für 3 Jahre rückwirkend zahlen weil er es so verschleppt hat, allerdings war da dann auch ne Klage mit im Spiel
Lg wirbelwinds.mama