Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo ihr Lieben,

vorab- ich würde euch bitten euch auf die wesentliche Frage zu konzentrieren, moralisch das Thema auseinander zu nehmen ist nicht nötig und eher nicht in meinem Sinne, Danke.

Meine Tochter ist 2 Jahre alt, mit dem Papa von ihr bin ich seit 1.5 Jahren getrennt, wir haben bereits in der Schwangerschaft das gemeinsame Sorgerecht veranlasst und haben somit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Den Hauptaufenthalt hat unsere Tochter bei mir, sie lebt seit dem 1.Tag der Trennung bei mir, 160 km vom Vater entfernt da ich nach der Trennung in meine alte Heimat zurück gezogen bin.

Er zahlt seit dem 1.Monat der Trennung regelmäßig den Unterhalt, wir haben gerichtlich keine Besuchszeiten festgelegt, er sieht sie regelmäßig 1 bis 2, mindestens aber 1 x im Monat. Je nachdem wie sein Dienstplan es zulässt hat er sie dann zwischen 3 und 10 Tagen, in seinem Urlaub hatte er sie 3 Wochen durchgehend.
Wir verstehen uns noch gut, ich weiß das es ihr bei ihm gut geht und ich ermögliche ihm die Zeit mit ihr insofern er es zeitlich bewerkstelligen kann.

Nun ist es allerdings so das ich seit längerem eine neue Partnerschaft habe, natürlich möchte man gerne in der Nähe seines Partners sein und die Zeit gemeinsam verbringen und genießen. Er hat ebenso einen Sohn und ist ein liebevoller Mensch.
Er lebt allerdings in Österreich, das ist etwa 900 km von mir entfernt.

Meine Frage ist nun also wenn ich den Gedanken entwickeln würde zu ihm zu ziehen, und meine Tochter in dem Fall selbstverständlich gerne bei mir hätte, wie stehen die Chancen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter zu bekommen?

Ist das ein realistischer Gedanke oder brauch ich mich da mit Anwalt & Co gar nicht auseinandersetzen?

Ich rede da nicht von heute oder Morgen, aber zukünftig und auf Dauer möchte man diese Situation ungern beibehalten.

Ich danke für eure Meinungen :-)

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Respekt für euren tollen Umgang miteinander. Es ist schön, dass er sie trotz der Entfernung so oft sehen kann. :-)

Es gibt nach deiner Schilderung keinen Grund für ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.

In dem Fall hilft erst Mal nur mit dem Partner reden. Wenn ihr es jetzt hinbekommt, werdet ihr es sicher auch mit einer weiteren Entfernung hinbekommen.

Wenn sie in den Kiga geht oder später in die Schule, dann ist es auch egal, ob er jetzt 100 km oder 900 km weg wohnt. Wochenweise tauschen geht dann eh nicht mehr. Ihr solltet das zusammen klären, weil grundsätzlich hat er ja auch ein Mitspracherecht, was später mal die Schule usw. angeht.

Da ihr euch ja noch gut versteht und auch sonst alles wohl gut geregelt bekommt, solltet ihr das doch auch hinbekommen. Wichtig ist nur, ihm das Gefühl zu geben, dass es nicht schon beschlossen ist und er es gefälligst zu aktzeptieren hat.

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Genau da fangen die Probleme dann an und das tolle Miteinander wirkt wie vergessen.

Als er mitbekam das ich einen neuen Partner habe dauerte es keine Stunde und er meinte sofort er will das ich ihm die Angst nehme, ich könnte wegziehen. Ich habe ihm ehrlich gesagt das ich das nicht kann, weil ich nicht sagen kann wie das mit meinem neuen Partner weitergeht.

Er meinte direkt das er nicht will das unsere Tochter ohne Vater aufwachsen würde und er ebenso nicht möchte das sie einen 'neuen' Papa bekommt.
Natürlich kann ich diese Gedanken verstehen, deshalb sagte ich zu Beginn das man moralisch das Thema nicht so betrachten sollte.
Dennoch denke ich, auch wenn es sicher nicht okay klingt für den einen oder anderen, kann ich nicht mein Leben lang nach ihm leben und da wohnen wo es für ihn eben auch passend ist.

Er sagte mir schon das er einem Umzug, weiter als jetzt, definitiv nicht zustimmen wird.

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Ich finde schon, dass es ein wesentlicher Unterschied ist, ob man 160km oder 900km auseinander wohnt.

160 km kann ich an einem Tag hin und zurück fahren, auch ein kleines Kind kommt mit gut 2h Fahrtzeit gut klar.

1800 km fahre ich nicht an einem Tag, also Übernachtung, und auch ein Kind sitzt nicht gerne über 10h im Auto.

Aber für alles gibt es eine Lösung, wenn man wie es hier der Fall ist - vernünftigt miteinander reden kann.

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Wenn ich die Rechtslage richtig verstanden habe, dann benötigst Du nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sondern nur die Zustimmung des Vaters (am besten schriftlich).

Was ich miran Deiner Stelle genauestens im Vorfeld überlegen würde, ist, wie der Umgang zwischen Vater und Tochter auch bei einem Umzug weiterhin gut funktionieren kann. Bei uns lebt ein Teil der Kinder beim Vater, ein Teil bei der Mutter, über 600km Entfernung. Das ist organisatorisch und auch finanziell schon eine Hausnummer und die Fahrerei ist für alle sehr anstrengend.

Vielleicht könntet Ihr Mentoren mit ins Boot holen, die sich mit den Fallstricken für so ein Projekt gut auskennen, damit Ihr alles Wichtige wirklich ausgiebig besprochen habt, bevor Ihr das Projekt Umzug umsetzt. Denn es gäbe ja nichts ärgerlicheres, als wenn sich später erst herausstellen würde, dass es so nicht funktioniert (z.B. der Vater bekommt doch nicht regelmäßig Freitags frei, um ein langes Wochenende in Ö zu verbringen) und Eure Tochter leidet.

Drücke Dir die Daumen für eine friedliche Lösung.

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Nun,

das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wäre der KV denn in der Lage die Betreung der Kinder denn vollständig zu gewährleisten?
Warum zieht dein neuer Partner nicht zu dir?

Fakt ist: Bei 900km Entfernung wird der Umgang auf praktisch 0 zurück gehen.

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Das kann man so und so betrachten.
Finanziell wäre es nicht unmöglich, der KV verdient gut und ich würde ihm sicher helfen gewisse Dinge zu erleichtern bzw zu ermöglichen.

Das sind jedoch Dinge die sich bisher allein in meinem Kopf abspielen da das Thema groß noch nicht auf den Tisch kam, ich will keine Pferde scheu machen solange die Flut noch nicht kommt ;-)

Sicher ist die Entfernung eine andere als jetzt, das steht außer Frage.

Mein neuer Partner zieht aus verschiedenen Gründen nicht zu mir, ich weiß nicht inwieweit das jetzt eine Rolle spielt :-)

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Sag mal: Dein Ex soll deine neue Beziehung auch noch finanzieren?

Vergiss das. Wenn dein neuer Partner nicht zu dir ziehen kann oder will und wenn du deine Tochter nicht bei ihrem Vater lassen willst um ins Ausland zu ziehen dann habt ihr vielleicht auch einfach keine gemeinsame Perspektive.

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Hallo,

wie das die Chancen stehen, kann man nicht vorhersagen, weil das auch extrem davon abhängt, wie das zuständige Gericht dazu steht.

Ich würde dir dennoch davon abraten. Es ist ja nicht nur, dass du deinem Kind den Vater nimmst (und das ist es definitiv facto). Du hast auch ein Problem, wenn Deine neue Partnerschaft krachen geht und dann ebenfalls ein gemeinsames Kind im Spiel ist. Das kannst Du dann auch nicht einfach mit nach Deutschland nehmen, wenn es dich in die Heimat zurück zieht.

Die Frage, warum dein Freund nicht zu dir zieht, ist doch gerechtfertigt. Warum soll deine Tochter auf ihren Papa und ihr gewohntes Umfeld verzichten, er aber nicht? Warum gehen überwiegend die Frauen den Weg, ihr komplettes Leben über den Haufen zu werfen?

Streng genommen sind zwei Menschen, die familiäre Verpflichtungen an zwei so weit entfernten Orten haben, nicht wirklich "die Richtigen", es ist zumindest eine Konstellation, deren Umsetzung viel Scherben im Leben anderer Menschen hinterlässt.

LG

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Sehe ich ähnlich. Ich finde das kritisch, wenn Kinder wegen einer neuen Partnerschaft einen leiblichen Elternteil faktisch verlieren.

LG
Nele

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Die Chancen sind gering.
Das Gericht würde mehreres prüfen:
1. Eure Kommunikation zueinander - du sagst, die ist gut. Also beste Voraussetzung und absolut kein Grund für eine Beschneidung von Rechten des Vaters.
2. Der bisherige Umgang - du sagst, er findet regelmäßig statt, trotz der auch jetzt schon großen Entfernung - der Vater ist also sehr bemüht.
3. 900km - damit reißt du das Kind aus jeglichem sozialen und familiären Umfeld.
Und nun die Frage der Fragen: Würde denn der Vater das Kind aufnehmen können? Denn du darfst natürlich umziehen sooft und so weit weg du willst, nur das Kind eher nicht. Wäre er gewillt das zu tun, ist es durchaus realistisch als Möglichkeit mit in Betracht zu ziehen, dass das Kind nach einer Verhandlung beim Vater wohnt und du der umgangsberechtigte Elternteil bist. Überlege dir also gut, was du machst. Ich denke, du solltest dich schon vorher beraten lassen.

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Es ist eine Frage des Sorgerechts: da er auch das Sorgerecht hat, ist sein Einverständnis bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (was bei einem Umzug über diese Distanz in ein anderes Land gegeben ist).

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das rechtlich ausgehen kann. Da er sich regelmässig und gut um eure Tochter kümmert, zuverlässig Unterhalt bezahlt, eine Beziehung zu ihr hat und möchte - trotz der Entfernung - und anständig/ kooperativ kommuniziert, finanziell eine sichere Lage hat, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dir teilt, kann ein Versuch deinerseits all dies zu sabotieren auch nach hinten los gehen... Weil sich denn die Frage nach dem Kindeswohl stellt, dem du nicht folgen würdest, indem du den Kontakt zum Vater unterbindest.

Niemand verbietet DIR übrigens zu deinem Partner zu ziehen, niemand verbietet die Partnerschaft. Du kannst in der ganzen Welt herumziehen. Das sind deine Rechte als Mensch, Frau, Freundin. ABER für euer Kind gelten andere Regeln, denn es hat noch einen Vater, der zu einem Zeitpunkt gut genug war, mit dir ein Kind zu zeugen. Und alleine dieser Aspekt fällt unter die Mutterschaft. Du musst dich nicht nach deinem Ex-Partner richten... sondern nach dem Kindeswohl.

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Selbst mit der alleinigen elterlichen Sorge wäre ein Umzug dieser Größenordnung gegen den Willen des Vaters faktisch nicht durchsetzbar.

Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge kann der Vater dem Umzug des Kindes einfach verbieten.

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Mir geht es eher darum, wenn sie tatsächlich versucht ihm Rechte wegzunehmen oder sogar einen Umzug ohne seine Zustimmung wagt - sie kann sich bei einem entsprechenden Richter ins eigene Fleisch schneiden, indem der Vater mehr Rechte bekommt, weil sie entgegen dem Kindeswohl handeln würde.

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Was mir noch auffällt: Nur weil du zu einem neuen Partner ins Ausland ziehen willst gibt dir kein Richter das alleinige Sorgerecht, wenn es bisher regelmäßig Kontakte zwischen Vater und Tochter gab. Das ist höchstens mal zu bekommen, wenn ein Vater gar keinen Kontakt wünscht - und auch dann geben dir manche Richter nur eine Genehmigung allein entscheiden zu dürfen.

Kann dein neuer Partner denn nicht zu dir ziehen? Faktisch kannst du ganz einfach nicht mit dem Kind zu ihm kommen.

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Es ging mir niemals um das Sorgerecht, es ist unbegründet das anzufechten.

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Es liegt in der Regel bei dem Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Aber einen 900 km-Umzug kann ein Vater dennoch in der Regel untersagen, wenn er bis dahin regelmäßigen Kontakt hatte. Das könnte er übrigens auch ohne Sorgerecht.

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Doch genau die Moralische Seite also was dieser Umzug anrichten kann muss auch geklärt werden!

Aber um knapp auf deine Frage zu Antworten: Nein das Alleinige Sorgerecht oder Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wirst du nicht bekommen! Denn das würde es nur geben wenn der Vater nicht gewillt ist oder aber Köperlich gegen das Kind vor geht!

Du darfst hinziehen wohin du willst selbst an den Nordpol wen du wolltest. Fakt aber ist das der Vater aber ein Mitsprache Recht hat was die Tochter angeht!

Aber du scheinst noch nicht lange mit deinem neuen Partner zusammen zu sein richtig? Dann überleg doch nicht was in 2 oder 3 Jahren der fall sein könnte. Ja man möchte so viel Zeit wie igrendwie geht mit seinem Partner. Aber ihr habt beide Kinder die mit in solche Überlegungen reinspielen. Und eben die dazugehörigen Elternteile.

Du hast im moment ein sehr gutes Verhältnis zu deinem Ex und das ist doch mal eine gute Grundlage um ein Modell welches für euch 3 Passt zu besprechen. Denn bei 900km wird der Umgang so wie jetzt nicht mehr gehen! Und das bedeutet vorallem für Eure Tochter sie kann nicht mal eben zu Papa wenn ihr danach sein sollte! Bei 160km ist das je weniger aufwand und von heut auf morgen umzusetzten. 900km sind nicht so leicht von heut auf morgen zu planen!

Die die darunter leidet ist deine Tochter! Der Papa verkraftet das schon irgendwie auch wenn er zeit braucht aber eure Tochter die wird nicht einfach so alles akzeptieren und vorallem verstehen.

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Ich würde die Beziehung zu dem Mann aufgrund der Entfernung beenden. Es ist ja auch noch nicht so lange, dass da jetzt schon so tiefe Gefühle im Spiel sind.

Fernbeziehungen sind eh schwierig und eure Entfernung ist sehr groß und es sind Kinder involviert.
Such dir lieber einen Partner , der näher dran wohnt. Dann musst du auch nicht überlegen, ob Du dem KV das Kind entziehst. Weil Umgang auf die Entfernung ist so gut wie unmöglich.

:-)

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Wie lange ich mit meinem neuen Partner zusammen bin, habe ich nie erwähnt glaube ich :-) Finde das auch gar nicht wichtig, aber es ist nicht so frisch wie man denken könnte.
Liebe kennt keine Grenzen und manchmal verliebt man sich unverhofft in Jemanden der augenscheinlich nicht in das eigene Leben passt. Aber DAS kann nicht das Hindernis sein, denken wir.

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Naja, es ist schon ein Hindernis, da du ein Kind hast und er. Er will deswegen nicht zu dir ziehen und bei dir stellt sich verständlicherweise der KV quer.

Klar kann man sein Leben nicht nur nach dem KV ausrichten, aber die Entfernung ist einfach zu groß und der KV hat recht gute Chancen, einen Umzug eures Kindes zu verhindern, wenn es mal soweit ist.
Die einzige Möglichkeit wäre zu warten bis euer Kind alt genug ist, um selbst zu entscheiden wo es Leben möchte. Das wird ab 14 Jahre wirklich berücksichtigt.