Frage zur Haushaltshilfe

Ein liebes Hallo an Alle :)

ich bin nicht ganz sicher, ob meine Frage in dieses Forum passt aber vielleicht weiß hier Jemand Rat.

Ich bin nun alleinerziehende Mutti von drei Kindern.
Meine jüngste Tochter kam vor knapp drei Monaten leider nicht ganz gesund zur Welt, weshalb sie in zwei Wochen das erste Mal operiert werden muss.

Der Krankenhausaufenthalt wird vorraussichtlich 8 Tage dauern und eine liebe Freundin betreut derweile meine zwei großen Kinder ( 3 und 11 Jahre).

Jetzt zu meiner Frage:

Ich habe für diese Zeit ja nun einen Anspruch auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse, möchte aber ungern eine "Firma" beauftragen, daher springt meine Freundin ein.
Sie ist 20 h die Woche arbeiten, also steuerlich erfasst.

Ist denn das "Einkommen", also das Geld, was ich von der KK bekomme und ihr für den Aufwand geben möchte steuerfrei für sie?
Es ist ja kein regelmäßiges Einkommen, da nur kurzfristig und für einen "Arbeitnehmer" dann auch ein sehr geringer "Lohn" aber ich möchte nicht, dass sie in irgendeiner Form dann noch benachteiligt wird.
Auf den Antrag der KK wird nur Name und Adresse verlangt.

Andernfalls wäre ich dann Arbeitgeber und müsste das ja anmelden- aber auch für nur 8 Tage???

Also ich sehe da gerade nicht wirklich durch und es wäre toll, wenn Jemand damit Erfahrungen hat und mir helfen könnte, denn Google sagt mir mal ja, mal nein :x

Ganz lieben Dank!

1

Hallo,

§ 3 Nr. 36 EStG besagt:
Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden.

Das scheitert für Deine Freundin daran, dass sie keine Angehörige bzw. unter § 33 Abs. 2 fallende Person ist (keine rechtlichen, tatsächlichen, sittlichen Gründe).

Daher müsste Deine Freundin das versteuern. Kannst Du sie nicht über die Minijobzentrale für diese Zeit pauschal anstellen? Ich bin da nicht fit mit den Zahlen, aber meine, dass Du für den Lohn x dann eine pauschale Summe Steuern oben drauf packst und sie das dann nicht versteuern muss, da Minijob.

LG

2

Vielen Dank für Deine Antwort.
Den Paragraphen hatte ich auch gefunden und mich daraufhin bei der KK gemeldet aber die meinten, dass sei Quatsch, da es eine einmalige Leistung ist, die nicht fortwährend gezahlt wird und somit steuerfrei ist.
Im Internet gibt es nun geteilte Meinungen darüber- die einen sagen, man muss das anmelden, die anderen hatten nichts gemeldet. Hm... doof!

Aber ich sei wohl für einmalige Leistung kein Arbeitgeber, der sich irgendwo anmelden muss.
Wusste gar nicht, dass das dann doch so schwierig wird, herauszufinden :D
Vielleicht weiß ja das Finanzamt mehr :(
Ich kann mir eher vorstellen, dass sie das angeben muss aber es dann unter Freibetrag läuft oder so 8-x
Das wären ja nur knapp 500,- .
Ach schwierig :x
Aber nochmal ganz lieben Dank!

3

Hallo,

wenn es doch nur 500 Euro sind, dann soll sie das doch einfach bei ihrer nächsten Steuererklärung angeben. Die steuerliche Auswirkung dürfte kaum zu merken sein, wenn es versteuert werden sollte. Dazu ist der einmalige Betrag zu gering.

§ 46 (2) Nr. 1 EStG sagt zum Thema Veranlagungspflicht:
wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

LG

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