Hallo,
auf Anraten meines Anwalts will ich den Kindsvater nun wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen. Er zahlt seit über 6 Monaten nicht mehr, weil er vor Gericht verloren hat und der Umgang für bestimmte Zeit ausgeschlossen wurde.
Nun meine Frage, welche Unterlagen muss ich mit zur Polizei nehmen? Habe bei der zuständigen Station schon angerufen, so richtig weiterhelfen konnte er mir nicht, ich wurde nur gefragt, ob ich die Anzeige denn wirklich stellen will.
Liebe Grüße
Anzeige Unterhaltspflichtverletzung, welche "Beweise"?
Lass dich von denen bei der Polizei nicht beirren! Die sollen ihren Job machen. Beweise: Titel, Kopie Mahnschreiben.
Gruß
Manavgat
Hallo Janna,
les Dir das hier mal durch
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verletzung-der-unterhaltspflicht-was-ist-zu-tun_001693.html
es ist also einiges vorzulegen und zu bedenken
LG
Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.
Hi,
bei mir hat die Anzeige das JA gestellt.
Als Beweise wurden der bestehende Titel und die verschiedenen Schreiben zur Zahlungsaufforderung, eine Aufstellung des ausstehenden Unterhalts sowie diverser E-Mailverkehr vorgelegt.
Und lass Dir nichts einreden, bei dieser Anzeige ist überhaupt nicht "einiges zu bedenken"!
Der verlinkte Beitrag ist von 2008!
Heute verlaufen GsD nicht mehr die meisten Anzeigen im Sande, sondern dieses Straftat wird zunehmend ernst genommen.
Gruß K.
Hi,
und was ist bei der Anzeige rausgekommen ?
Die vorgelegten Unterlagen sind keine "Beweise", das Strafgericht muss weiterhin selbst "Beweis" erheben und
als Beweis für eine Verurteilung nach § 170 StGB reichen vorhandene Unterhaltstitel eben gerade nicht aus.
Da hat sich auch seit 2008 nichts dran geändert, siehe Rechtsprechung.
Die These, heute würden nicht die meisten Verfahren "im Sande verlaufen" ist belegt durch ?
Ich behaupte gar nicht, dass ein Verstoß gegen die gesetzliche Unterhaltspflicht nicht ernstgenommen wird,
im vorliegenden Fall spricht sogar einiges dafür, aber bewiesen ist erstmal nichts.
Eine Anzeige ist aber mit Sicherheit nicht das Allheilmittel als das sie immer wieder pauschal dargestellt wird.
LG
Guten Morgen,
in meinem Fall hat der KV eine Gefängnisfreiheitsstrafe von 4 Monaten bekommen, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährungszeit inkl. der Bewährungsauflage von mindestens 150€ monatlicher Unterhaltszahlung an meinen Sohn.
Und das obwohl der KV inzwischen 4 leibliche Kinder hat, das 5. unterwegs ist und er versucht hat sich mittels "freiberuflicher Tätigkeiten" arm zu rechnen.
Die Anzeige ist immer sinnvoll, denn sie kostet erst mal gar nichts.
"Die vorgelegten Unterlagen sind keine "Beweise", das Strafgericht muss weiterhin selbst "Beweis" erheben und als Beweis für eine Verurteilung nach § 170 StGB reichen vorhandene Unterhaltstitel eben gerade nicht aus."
Stimmt, da reicht es absolut aus wenn der Beschuldigte dem Gericht nach Sichtung der eingereichten Unterlagen nicht belegen kann, dass er seiner Unterhaltspflicht nachgekommen ist.
Gruß K.