Guten Morgen,
ich weiß gerade nicht, ob mein Ex einfach so dreist oder nur noch weggekifft ist.
Die SB vom JA rief mich vorgestern an, dass er gemailt habe, er würde an mich für beide Kinder Unterhalt zahlen.
Was natürlich totaler Blödsinn ist.
Ich bekomme für die 10-jährige UVS und von ihm eigentlich für den 13-jährigen 130€.
Nun sagte sie, dass er dort seit Monaten nichts zurückzahlt und auch diesen Monat hat er den Unterhalt, entgegen seiner Aussage er würde immer zum 3. zahlen, noch nicht überwiesen.
Beim letzten Mal im Oktober, als er nicht zahlte, sagte ich ihm, dass ich seinen Lohn pfänden lasse, wenn das nochmal vorkommt.
Nun kommt noch dazu, dass er mit unserer Tochter einen Termin für einen psychologischen Test für morgen? vereinbart hat. Er gibt mir keine Antwort auf meine Nachfrage wie wo wann. Das finde ich schon unsagbar unverschämt.
Nun meine Frage, wenn ich Strafanzeige stellen würde, was bringt das im Gegensatz zu der Pfändung?
Außer mir etwas Genugtuung?
LG
Dana
Pfändung oder Strafanzeige?
Hallo,
wenn er so wenig zahlt scheint er nicht zhlungsfähig zu sein. Mit anderen Worten du bleibst auf den Kosten für den Gerichtsvollzieher sitzen. Hast du überhaupt einen Titel? Ohne Titel geht das ohnehin nicht.
Habt ihr das Gemeinsame Sorgerecht? Wenn ja, darf er auch mit ihr zum Arzt.
Lg wirbelwinds.mama
Nein, beim Arzt müssen beide ihr Einverständnis geben. Es reicht nur eine Unterschrift weil man da bestätigt dass man im Einvernehmen handelt - das scheint hier ja nicht gegeben. Und auch wenn sie zustimmt hat sie ein Auskunftsrecht - einfach so zum Arzt geht also nicht!
So ein Blödsinn. Für einen normalen Arztbesuch benötigt man keine Unterschrift vom anderen Elternteil. Auskunftsrecht hat der jeweils andere allerdings.
Mach beides!
Strafanzeige mit Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung kannst Du auf jeder Polizeidienststelle stellen ohne Anwalt. Nimm aber alle Unterlagen mit und lass Dich nicht abwimmeln.
Ob da was zu holen ist, erfährst Du erst, wenn Du versuchst zu pfänden.
Gruß
Manavgat
Hallo Dana,
hast Du denn eine Beistandschaft beim JA, oder ist die SB nur wegen UVG?
VG K.
Hallo Dana,
also für einen Psychologen sind in der Tat BEIDE Unterschriften nötig!
Ich wollte nämlich (mit absprache mit dem Vater) mit Kind zum Kinderpsychologen und einen Tag vorher hat er es sich anders überlegt und dort angerufen und es untersagt.
Ich hab mich dann in alle Richtungen erkundigt und ich hättenirgendwo anders hin gehen können, alle wollten beide Unterschriften.
Wenn Du allerdings nicht mal weißt, wo er hin will, hast Du logischerweise ein Problem...
Lg Larina
Der Psychologe oder Psychiater wird nicht mehr als ein Vorgespräch führen, bevor er die Einwilligung beider Elternteile hat.
Du kannst alle Unterhaltszahlungen über das Jugendamt laufen lassen. Das kann für dich entlastend sein, weil du dich dann nicht mit ihm herumstreiten musst. Die Ämter klagen den Unterhalt manchmal recht mechanisch ein, auch wenn ein Vater nicht arbeitsfähig ist. Das scheint aber nicht gerade dein Problem zu sein.
Was den Psychologen angeht: An dir vorbei geht nichts. Du kannst deiner Tochter sagen, dass du mit dem Besuch nicht einverstanden bist. Sobald sie das dem Psychologen mitteilt ist das Gespräch beendet. Da sind die Regelungen superstreng, die Einwilligung kann wirklich nur ein Richter ersetzen.
Die Frage wurde schon gestellt. Hast du denn einen Titel?
Nein. Ich habe diese Woche mit der SB gesprochen. Sie hat ihm eine E-Mail geschrieben, mit einer Frist bis zum 15.12.. Wenn bis dahin nichts gekommen ist, werde ich eine Beistandschaft einrichten und ihm das Geld direkt vom Gehalt pfänden lassen.
Den Zirkus habe ich lange genug mitgemacht.
Dass er auch seine PI gefährdet, scheint ihn nicht zu interessieren.
Naja, wo kein Kläger....
Hallo.
>>> Wenn bis dahin nichts gekommen ist, werde ich eine Beistandschaft einrichten und ihm das Geld direkt vom Gehalt pfänden lassen. <<<+
1. Kannst Du überhaupt ohne Titel eine Gehaltspfändung vornehmen lassen?
2. Hat Dich die Beistandschaft darüber, dass DU sämtliche Kosten für eine Pfändung vorstrecken musst (Gerichtsvollzieher etc.)?
LG