Welche Kosten sind vom werdenden Vater zu tragen?

Hallo ihr Lieben,

Ich bin ungeplant schwanger, derzeit noch sehr am Anfang in der 11. Woche.

Mein Expartner hat sich von mir getrennt, nachdem ich mich für das Kind entschieden habe.

Wir wohnen noch im selben Haus, allerdings in getrennten Wohnungen. Ich habe mehrmals mit ihm das Gespräch gesucht - leider erfolglos.

Er ist nicht bereit, die Vaterschaft während der Schwangerschaft anzuerkennen, sondern erst, wenn ein Vaterschaftstest gemacht wurde.

Er hat nun alles an einen Anwalt gegeben und spricht keinen Ton mehr mit mir.

Nun meine Frage: eigentlich müsste er sich an den Erstausstattungskosten beteiligen, oder? Wie läuft das denn ab, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt?

Bleibt mir jetzt überhaupt etwas anderes übrig, als mir auch einen Anwalt zu nehmen?

Und ich habe am 30.12. einen Termin für den Harmony Test - dazu wurde mir von meiner Ärztin geraten, da mein Ex bereits 57 Jahre alt ist mehrere Chemos wegen Lymphdrüsenkrebs hatte. Dieser Test kostet 450€ - ich habe das Geld, sonst würde ich den Termin nicht ausmachen. Mir geht's einfach um's Prinzip, ob er sich an diesen Kosten auch beteiligen muss?

Ich hatte schon überlegt, seinem Anwalt selbst zu schreiben. Allerdings stampft der mich mit Sicherheit in den Boden, wenn ich nicht sicher weiß, an welchen Kosten er sich überhaupt beteiligen muss.

Wäre lieb, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

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Ich gehe davon aus, dass der KV Geld hat. Da lohnt es sich für Dich, wenn Du eine versierte Anwältin mit Biss einschaltest, die alle Register zieht.

Gruß

Manavgat

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Na, das hört sich ja fast an wie ein Lotto Gewinn....
Den Alten ausnehmen solange er noch lebt, ja ne versierte Anwältin hilft da bestimmt.
Ekelhaft...

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Wieso gehst du davon aus? Weil er direk einen Anwalt einschaltet? Weil er bereits 57 ist?

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Hallo,

Dein Ex hat natürlich das Recht die Vaterschaft zu überprüfen, wenn er das möchte. Ich würde ihm daher einen privaten Vaterschaftstest vorschlagen, sobald das Kind auf der Welt ist.

Da du Kosten erst einfordern kannst, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde, musst du warten. Allerdings ist das ein Fall, in dem diese Kosten rückwirkend gefordert werden können.

In welcher Höhe du die Übernahme von Kosten fordern kannst, muss geprüft/berechnet werden. Grundsätzlich gilt: laufender Unterhalt hat Vorrang vor Unterhaltsrückständen. Der Unterhalt für das Kind hat Vorrang vor dem Unterhalt für Dich.

Sein Selbstbehalt gegenüber dem Kind beträgt 1.080 Euro, der Selbstbehalt Dir gegenüber 1.200 Euro. Möglicherweise erhöht sich dieser, wenn er durch Behinderung/chronische Krankheit einen höheren Bedarf hat.

LG

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Hallo

Ich glaube nicht, das der Kv sich an den Kosten beteiligen muss. Denn er ist ja medizinisch nicht "notwendig"
Er müsste sich nur an notwendigen Kosten beteiligen, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen.

An der Erstausstattung muss er sich beteiligen und natürlich muss er Unterhalt zahlen.

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Hallo,
eines verstehe ich nicht... Wenn bei dir das Risiko tatsächlich so hoch ist ein Kind mit Gendefekt zu gebären, dann übernehmen eigentlich selbst die gesetzlichen Kassen die Kosten teilweise. Wurde dir denn überhaupt der Antrag zur Kostenübernahme mal gegeben, dass du das bei deiner Kasse beantragen kannst?
Wenn es natürlich ein persönlicher Wunsch von dir ist, auch auf Rat der Ärztin, welcher nicht medizinisch notwendig ist, dann werden die Kosten weder von der GKV übernommen, noch muss sich der Vater beteiligen.

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Wie stellst du dir das vor?

Der Vater weigert sich doch gerade die Vaterschaft anzuerkennen. Wie soll sie denn da der KK erklären, dass sie einen Test braucht um ein Risiko auszuschließen, dass von seiner Seite ausgeht? Dazu müsste ja erst einmal die Vaterschaft geklärt sein.

Du gibst echt komische Ratschläge

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Doch doch das ist schon richtig was sie da sagt! Sie braucht erst einmal eine Schriftliche Aussage ihrer Krankenkasse zu dem Thema.

Wenn bei der Te der Verdacht besteht das dieser Test Medizinisch Notwendig ist übernehmen die Krankenkassen (zumindest die Gesetzlichen) einen Teil der Kosten. Die kann sich ihre Kk von der KK des mutmaßlichen Vaters nach feststellung der Vaterschaft zurück holen. Glaube mir da sind die hinter her!

Diese Kosten können auch immer nach feststellung der Vaterschaft gefordert werden!

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Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, die kümmern sich um alles. Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennen möchte, wird ihm zunächst ein außergerichtlicher, privater Test angeboten. Ein faires Angebot ist es meiner Meinung nach, die Kosten hierfür zu teilen. Will er einen gerichtlich angeordneten Test, zahlt er alles (Verfahrenskosten und den Test), wenn sich herausstellt, dass er der Vater ist. Und ja, er muss sich an der Erstausstattung beteiligen und natürlich Unterhalt zahlen.

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Danke erstmal für die Antworten! Dass ich den Harmony Test selbst zahlen muss, dachte ich mir inzwischen - und ist auch vollkommen in Ordnung.

Weißt du, ich habe versucht, alles friedlich zu lösen. Aber sein Gang zum Anwalt zeigt klar und deutlich, dass er es nicht friedlich lösen möchte.

Daher sehe ich auch nicht ein, weshalb ich zum Vaterschaftstest etwas beisteuern sollte. Ich weiß, dass er der Vater ist, daher ist das für mich irrsinnig, auch wenn ich seine Meinung akzeptiere.

Dann werde ich wohl die nächsten Monate abwarten, mich bezüglich der Kosten für die Erstausstattung an einen Anwalt wenden und eine Beistandschaft einrichten (dies ist erst nach der Geburt möglich, oder?).

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Hallo.

Du kannst eine Beistandschaft schon während der Schwangerschaft einrichten.
Diese wird, wenn es in Deinem Sinne ist, den KV schon vor der Entbindung auffordern, die Vaterschaft anzuerkennen. Möchte er das nicht, wird ihm nach der Entbindung ein privater Vaterschaftstest auf SEINE KOSTEN nahe gelegt.

Will er das auch nicht, wird Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht.
Das wäre dann der Zeitpunkt, die Beistandschaft aufzuheben (Du kannst diese jederzeit formlos aufkündigen und auch wieder einrichten) und das Ganze einem Anwalt zu übergeben, da diese erfahrungsgemäß schneller und effektiv arbeiten (mit meiner Anwältin war das Thema Vaterschaft von der gerichtlichen Anhörung, wurde nach Aktenlage entschieden und ich musste noch nicht ein einziges Mal vor Gericht, über das Abstammungsgutachten bis Urteil in 8 Wochen durch). Ein guter Anwalt hängt an die Vaterschaftsfeststellungsklage auch gleich die Unterhaltsklage dran, so dass das in einem Aufwasch gemacht und der Unterhalt gleich tituliert wird.
Wenn es bei Dir auch um Betreuungsunterhalt geht, ist es sowieso sinnvoll, das Ganze gleich von einem Anwalt machen zu lassen, da das Jugendamt nur für den Kindesunterhalt zuständig ist.
Wenn Du möchtest, kannst Du dann den Unterhaltstitel dem Jugendamt übergeben und per Beistandschaft den Kindsunterhalt eintreiben lassen - aber auch da ist ein Anwalt effektiver.

Noch ein Tipp:
Wird das Kind geboren und die Vaterschaft ist zu dem Zeitpunkt noch nicht anerkannt, darfst Du beim Standesamt den Namen des Vaters NICHT angeben.
Das Standesamt kennt nur "ehelicher Vater/anerkannter Vater" oder "Vater unbekannt" (das steht aber so nicht in der Geburtsurkunde, das Feld "Vater" bleibt einfach frei). Wenn Du einen Namen angibst und der Vater nicht anerkannt ist, wartet das Standesamt mit der Ausstellung der Urkunden, bis der Name bestätigt ist. Und das dauert. Du benötigst aber die Urkunden (das sind neben der Geburtsurkunde noch extra "Zettel") für die Anträge von z. B. Eltern- und Kindergeld.
Du lässt bei der Meldung beim Standesamt das Feld "Vater" einfach frei.
Wird der Vater dann z. B. per Gericht festgestellt, wird dieser automatisch beim Standesamt eingetragen und steht dann in einer neu ausgestellten Geburtsurkunde.

Dir alles Gute und wenn Du noch Fragen hast, immer gerne.

LG

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Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, ich frage mich aber, was der Test mit der Krebserkrankung von deinem Ex zu tun hat. Meines Wissens nach geht es bei dem Test um Chromosomenauffälligkeiten, zum Beispiel Trisomie 21.

Viele Grüße,
lilavogel

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Hallo lilavogel,

ich nehme an, es geht der TE um mögliche Erbgutschäden infolge der Chemotherapie.

VG

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Ich weiß, dass man bei Männern manchmal Sperma vor Chemos einfriert, aber in erster Linie um gegen eine mögliche Unfruchtbarkeit vorzubeugen. Und das ist hier scheinbar nicht gegeben.

Vielleicht kann mich auch jemand erleuchten, denn ich weiß es wirklich nicht: Sperma wird ja im Gegensatz zur Eizelle bei der Frau immer frisch gebildet. Kann es da wirklich zu Erbgutschäden durch eine Krebstherapie kommen? Bei einer Frau ist das sicherlich möglich, weil die Eizellen ja bereits seit der entstehend im Mutterleib im Körper sind und nicht neu gebildet werden.

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Zum Thema Vaterschaftsanerkennung wurde ja schon vieles gesagt.

Aber mich würde noch interessieren, warum du diesen Test machen lassen willst? Ich meine, du hast dich doch für das Kind entschieden, obwohl du die Risiken kanntest. Was würde denn das Ergebnis ändern? Ist nicht böse gemeint, aber es interessiert mich mal.

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Natürlich habe ich mich trotz Risiken dafür entschieden - weil ein Risiko nicht bedeutet, dass tatsächlich etwas nicht stimmt.

Aber - auch wenn ich dafür gesteinigt werde - ein krankes Kind werde ich nicht bekommen.

Hätte ich von vornherein abtreiben sollen, weil etwas sein könnte?

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Kannst du denn jetzt noch abtreiben, wenn etwas sein sollte?

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Hallo

Ich kann deinen Ex aber verstehen.
Er möchte mit 57 Jahren nicht mehr Vater werden. ich denke das ist verständlich.
Ich bin 52 Jahre und möchte auch kein Baby mehr haben.
Du bist 20 da ist es was anderes.

Was machst Du denn Beruflich?
Hast Du ein sicheres Einkommen?

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Wenn er mit 57 kein Baby mehr möchte hat er zwei Möglichkeiten:
Enthaltsam sein oder ordentlich verhüten (Sterilisation, Kondom, richtig angewendet).... alles andere ist eher fahrlässig, wenn man WIRKLICH kein Kind möchte.

Mann 57 und Frau 52 sind ja aber auch zwei paar Schuhe in diesem Fall.

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Zum verhüten gehören immer 2.

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Hallo,
ich gehe mal davon aus, da ja ungeplant schwanger, das ihr Euch eigentlich darauf geeinigt hattet kein Kind zu bekommen.
Auf welche Art der Verhütung hattet ihr Euch geeinigt?

"Er hat nun alles an einen Anwalt gegeben und spricht keinen Ton mehr mit mir"

Fühlt er sich vielleicht von Dir betrogen bzw benutzt?