frisch getrennt...brauche dringend Hilfe

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir ein paar meiner Fragen beantworten.
Kurz zu mir

- wir sind nicht verheiratet
- gemeinsames Sorgerecht

- Tochter ist 1,5 Jahre
- ich arbeite 60 Stunden im Monat und habe ein Nettoeinkommen von 650€, sowie Kindergeld und zur Zeit noch Betreuungsgeld.

Das ich Unterhalt von meinem Ex für meine Tochter bekomme (was er auch zahlen möchte), ist mir klar. Aber jetzt meinte eine Freundin, dass ich mich beim Joncenter melden soll, um Leistungen nach SGB II zu beantragen. Die würden mit dann meine Kaltmiete (natürlich mit Begrenzung) bezahlen, da meine Tochter und ich ausziehen.
Ist das wirklich so?
Was steht mir denn zu?
Habe solche Zukunftsängste

Danke

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Hallo,

in erster Linie muss Dein Ex-Freund auch für Dich Unterhalt zahlen, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Der Unterhalt wird berechnet anhand Deines vorigen Nettos und ist begrenzt durch seinen Selbstbehalt.

Ob Du dann noch Anspruch auf Wohngeld oder ergänzende Leistungen hast, musst Du prüfen lassen. Allerdings ist der Betreuungsunterhalt vorrangig. D. h., wenn Du Antrag auf Leistungen stellst, wird auch gefordert, dass Du prüfst, ob Du einen Anspruch auf Unterhalt hast.

LG

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Ich denke nicht das du aufstocken kannst ich hatte nach meiner Trennung 800 Euro gehalt plus Kindergeld und Unterhalt da meine Tochter 4 War habe ich keinen Anspruch gehabt allerdings habe ich Wohngeld und Bildung und teilhabe bekommen insgesamt hatte ich damit 1250 Euro was aber auch gereicht hat

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Denken ist manchmal Glückssache!

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????

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Wenn dann könntest du eventuell aufstockendes alg 2 beantragen. Ob es dir auch zusteht kann ich dir nicht sagen. Ich glaube das ist auch davon abhängig wo man wohnt.

Ich bin auch allein erziehend. Allerdings habe ich kein Betreuungsgeld und der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt ich bekomme unterhaltsvorschuss vom JA. Dadurch das ich in meiner teilzeitstelle gut verdiene und meine Wohnung echt günstig ist komme ich gut zurecht. Du kannst einen Antrag ausfüllen und dort abgeben und die werden dir dann sagen ob dir was zusteht oder eben nicht. Oder du nimmst alles mit Dahin. Mietvertrag, Lohnabrechnung und eine Liste deiner fixkosten dann können die Mitarbeiter vor Ort meist schon abschätzen ob du etwas bekommen würdest, eventuell wird dir geraten es mal bei der Wohngeld stelle zu versuchen wenn es nur um Unterstützung bei der Miete geht

Alles Gute dir und deinem Kind

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Warum zieht ihr aus?

Grundsätzlich hat deine Freundin Recht. Stell einen Antrag auf ALG2. Mehr, als ablehnen können sie nicht.

Dein ex ist vorrangig verpflichtet, allerdings weiß hier keiner, ob und wie viel er zahlen wird. Unterhalt wird angerechnet, aber du hast einen Alleinerziehenden und einen verdienstzuschlag!

Gruß

Manavgat