Umzug und Zustimmung

Huhu. Ich bin nicht wirklich alleinerziehend denke aber das mir hier am ehesten geholfen wird.

Folgende situation.
Ich bin neu verheiratet und lebe mit meinen Kindern aus erster ehe und dem gemeinsamem Kind zusammen ( also mit mann natürlich ).
Aus beruflichen Gründen musste mein mann im letzten Jahr on eine andere stadt, für die Dauer der probezeit haben wir beschlossen das er erstmal pendelt bevor wir mit den Kindern umziehen da dies auch einen schulwechsel bedeutet.
( beide grundschule 1. Und 4. Klasse )
Die Entfernung ist zu gross um dauerhaft zu pendeln .
Ich bin in elternzeit und wir leben vom einkommen meines mannes.
Der Unterhalt des Vaters ist recht gering.

Die Kinder freuen sich auf den Umzug auch wenn ein schulwechsel für sie natürlich nicht so toll ist.
Der kv weiß zwar von dem Umzug hat sich aber noch nicht wirklich dazu geäußert. ....nur das er es nicht gut findet.
Er sieht die Kinder alle 2 Wochen und fährt jetzt aktuell ca. 60 km zu uns.

Mit dem Umzug würden es 150 km sein.

Ich denke das man diese Strecke alle 2 Wochen schon bewältigen kann. ..besser als täglich auf jeden fall.
Die höheren Benzinkosten würde ich ihm erstatten.

Da er irgendwie nix dazu sagt ausser das er es nicht gut findet weiss ich nicht so Genau wie ich damit umgehen soll.
Fakt ist wir ziehen auf jeden Fall um.

Muss ich irgend etwas schriftliches von ihm haben?

Wenn er dagegen ist könnte er ja klagen....tut er aber nicht er sagt nur findet er doof.
Wir haben in der neuen Umgebung ein Haus gekauft und werden dieses Jahr dort einziehen

Die FrAge ist was ich nun tue?

Einfach umziehen ?
..er ist ja informiert und ausser das er es blöd findet kommt nix. ..

Wenn er klagen würde würde das ja auch seine zeit dauern. ...so lange werde ich mit dem Umzug ja nicht warten .

Die Frage ist was passiert wenn er sich kurz vor dem Umzug entschließt doch zu klagen

1

Das ist ein heißes Eisen!

So wie du schreibst habt ihr gemeinsames Sorgerecht für dein erstes Kind.

Umziehen ohne Zustimmung würde im ungünstigsten Falle als Kindesentzug gewertet werden...

Klär am besten mit Anwalt und ggf. Jugendamt wie du das sauber über die Bühne bringst.

Auf keinen Fall solltest du umziehen so lange das nicht geklärt ist!

Wenn ich das richtig weiß brauchst du auch für den Schulwechsel seine Zustimmung, klär das am besten gleich mit.

LG
Ano

2

Die frage ist was passiert wenn er nicht zustimmt.
Unser FamilienEinkommen hängt von meinem Mann ab unter anderem finanziert er nämlich auch die Kinder aus erster Ehe mit.

Ich kann ja nicht verarmen nur weil mein exmann sich weigert zuzustimmen....mal übertrieben gesagt.
Wenn er dagegen ist müsste er ja ne alternative anbieten und zwar die Kinder selbst betreuen ...was wiederum auch mit einem schulwechsel verbunden wäre und einem Umzug bei dem ja dann ich zustimmen müsste.

Er sagt Selbst er kann die Kinder nicht selbst betreuen .
Er muss ja auch Gründe für sein dagegen anbringen oder ?

Schwierig irgendwie .

Wenn er Nein sagt und nicht klagt was tu ich denn dann? Selber klagen ?!

Ich hab so einen Kandidaten der Dinge gerne aussitzt und nix tut.
Ich würde das aber schon gern geklärt haben ....

Wie seht ihr das denn?
Ich erstatte ihm alle Kosten die für ihn mehr Entstehen.
Er sieht wie gewohnt die Kinder .
Die Kinder wollen umziehen .

Warum ist er dagegen ? !

Er hat eine längere Fahrtzeit ...ok...aber sonst ändert sich nix.

Dazu kommt das die grosse so oder so einen schulwechsel hätte ( von 4 in 5 )

3

Wenn er nicht zustimmt muss euer gemeinsames Kind bleiben wo es ist!

Was da wirtschaftlich dranhängt oder auch emotional ist zunächst belanglos.

Die Zustimmung von deinem Ex kann im Zweifelsfall nur durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden und ja, ggf. musst du hier klagen wenn er sich nicht bewegt.

Nimm das Geld in die Hand und besprich mit deinem Anwalt wie es am besten zu regeln ist.

Warum er dagegen sein könnte? Die Kinder sind dann plötzlich weit weg. Für einen engagierten Vater schon eine unschöne Situation.

Sorg für klare Verhältnisse, zur not gerichtlich. Du willst den aktuellen Status verändern und das geht nun mal nicht einfach so.

LG
Ano

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"Ich denke das man diese Strecke alle 2 Wochen schon bewältigen kann. ..besser als täglich auf jeden fall."

150 Kilometer sind nicht die Welt, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass du das ABR nicht alleine hast und dein Exmann somit ein Mitspracherecht hat, wo eure gemeinsamen Kinder leben.

"Muss ich irgend etwas schriftliches von ihm haben?"

Besser wäre das in jedem Fall. Es ist nämlich gut möglich, dass du für die Wohnsitz- und Schulanmeldung der Kinder seine Unterschrift brauchst...

"Die Frage ist was passiert wenn er sich kurz vor dem Umzug entschließt doch zu klagen."

Wenn er klagt, sollte er sich darüber bewusst sein, dass er ggf. die Kinder bei sich aufnehmen muss.

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Ich habe das au recht

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Ja, das hab ich dann auch gelesen. Sorry...

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