Hallo
Ich und mein Mann werden uns wohl trennenn müssen.
Ich muss mit den Kindern in der Wohnung bleiben die allerdings noch lange nicht abbezahlt ist.
Wir haben den kredi gemeinsam aufgenommen.Den Großteil zählt mein Mann ab und ich nen geringen Betrag von meinem 400.euro Job.
Wie läuft das bei der Trennung? Zahl ich dann meinem Mann Miete und er dann den Kredit bei der Bank ab (würde die Miete dann bei ihm unter Einnahmen verbucht werden und müsste er dann mehr Unterhalt zahlen-was ich ja nicht will) oder kann ich das Geld das es dann vom Amt gibt auch zur kreditabzahlung nehmen.?verkaufen geht leider auch nicht.
Statt miete kredit abzahlen
Hallo,
Möglichkeiten gibt es viele, sofern es finanziell tragbar ist.
"Ich muss mit den Kindern in der Wohnung bleiben" Warum? Kannst du sie dir dann überhaupt leisten?
"oder kann ich das Geld das es dann vom Amt gibt auch zur kreditabzahlung nehmen.?" Wer sagt, dass du Geld bekommst?
"verkaufen geht leider auch nicht." Warum nicht?
Die Frage ist ja, ob das ganze für deinen Mann überhaupt leistbar ist - wahrscheinlich weniger Lohn (Steuerklassenwechsel), zu zahlender Unterhalt, eigene Lebenshaltungskosten.......
Aber klar, wenn er gut verdient und nur das beste für dich und die Kinder will, kann man vieles regeln.
LG kathi
Die Fragen hab ich befürchtet.wollte nur nicht soviel schreiben da ich nur uralt Handy zum tippen habe das dauernd spinnt..
Ich muss bleiben da die Wohnung unter unserer meinem pflegebedürftigen Vater gehört und die obere Wohnung und die untere Strom Wasser etc gemeinsam haben.
Heißt sie ist als Einzelwohnung nicht zu verkaufen Und ich glaube nicht dass mein Mann meinen Vater pflegen will.
Dieser würde auch nie aus seiner Wohnung ausziehen.
Ob ich es mir leisten kann.
Da es wohl auf HarzIV rausläuft wird das Amt ja die Miete übernehmen.Die kreditrate ist viel billiger als wenn ich in ne normale Wohnung umziehe und miete zahle da zwei meiner kinder "umsonst" in ner einliegerwohnung im Keller wohnen die auch meinem Vater gehört.
Warum sollte ich das Geld nicht bekommen ?
Alleine kann ich mit Sicherheit keine Wohnung für 6 Personen zahlen (selbst dann nicht wenn ich Vollzeit arbeiten würde was mit 3 kleinen Kindern nicht geht)
Wie meinst du die Frage ob mein Mann sich das leisten kann? Er muss ja "nur " unterhält zahlen.
Isonst muss er sich ja nichts leisten können.
"Er muss ja "nur " unterhält zahlen.
Isonst muss er sich ja nichts leisten können."
Und das wird bei fünf (?) Kindern nicht unerheblich sein. Wo wohnt er denn dann? Das kostet ja sicher auch Miete, Strom, Versicherung etc. ........ Ist halt die Frage, ob es dann für die Kreditrate noch reicht. Und meistens (wenn vielleicht neue Partner auftauchen) stellt sich dann eben doch die Frage, warum für etwas zahlen, von dem man so gar nichts hat
"Warum sollte ich das Geld nicht bekommen ?" Das hängt ja von deinen Einnahmen ab (Einkommen, Unterhalt, Kindergeld...), die Größe, Kosten etc . Einfach so Geld vom Amt gibts nicht.
Btw: die Wohnung deines Vaters dürfte für ein "Amt" oder die Bank völlig uninteressant sein.
Vermutlich gehört deinem Mann die halbe Wohnung? Dann müsstest Du ihn eigentlich im Falle einer Scheidung ausbezahlen.
Deine Einnahmen könntest Du sicher aufstocken, indem Du vom Mini Job auf Teilzeit wechselst.
Das Amt wird sicher nicht die Miete von deinem Mann bezahlen.
Des Weiteren prüfen Sie folgende Sachen:
Ist die Wohnung angemessen. Also ist sie nicht zu groß und umgerechent auf den QM Kaltmiete angemessen.
Ich kann Dir sagen, wie das hier bei uns gehandhabt wird und das kann durchaus von Kommune zu Kommune anders laufen.
Ist die Wohnung angemessen kann das Amt unter Umständen einverstanden sein, dass ihr in der Wohnung bleibt.
Dann zahlen sie jedoch nur den Darlehnszins nicht die Tilgung, denn dass wäre ein Zugewinn. Das Amt wird euch also nicht die Wohnung abbezahlen, lediglich dafür sorgen, dass der Zins bedient wird, damit es nicht zu einer Zwangsversteigerung kommt. Wobei die Bank dann dennoch irgendwann sagen kann, dass sie ihr Geld wieder wollen und man dann doch verkaufen muss.
Solche Optionen machen also nur Sinn, wenn man kurzfristig Geld vom Amt beziehen wird. Es ist keine Dauerlösung.
Deinen Vater pflegen kannst Du auch, wenn Du nicht mehr über ihm wohnst. Das ist natürlich unbequem.
Natürlich kann man auch Wohnungen mit gemeinsamen Zählern verkaufen. Dies wird aber sicher zu einem deutlichen Wertverlust führen, da der Neueigentümer dann auf seine Kosten eigene Zähler einbauen lassen muss.
Blöd mit Forum...nee geht nicht meinen Vater von woanders zu pflegen da es unter anderem auch um psychische Sachen geht wie Schizophrenie die immer wieder in der Psychiatrieenden weil Tablettendosis auf einmal nicht mehr stimmt.Manisch depressiv etc.Kann nachts oft nicht alleine auf Klo wegen Arthrose oder merkt es zu spät etc.
Amt soll meinem Mann ja keine miete zahlen.
Und die Wohnung ist viel zu klein für 6 Personen (deswegen auch Mitbenutzung der einliegerwohnung vom Vater und somit angemessen.
War nur die Frage ob ich einen Vermieter brauche oder das Geld auch zur ratenabzahlung benutzen darf.bzw.wenn mein Mann auszieht ob es ihm als Einkommen angerechnet wird.
Momentan verdient er 4000 netto
Kann auch Vollzeit arbeiten.nur wohin mit den kleinen in den Ferien?
Soviel Urlaub gibt es nicht
Es wird als Einkommen angerechnet, aber es wird noch bereinigt, denn er hat ja Ausgaben. Umsatz ist ja nicht gleich anrechenbares Einkommen, sondern lediglich der Gewinn, der auch noch versteuert werden muss.
Also je nach Miethöhe bleibt nichts ubrig, was angerechnet werden kann.
Wenn dein Mann 4000€ Netto verdient, wird er aber auch relativ viel Unterhalt zahlen müssen. Unbereinigt sind das je nach Alter des Kindes etwa 500€ pro Kind.
Vom Alter hängt aber auch der Regelsatz bei Hartz4 ab, es kann also durchaus sein ( und ist vermutlich sogar wahrscheinlich), dass Du mit Unterhalt, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag und deinem Einkommen gar keinen Anspruch auf Hartz 4 hast.
Dann ist noch die Frage, ob du nicht Pflegegeld für deinen Vater beantragen kannst, wenn Du ihn pflegst, dass sind ja auch nochmal ein paar Euros.
Meine Schwester ist AE und hat zwei schulpflichtige Kinder. Normalerweise, wenn man einen Ex hat, wo man die Betreuung sinnvoll aufteilt hat jeder die halben Ferien.
Meine Schwester hat das nicht, sie kümmert sich komplett alleine, daher gehen die Kinder in den Hort. Ein Hort bietet in der Regel auch Ferienbetreuung an. Auch zusammenlebende Paare haben immer wieder das Problem der Kinderbetreuung und kommen, wenn beide arbeiten nicht ohne Hort aus, denn man möchte ja auch Urlaub gemeinsam verbringen oder es gibt in der Firma mehrere Schulpflichtige Kinder, so dass man sich seinen Urlaub noch mit Kollegen teilen muss. Mein Mann hat beispielsweise über Weihnachten nicht frei bekommen. Hätte ich ebenfalls nicht frei bekommen, hätten wir die Betreuung nicht abdecken können.
Hallo, du könntest eventuell vom Jobcenter die Zinsen als Kosten der Unterkunft bekommen, die Tilgung nicht. Dafür wird sich der Bund ins Grundbuch eintragen lassen wollen, das bekommst du nur als Darlehen.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass du als Miteigentümerin im Grundbuch stehst, dann bist du ja keine Mieterin. Wenn dein Mann alleine drinsteht, geht das schon, dann muss er aber alleine abzahlen. Ist er da zuverlässig genug?
Es klingt bei euch nicht nach gesunden entspannten Wohnverhältnissen für die Kinder. Die würde ich mal über meinen Vater stellen, wenn ich du wäre. Vielleicht ein Haus mieten für alle zusammen, ich weiß ja nicht, wie euer Wohnungsmarkt ist, ob das bei der Personenanzahl evtl. bezahlt werden würde.
Ich würde da mal beim Jobcenter vorsprechen, wie die Möglichkeiten sind.
LG
>>>Dafür wird sich der Bund ins Grundbuch eintragen lassen wollen, das bekommst du nur als Darlehen.<<<
Wo hast du das denn her?
Danke für die sachliche Beantwortung einer Frage.
Hab grad so nen Hals wegen Fräulein Mareike., dass ich mich wohl am besten nach einem Tag wieder hier abmelde.
Hallo,
1.
Da Dir die Wohnung mit gehört, wirst Du keine "Miete" vom Amt bekommen - denn in seinen eigenen 4 Wänden zahlt man keine Miete.
Allerdings könnte es sein, dass Du Deinem Mann Nutzungsausgleich für die alleinige Nutzung eures gemeinsamen Eigentums zahlen musst. Inwieweit dies auch die Kinder betrifft, kann ich nicht sagen.
2.
Ganz egal, ob Du Nutzungsausgleich zahlen "müsstest", so lange Du keine tatsächlichen Zahlungen an Deinen Mann leistest, wird das Amt auch keine fiktive Miete zu einem Anspruch hinzurechnen.
Bezüglich eines Nutzungsausgleichs ist also nachfordern nicht. Entweder alles ist geklärt - oder das Jobcenter wird Dir kein Geld für die Unterkunft geben (außer Verbrauchskosten natürlich).
3.
Da sind wir gleich beim nächsten Problem: Verbrauchskosten.
Diese können natürlich nur übernommen werden, wenn klar ist, wie hoch die Kosten sind.
Wenn also Wasser gemeinsam mit dem Vater in der anderen Wohnung abgerechnet wird, solltet Ihr zusehen, dass euer Wasserverbrauch getrennt ermittelt werden kann - beispielsweise mit extra Wasseruhren an jedem Hahn in eurer Wohnung. So kann man dann mit euren Kubikmetern euren Anteil aus der Gesamt-Wasserrechnung herausrechnen.
Wenn dies noch weitere Verbräuche betrifft, gilt das gleiche. Hausstrom wird allerdings nicht vom Amt übernommen.
4.
Wenn euer Warmwasser über Strom (sprich: Boiler) gemacht wird, muss auch hier Rücksprache mit dem Versorger genommen werden. Denn die tatsächlichen Warmwasserkosten müssen vom Amt übernommen werden, wenn diese ermittelbar sind - heißt, wenn Wasser zusammen mit dem Hausstrom erhitzt wird und die Einzelkosten nicht ermittelbar sind, schaust ganz dumm aus der Wäsche.
Insgesamt solltest Du Dich schnellstmöglich von einem Anwalt beraten lassen, der sich mit Eigentumssachen gut auskennt und auch Ahnung von Sozialrecht hat. Andernfalls wirst Du es mit dem Antrag auf ALG II sehr schwer haben - je größer das Chaos umso länger dauert die Entscheidung über die Leistungen. Das kann schon mal Monate sein, wenn man alles erst im Nachhinein klären muss.
Alles Gute für Dich.
sbl
Ach, noch vergessen...
Die hälftigen Kreditzinsen für eure Wohnungen gelten ebenfalls als Kosten der Unterkunft.
Die andere Hälfte muss Dein Mann aufbringen, da es ja auch sein Kredit ist.
sbl