Trotz Unterhalt Geld für Schule?

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit 2012 vom Vater meines Sohnes getrennt. Er zahlt seitdem keinen Unterhalt. Ich habe ein Jahr nach der Trennung Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt. In der Zwischenzeit hat er nie was zu Geburtstagen usw zugegeben. Stattdessen prahlte er mit neuem Motorrad und nun ein neuer Fernseher für 1000 Euro. Ich hab jetzt zb ein Screenshot von der Nachricht gemacht, wo er mir das geschrieben hat. Ich hatte ihn nämlich gefragt, ob er den Schulranzen von seinem Sohn bezahlen kann. Unser Sohn wird im September eingeschult. Da kam als Antwort das er gerade 1000 Euro ausgegeben hat.

Er sieht ihn alle 14 Tage. Länger als 2 Nächte halten zum Glück beide miteinander nicht aus.

Kann ich nun beim Jugendamt zusätzlich was beantragen?

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Hallo,

nein, beim Unterhaltsvorschuss gibt es keinen Sonderbedarf.

Und wenn der KV nix zahlen kann, sich aber etwas zusammenspart kannst du leider auch nix machen. Wenn er nicht zahlungsfähig ist, kannst dua uch nicht wegen Sonderbedarf bei ihm anklopfen

Lg wirbelwinds.mama

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Selbst wenn er zahlen würde, wäre das kein Sonderbedarf.
Das ist mit dem Unterhalt abgegolten. Und eine Einschulung kommt nicht plötzlich, da muss man dann was zurücklegen.

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Ok, ich kenn mich da ehrlich gesagt nicht so genau aus was sonderbedarf wäre und was nicht. Da der Vater eh nur Unterhalt in Höhe vom UV zahlt ist es für mich irrelevant.

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Ich glaube ich werd bei Urbia gar nichts mehr schreiben. Es nervt. Ständig sind irgendwelche Frauen dabei, die das Haar in der Suppe suchen. Klar, ich bin selbst schuld für das was ich hier rein schreibe, aber das gehörte ja nun gar nicht zum Thema. Und es ist nun auch nicht auf das nur bezogen, sondern bei jeden Thread, den ich eröffne und wahrscheinlich auch bei vielen, oder sogar allen anderen, wird immer jedes einzelne Wort auseinander genommen. Hauptsache man kann sich in irgendeinerweise negativ äußern.

Und ich habe diese Frage auch nur gestellt, weil eine Bekannte zu mir meinte, dass man sowas vom Kindsvater einfordern kann. Gerade auch für später, Klassenfahrten usw... Aber nun gut, bei uns ist es eben nicht der Fall. Wir kommen auch so klar.

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Huhu,

1. ich halte es übrigens genauso: will mein Sohn nicht zum Vater, dann gebe ich das so weiter und dann muss er auch nicht gehen.
Hier liegt Einiges beim KV im Argen und nie und nimmer würde ich mein Kind zwingen.
Aber da wird halt schnell nur gelesen: ach...die böse Mutter will also den Umgang verwehren?

Was dahinterstehen kann, interessiert erstmal nicht. ^^

mein Fazit: zum einen Ohr rein, zum anderen raus....oder eben entsprechende Beiträge wirklich nicht mehr hier schreiben...ging mir auch schon so dass ich mich total darüber geärgert habe.

2. Hier ist es auch so dass der KV keinen Unterhalt zahlt da arbeitslos. Er sagte mir auch schon persönlich dass er einfach keinen Bock mehr hat auf Arbeit...tja, was soll man da machen, dem Amt gegenüber wird er es mit Sicherheit anders formulieren.

Er beteiligt sich auch sonst an keinerlei Kosten, wenn er seinem Kind dann mal was zum Geburtstag schenkt was etwas teurer ist, dann krieg ich monatelang zu hören dass er sich das ja vom Munde abgespart hat und sich jetzt kaum mehr ein Brot kaufen kann usw.

Da ich ergänzendes ALG2 bekomme, nutze ich aber z.b. das Bildungs-und Teilhabe-Paket für Klassenfahrten ect.

Auch für einen Schwimmkurs habe ich z.b. einen Zuschuss bekommen.

Und es gibt auch zweimal im Jahr vom Amt Schulgeld.
Evtl. kannst du hier noch Unterstützung bekommen falls du so nicht hinkommst.

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Hallo

Lernmittel sind grundsätzlich im Unterhalt mit drin.
Wegen Klassenfahrten musst du dann klagen, wenn er nicht freiwillig zahlt.

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/

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Anwältin und den Gerichtsvollzieher vorbei schicken. So ein Luxusgetränk kann gepfändet werden. Allerdings für unterhaltsschulden, das hat nichts mit dem Schulranzen zu tun.

Gruß

Manavgat

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Der Schulranzen ist nur als Beispiel. Ich find es nur traurig für meinen Sohn, wenn ich sehe wie sein Vater prahlt und seinem Sohn kein Cent gönnt.

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Aber dem Jugendamt kann ich gerne den Tipp geben ;)

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Wer keinen Unterhalt zahlen kann, wird auch keinen Sonderbedarf zahlen können...zumal Schulausstattung m.E., da planbar, nicht unter Sonderbedarf fällt. Wenn der KV schwarz arbeitet (oder woher vermutest du, kommt das Geld für das Motorrad und den Fernseher?), muss ihm das nachgewiesen werden...eine SMS wird dafür nicht ausreichen.

Beim Jugendamt kannst du nichts beantragen...vielleicht aber beim Sozialamt, wenn du bedürftig bist? Ich kenne mich da nicht so aus...

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Naja er verdient ca 1000 Euro netto. Hat keinerlei Ausgaben im Monat außer vielleicht 50 Euro Handyvertrag. Der Rest ist zu seiner freien Verfügung. Er lebt auf dem Grundstück seiner Eltern, isst auch bei denen. Sein Kühlschrank ist nicht mal eingesteckt für Lebensmittel. Auch keine Getränke im Haus.

Mein Sohn trinkt Leitungswasser, wenn er bei ihm ist.

Schwarz arbeiten könnte der gar nicht, er hat einfach 2 linke Hände.

Er arbeitet als Kurierfahrer.