Unterhalt Unterhaltsvorschuss Mindestunterhalt???

Hallo :)

meine tochter ist nun 6 Monate alt, ich bekomme Unterhaltsvorschuss, da mein Ex der Meinung war, er könne eh nicht zahlen. Meine Anwältin wollte seine Einkünfte einsehen und hat diese nach ewigem hin und her auch bekommen. Dann stellte sie einen Antrag bei Gericht, dass er Unterhalt zahlen soll, ihr Wortlaut war in etwa, dass er den Unterhaltsvorschuss zum Mindestunterhalt aufstocken soll, sobald dies Möglich ist (er ist noch in Ausbildung)

Der Gerichtstermin war nun und es kam raus, dass er seit August 2016 mit 70€ zahlungsfähig ist, diese soll er nun ans Jugendamt zahlen. Ab August 2017 soll er dann mit 160€ zahlungsfähig sein und davon 145€ ans Jugendamt zahlen.

Ich bin nun etwas verwirrt, da meine Anwältin ja forderte, er solle den Unterhaltsvorschuss zum Mindestunterhalt aufstocken. Für mich klingt dass nun aber eher so, als solle er 70€ ans JA zahlen und die stocken es auf den Unterhaltsvorschuss auf (also JA zahlt noch 75€ drauf, ich bekomme weiterhin 145 €). Und wie sieht es dann nächstes Jahr aus wenn er 145€ ans JA zahlt? was passiert mit dem Restbetrag von den 160€??

Hoffe es ist einigermaßen Verständlich, hatte leider heute nicht mehr die Möglichkeit mit meiner Anwältin zu reden, daher konnte ich sie nicht selbst fragen.

LG

Simone mit Emma

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Hallo,

Du hast es richtig verstanden. Solange er nicht mehr zahlt, als den UHV-Betrag, stockt das JA nur bis zum UHV-Betrag auf. Sein Unterhalt lohnt sich quasi erst, wenn er mehr zahlen kann als den UHV. Dann "sparst" du dir auch UHV-Monate auf, falls er später mal gar nicht zahlen kann.

Grüße Küstenkönigin

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UV aufstocken ist leider nicht. Wenn Dein Ex was zahlen kann dann wird das auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Mehr bekommst Du erst wenn er selbst mehr zahlen kann als das.

Deswegen solltest Du schauen ob es sich lohnt den UV weiter zu beziehen, denn egal wieviel das Jugendamt zahlt, und wenn es nur 5 Euro sind, die Bezugsmonate werden gezählt und fehlen Dir dann vielleicht nach hinten raus.

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Ist übrigens erstaunlich dass Deine Anwältin das nicht wusste.

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?
Die Anwältin weiss das bestimmt... Zitat der TE:
"hatte leider heute nicht mehr die Möglichkeit mit meiner Anwältin zu reden, daher konnte ich sie nicht selbst fragen"

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"ihr Wortlaut war in etwa, dass er den Unterhaltsvorschuss zum Mindestunterhalt aufstocken soll, sobald dies Möglich ist"

Bin ich mir nicht so sicher.