Plötzlich Alleinerziehend,was beantrage ich wo?

Hallo!

So schnell kann es gehen,plötzlich steht Ban alleine da.

Ich ziehe zum 01.07.in eine neue Wohnung mit der Kurzen.

Mein ganzes Gehalt geht für die Miete (warm 60qm - 800 Euro, ja das sind hwir normale und noch günstige Preise )drauf.

Ich bin derzeit in Teilzeit Arbeit mit 25h die Woche und meine Tochter geht als I-Kind von 07:30-13:30uhr in Kindergarten (nein er hat nicht länger geöffnet und wir bekommen woanders kein Platz)

Mein Erspartes geht komplett für Kaution drauf.

Unterhalt vom Vater kann ich knicken, Frührentner und arbeitet in einer Behindertenwerkstätte und Einrichtung für Psychisch Erkrankte Menschen, er hat selbst nur knapp 500 Euro zum Leben.

Wo muss ich mich hinwenden? Wo,was zuerst beantragen?

Muss ich Alg2 beantragen? Das möchte ich eigentlich verhindern. Es muss doch auch andere Wege geben?

Ich ziehe quasie mit nichts aus, da ich damals zu ihm zog und mein Hausstand aufgab.

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Beim JA kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen.

Wenn du euren Bedarf nicht alleine decken kannst, bleibt leider nur aufstockendes ALG II. Da würde ich mich zeitnah vor Ort beim Jobcenter beraten lassen. Außerdem kann dir eine einmalige Beihilfe für einen kleinen oder großen Hausrat genehmigt werden (je nach dem, was fehlt).

Du hast übrigens ein Recht darauf die Mietkaution in 3 Monatsraten zu zahlen.

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Wo soll das denn rechtlich stehen? Schonmal was von Privatautonomie gehört? Jeder kann Verträge so schließen wie er will. Wenn ich als Vermieter meine Kaution sofort haben will, dann ist das auch so. Ansonsten schließe ich den Vertrag gar nicht erst oder geb die Schlüssel raus.

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§ 551 Abs. 2 BGB "Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig."

Sämtliche Klauseln im Mietvertrag die eine Ratenzahlung ausschließen sind nichtig.

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Je nach Einkommen wäre Wohngeld auch eine Möglichkeit, falls du damit aus dem ALG II raus fällst.

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Hallo.

>>> Muss ich Alg2 beantragen? Das möchte ich eigentlich verhindern. <<<

Warum? Du hast dadurch zig Ermäßigungen (z. B. bei der Freizeitgestaltung, Eintritte ins Museum, Theater etc. und Aktivitäten, Musikschule & Co., manche Städte bieten auf vergünstigte Tarife im öffentlichen Nahverkehr an) und Befreiungen (z. B. bei der Rundfunkgebühr, ehemals GEZ).
Auch eventuelle Nachzahlunge bei den Heizkosten werden übernommen.
Und da Du einen Job hast und nach Deinen Möglichkeiten arbeitest, wird man Dich auch zwecks Vermittlung in Ruhe lassen.

Also ...

1. Beim JobCenter aufstockendes Alg II beantragen ... Du und Dein Kind bekommt alle Vorteile, selbst wenn Du nur 50,- bekommen würdest (was nicht der Fall ist, das wird schon mehr sein). Möglicherweise ist Deine Wohnung gemäß der KdU (Kosten der Unterkunft) zu teuer und man wird Dich auffordern die Wohnkosten innerhalb einer bestimmten Frist zu reduzieren (das meint meistens Umzug) ... in Deinem Fall trägst Du dann aber die Differenz zwischen echter und angemessener KdU einfach selbst. Sie können Dir zwar dann verweigern, Nebenkostennachzahlungen zu tragen, aber Heizkosten sind da ausgenommen.

2. Beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen ... das musst Du auch, da das JobCenter das sehen will, weil Unterhalt vor allen anderen Leistungen geht.

Möglicherweise kann das Kind seinen Bedarf durch UHV, Kindergeld und (Kinder)Wohngeld selbst decken und fällt aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Das JobCenter wird Dir dann sagen, ob das rechnerisch in Frage kommt und Du für das Kind Wohngeld beantragen sollst (dafür musst Du selbst dann im aufstockenden Alg II Bezug sein).

LG

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Guck mal, ob Du es mit Unterhaltsvorschuß (Beantragung Jugendamt) und Wohngeld schaffen kannst.
Sonst bleibt Dir nichts anderes übrig als Alg2, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dort eine Miete in Höhe von € 800,-- für 2 Personen bewilligt wird.

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Hallo wussel1983,
ich bin zwar neu hier, aber schon sehr lange alleinerziehend. Du kannst, wenn du Wohngeld beantragst und erhältst auch unbedingt die Kosten der Kita übernehmen lassen. Bei Bewilligung des WG hast du die Möglichkeit Hilfe für BuT für dein Kind zu bekommen. Die Antragsstellung ist zwar etwas mühselig aber es wird dir nichts anderes übrig bleiben. Von irgendwas müsst ihr ja leben. Vielleicht gibt es an deinem Wohnort auch eine Beratungsstelle für Alleinerziehende.
Ich wünsche dir alles Gute für euch. ;-)
LG Elona