Aupair anstatt Hort (Kostenübernahme)

Wenn die Hortplätze voll belegt sind, wäre eine Kostenübernahme für ein Aupair ebenso möglich? Hat dies schonmal jemand beantragt? Wenn dies grundsätzlich ausgeschlossen wird, wo finde ich die rechtliche Begründung? Gibt es spezielle Seiten?

#danke

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Man findet doch auf den einschlägigen Au-Pair-Infoseiten genug Hinweise, was man anrechnen kann?

"Die Aufnahme eines Au-pairs in die Familie ist mit Kosten verbunden. Es ist zwar verhältnismäßig wenig, aber jede Familie sollte vorab prüfen, ob sie sich ein Au-pair leisten kann. Zu rechnen ist mit einem monatlichen Taschengeld von etwa 250 Euro. Hinzu kommt eine Versicherung – die Familie muss das Au-pair kranken- und unfallversichern – in Höhe von etwa 30 bis 55 Euro. Außerdem ist mit Verpflegungskosten von etwa 250 Euro zusätzlich zu rechnen.

Die meisten Au-pairs besuchen in dem Gastland einen Sprachkurs. Die Familie ist nicht dazu verpflichtet, diesen zu bezahlen. Auch die finanzielle Beteiligung an Reisekosten ist der Familie freigestellt. Sofern das Au-pair aus einem Nicht-EU-Land kommt, benötigt es ein Visum, dessen Kosten die Gastfamilie übernehmen sollte. Der Lohn für das Au-pair kann unter der Rubrik haushaltnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Die andere Hälfte kann bei den Kinderbetreuungskosten angerechnet werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Lohn auf ein Konto des Au-pairs überwiesen wird. Barzahlungen werden nicht berücksichtigt."

Quelle: https://www.betreut.de/magazin/kinder/kinderbetreuung-durch-ein-au-pair-843/

Eine Tagesmutter könntest Du sicherlich als Betreuungsperson angeben. Die haben ja eine entsprechende Bescheinigung/Ausbildung. Aber ein Au Pair ist ungelernt und eher ein Gast, als eine berufliche Fachkraft. Von daher wird da wenig zu machen sein.

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Hallo!

"Der Lohn für das Au-pair kann unter der Rubrik haushaltnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Die andere Hälfte kann bei den Kinderbetreuungskosten angerechnet werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Lohn auf ein Konto des Au-pairs überwiesen wird. Barzahlungen werden nicht berücksichtigt"

Das ist in dieser Formulierung FALSCH.
Die Notwendigkeit zur Überweisung gibt es nur bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, nicht aber bei Kinderbetreuungskosten.
Entsprechend können 50% der Kosten für den Aupair auch bei Barzahlung geltend gemacht werden, die restlichen 50% aber nur bei Zahlung durch Überweisung.

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Ganz ehrlich? Mein Vorgehen wäre jegliche Gelder an das Au Pair generell per Überweisung zu zahlen. Im Streitfall kann dann nicht behauptet werden, dass dem Au Pair finanzielle Leistungen unterschlagen wurden. Und mir wäre es auch zu blöd, jedesmal eine Quittung auszustellen.

Deswegen wäre mir die Formulierung auch egal. ;-) Aber da das ja jeder machen kann, wie er will, ist es gut, dass Du das richtig stellst.

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Erstmal gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung von Schulkindern nach der Schule.

Zweitens wird die Bezuschussung auch bei Betreuung von Kindern, die einen gesetzlichen Anspruch haben (1 - 6jährige) von den Kommunen geregelt. Diese Bezuschussung bezieht sich in erster Linie auf anerkannte KiTas und Tagesmütter. Die Bezuschussung der Kosten für ein Kindermädchen (und das käme einem AuPair noch am Nächsten) musst Du einklagen, wenn die Kommune keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Einklagen bedarf aber einer gesetzlichen Grundlage, die es in Deinem Fall nicht gibt - siehe oben.

Drittens gelten AuPairs eigentlich nie als anerkannte Kinderbetreuung - im Gegensatz zu Tagesmüttern, KiTa, Hort, etc. Zu den Aufgaben eines AuPairs darf durchaus auch einfache Hausarbeit gehören - und das möchte sicherlich keine Kommune bezuschussen.

Nichtsdestotrotz solltest Du Dich bei Deiner Kommune kundig machen.

Grüsse
BiDi

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Die kannst es steuerlich absetzen. Mehr ist nicht möglich.
Das Vertragsverhältnis eines AuPairs ist nicht mit einer Tagesmutter oder einem Hort vergleichbar.

Du hast keinen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz. Also kannst du damit auch nicht argumentieren.

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äh....du hast eine Berechtigung auf Krippen-und Kiga Platz aber nicht auf Hort - sprich die Betreuung nach der Schule.
Bringst du hier was durcheinander?

lg
lisa