Unterhaltsvorschuss

Hallo zusammen,

Ich brauch mal euren Rat. Und zwar geht es um Unterhaltsvorschuss. Ich bin seit Februar 2016 getrennt und seit Mai 2017 geschieden. Meine Tochter (8) lebt bei mir mein Sohn (11) lebt bei seinem Papa. Ich verdiene leider zu wenig um meinem Sohn Unterhalt zu zahlen. Daher bekommt er Unterhaltsvorschuss vom Staat. Mehr kann ich nicht arbeiten da meine Tochter betreut werden muss da wir keine Chance auf nen Hort Platz haben und meine Eltern leider nicht mehr leben.

Natürlich gebe ich in regelmäßigen Abständen meine Lohnabrechnungen ab. Da mein großer im demnächst 12 wird, und ich immernoch keinen Unterhalt zahlen kann auch wenn ich meine Stunden in der arbeit ziemlich aufstocken konnte wird nun der Papa genau geprüft ob er den neuen Unterhaltsvorschuss ab 12 bekommt.

Jetzt kommts. Mein neuer Lebendgefährte hat ein kleines Gewerbe. Mein Ex Mann geht davon aus ( und das hat er natürlich dem jugendamt erzählt) das ich mir dort noch Geld dazu verdiene. Das stimmt aber nicht. Klar helfe ich ab und zu mal wenn Not am Mann ist aber beschäftigt bin ich dort nicht. Nun wurde ich aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben was ich natürlich gemacht habe.

Nun zu meinem Anliegen. Ich will unter keinen unständen das mein lebensgefährte und vor allem sein Gerwebe da mit rein gezogen wird.

War von euch schon jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir sagen ob da was auf meinen Lebensgefährten abgewälzt wird?

Ich danke euch schonmal für die Antworten

Liebe Grüße

Maja

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Nun ja. Ich finde die Frage ist schon berechtigt. Warum nutzt du nicht die Zeit, in der du deinem Freund unentgeltlich hilfst, um deinem Sohn Mindestunterhalt zahlen zu können? Offensichtlich besteht ja zeitlich die Möglichkeit dazu.

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Das Gerwebe eines neuen Partners hat mit einer Unterhaltspficht im beschriebenen Fall nichts zu tun, da muss er sich keine Sorgen machen. Eine unentgeltliche Mitarbeit im Sinne einer gelegentlichen Aushilfe für Freunde / Familie wird in der Regel nicht einmal als geldwerter Vorteil steuerrechtlich berücksichtigt, ganz abgesehen davon, dass es hier ja nur um eine - wenn auch naheliegende - Vermutung des Ex-Partners geht.

Dass dein Ex-Mann da aber genau hinsehen will, kann man natürlich durchaus verstehen und ich sehe hier tatäschlich eher ein Problem bezogen auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Würde ich selber Unterhalt zahlen, aber für das bei mir lebende Kind keinen Unterhalt bekommen, hätte ich herzlich wenig Verständnis für eine kostenfreie Mitarbeit.

Eine Aufstockung von Stunden für die Haupttätigkeit bringt zwar häufig nicht genug Geld, um Unterhalt zahlen zu können, dafür aber ein Minijob. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit für dich, auf der Basis im Unternehmen des neuen Partners oder eben in einem anderen Unternehmen zu arbeiten und so Unterhalt zahlen zu können.

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Hallo maximama22,

du bist unterhaltspflichtig und hast nach dem Gesetz die Pflicht, alles zu tun um Unterhalt für dein Kind zu bezahlen. Das bedeutet im Klartext, du musst jede dir zumutbare Arbeit ausüben. Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Schulden daraus bleiben dir ein Leben lang und du bist in der Pflicht diese Schuld zu reduzieren und nach Möglichkeit selbst den Unterhalt zu leisten.

Wenn du Zeit hast, bei deinem Lebensgefährten im Geschäft/Gewerbe mitzuhelfen, dann kann das durchaus als geldwerte Arbeitsleistung angesehen werden. Dein Lebensgefährte kann dahingehend Probleme bekommen, dass du dort ohne Anmeldung und Arbeitsvertrag arbeitest, auch wenn es "nur" ein paar Stunden im Monat sind. Ihr lebt ja zusammen und letztendlich hast du durchaus finanzielle Vorteile, wenn sein Gewerbe gut läuft und er sich durch dich eine Arbeitskraft/Aushilfe einspart.
Das Amt kann eine Schätzung vornehmen, was du für deine Arbeitszeit erhalten solltest.
Im schlimmsten Fall kann das sogar zu einer Pfändung führen.

Entweder dein Lebensgefährte meldet dich als Aushilfe auf 450 Euro-Basis an oder du nutzt diese Zeit um regulär arbeiten zu gehen. Wenn es hart auf hart kommt, kann dir das, so wie es zur Zeit läuft, als Leistungserschleichung und Verdunkelung und deinem Lebensgefährten als Schwarzarbeiterbeschäftigung ausgelegt werden.

Ich vermute mal, du hättest gerne etwas anderes gehört.

Liebe Grüße

omamufu

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Deine Einstellung teile ich vom Grundsatz her, aber kostenlose Mithilfe ist tatsächlich nicht automatisch sozialversicherungsrechtlich problematisch.

Hier zum Thema Schwarzarbeit eine einfache Übersicht der Zollverwaltung
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_5.html

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Ein guter Hinweis von dir:
UVG-Leistungen müssen zurückgezahlt werden, wenn später mal ausreichend Einkommen vorhanden ist. Schon um die Anhäufung von Schulden zu vermeiden, macht es auch wirtschaftlich Sinn, einen Minijob anzunehmen.

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Bekommst du denn vollen Unterhalt für das bei dir lebende Kind?
Falls ja, würde es für mich schon eine moralische Verpflichtung sein, für das ältere wenigstens genauso viel zu zahlen.
Sprich, auch wenn das nicht rechtens ist, aber man könnte miteinander reden und sich gegenseitig nichts zahlen weil es sich ungefähr aufhebt.
Solltest du also rein rechnerisch nicht genug haben, nimm doch vom Vater für das andere Kind auch weniger.
Wie gesagt, ich weiß, dass der Unterhalt den Kindern zusteht und das nicht geht. Aber wo kein Kläger...
Und anständig wäre es allemal...

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Zumal dann auch ein "geschmäckle" aufkommt wenn der KV trotz Kind voll arbeiten kann, die KM eine 8 Jährige aber offensichtlich massiv betüddeln muss ....

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Warum nutzen Sie nicht die Zeit, um Ihrem Freund kostenlos zu helfen, Ihrem Sohn eine Mindestunterhaltsrate zu zahlen?