Unterhalt bei erneuter Heirat

Vorab ist es nur eine theoretische Frage,
Kv heiratet seine partnerin, gehen dann beide in die LSK 4 weil sie gleich verdienen, ändert sich da etwas im unterhalt fürs Kind ? Er bezahlt 115%.

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Hallo,

da sich das Netto in Stkl. I und IV nur geringfügig unterscheidet wird sich am Unterhalt nichts ändern

LG

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Und wie wäre es wenn er in die 3. Wechselt dann steigt doch das nettoeinkommen?

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Warum sollte er das tun. Wäre ja dämlich.

Wenn es steigen würde, dann müsste er nur mehr zahlen, wenn er dadurch auch eine Stufe steigt.

Im Grunde wird es gleich bleiben. Die neue Düsseldorfer Tabelle führt dazu, dass bei allen Pflichtigen eine Stufe weniger gezahlt werden müsste. Würde er tatsächlich durch die günstigere Steuerklasse mehr netto bekommen, würden sich die Tabellensprünge wohl aufheben.

LG

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