Elterngeld und Zeit bei getrennt lebenden

Im März kommt unser zweites Kind zur Welt uns mein Mann und ich sind getrennt.

Er würde mich gern unterstützen und gern Elternzeit nehmen. Geht aber auch nur wenn er dabei etwas Elterngeld bekommt.
Allerdings darf er das ja nicht da das Kind bei mir gemeldet wäre.
Zudem bekommt er nicht genug Geld um davon zu leben, er ist Student und verdient 800 netto.
Ne Möglichkeit wäre natürlich dass er hier einzieht und wir als wg zusammen leben aber ich denke dann zählt unserer Trennungs Jahr nicht? Ist vielleicht auch echt verwirrend für unseren großen wenn Papa hier wohnt.
Urlaub nehmen könnte er zwar aber natürlich nicht lange. Er ist ja noch in Ausbildung.
Gibt's da irgendwie Möglichkeiten?
Kann auch schlecht das Baby bei ihm anmelden weil es erstens nicht stimmt und zweitens ich dann mein Wohngeld usw verliere.

1

Elternzeit kann er nicht nehmen, da er nicht mit euerm Baby in einem Haushalt lebt. Das ist richtig.

Er soll sich einfach Urlaub nehmen so lange er kann, bekommt er wenigstens bezahlt.

Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, wozu man lange bzw überhaupt Hilfe bräuchte...

2

"Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, wozu man lange bzw überhaupt Hilfe bräuchte... "

#augen

Lebensnotwendig ist Unterstützung vom Kindsvater sicher nicht, aber wünschenswert - oder etwa nicht? Gerade weil schon ein gemeinsames Kind vorhanden ist, das alle Zuwendung der Welt gebrauchen kann, wenn das Geschwisterchen da ist.

5

Ne stimmt, ich schwing mich nach der Geburt einfach mit Baby aufs Rad, erledige den Einkauf, bring den großen in die Kita usw ;-) sorry aber es gibt tatsächlich Frauen die sowas wie Geburtsverletzungen haben und die nach der Geburt einfach ne weile brauchen bis sich alles mit stillen, schlafen usw eingestellt hat.
Wenn du es schaffst zwei Wickel Kinder die nicht ansatzweise durchschlafen bzw beide ein hohes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Nähe haben, zusammen mit einkaufen und dem Rest ohne Hilfe zu managen dann hab ich ehrlich gesagt großen Respekt. Ich weiß von mir dass ich da durchaus Hilfe brauche und der Vater sehr an den Kindern hängt.

weitere Kommentare laden
3

Hallo,

ich finde es toll, dass sich der Vater deiner Kinder kümmern und auch Elternzeit nehmen möchte. #pro

Ich kenne mich nicht allzugut mit dem Thema Elternzeit und Elterngeld aus, müsste auch erstmal nachlesen. Wenn dein Ex keine Elternzeit nehmen / kein Elterngeld erhalten kann, weil er nicht mit euren Kindern in einem Haushalt lebt, würde ich tatsächlich in Erwägung ziehen als WG zusammenzuwohnen. Wenn das für dich in Ordnung ist, spricht doch nichts dagegen.

Das Trennungsjahr zählt trotzdem. Das ist nicht an getrennte Wohnungen gebunden. Getrennte Zimmer solltet ihr haben. Eine WG wäre also kein Problem. Das Trennungsjahr beginnt an dem Zeitpunkt, den beide Partein übereinstimmend angeben (wenn Einigkeit herrscht). Man kann den Zeitpunkt so sogar "vorverlegen".

Ob es für euren Großen verwirrend ist, liegt an euch. Es sollte von beiden Seiten klar sein, dass ihr keine Beziehung mehr führt.

Wie lang ist die Trennung denn her? Ist diesbezüglich alles klar? Einen freundschaftlichen Umgang pflegt ihr scheinbar, sonst würdest du nicht fragen. Das ist ein Gewinn für eure Kinder!

LG

4

Die Wohnung ist mit dem Kinderzimmer natürlich nicht richtig als wg tauglich, er würde dann wahrscheinlich mit dem großen im Kinderzimmer schlafen.
Die Trennung ist ist offiziell seit Anfang September, August haben wir uns getrennt. Im Juli bin ich schwanger geworden bzw wusste es.
Naja der große ist nicht mal drei und versteht natürlich nichts von Beziehung. Er weiß dass sein Papa "bei sich Zuhause ist", dass dieser arbeitet und dass er ihn ganz doll lieb hat.
Aber selbst als wg wird es schwer wenn er nicht genug Elterngeld bekommt.
Ich weiß noch nicht ob ich das komplett kann, wenn er ab und zu auch in deine Wohnung könnte, wahrscheinlich aber komplett hier, ist vielleicht auch echte zu belastend für mich persönlich da ich noch nicht über ihn weg bin und die Trennung auch von ihm kam.
Versuche natürlich hauptsächlich an die Kinder zu denken

15

Die TE bekommt staatliche Unterstützung. Da funktioniert das nicht mal eben so als WG.

weiteren Kommentar laden
18

Wenn beide Elternteile Elternzeit und Elterngeld wollen, sollte das Baby nicht entweder oder, sondern bei beiden angemeldet werden.
Ja, das geht. Hauptwohnsitz bei Mama, Nebenwohnsitz bei Papa.
Weil man sich quasi an seinem eigenen Wohnsitz (und dem des Kindes) um selbiges kümmert.
Das ist also gar kein Problem.

Was eher zum Problem werden könnte...Elterngeld entspricht etwa zwei Dritteln des vorherigen Einkommens. Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig für dann zwei Kinder und die Mutter....reicht da das Geld in der Elternzeit überhaupt??

Der Staat stockt nämlich die Differenz nicht auf. Dass beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen, muss man sich leisten können...egal ob als Paar oder getrennt...

20

Ne leider nicht. Ich hab mich schon von dem Gedanken verabschiedet :-( aber vllt kann er ja Urlaub nehmen

21

Ihr könntet euch ja abwechseln und jeweils der Elternteil der nicht in Elternzeit ist, geht arbeiten. Das Unterhaltsproblem wird bleiben, wenn trotzdem einer von euch staatliche Unterstützung beantragen will...denn es gibt ja wohl noch ein weiteres Kind...??
(Ich erinnere mich gelesen zu haben, dass du auf Unterhalt von ihm verzichten wolltest. Habt ihr denn diesbezüglich inzwischen eine Lösung gefunden?)

Wir haben nie zusammen gewohnt und hatten das so. Erst ich Elternzeit, dann Papa, dann wieder ich, dann wieder Papa. Kind hat dafür nur den Nebenwohnsitz bei ihm gebraucht.
Für uns war allerdings klar, dass wir keinerlei staatliche Leistungen beziehen, egal wer gerade "dran" war.

weitere Kommentare laden