Muss man Vater ,Hälfte vom Kindergeld geben?

Hallo!

Kind 7,will seit Wochen nicht mehr zum Papa.
Man merkt, daß es sie psychisch mitnimmt,wenn sie zu ihm soll. Ich zwinge sie nicht.

Er ruft nicht mal an bei ihr, erkundigt sich nicht nach ihr und tut nichts.

Jetzt plötzlich meldet er sich ,er will sofort Hälfte vom Kindergeld. Ansonsten klagt er es ein. Ich habe für mich und Kind 600 Euro im Monat (Kindergeld schon dabei eingerechnet ).
Ich bekomme kein Unterhalt, da er zu wenig verdient.
Ich bekomme kein Unterhaltsvorschuss, da er sagte, die Maus kann jederzeit zu ihm,was gar nicht stimmt.
Ich zahle Kindergarten, Schwimmunterricht alles alleine. Das Kindergeld deckt diese Kosten nicht mal ganz ab.

Muss ich ihm tatsächlich die Hälfte abgeben? Vor allem will er es bar auf die Hand. Er bekommt, Geld vom Jobcenter. Mache ich mich dann nicht strafbar, wenn ich es ihm SO geben würde?

Er meint, wenn ich es nicht gebe, dann Unterschreibt er die Anmeldungen zur Einschulung nicht. Ist doch Erpressung.

5

Unterhaltsvorschuss steht dir in zwei Fällen nicht zu:

1. du bist verheiratet
2. er zahlt Unterhalt, der höher ist als der Vorschuss

Und das mit dem Kindergeld ist auch Blödsinn.

Du musst dich dringend mal allumfassend informieren. Der fährt mit Dir Schlitten, weil Du so uninformiert bist.

LG

9

Danke für deine und die vorherige Antwort. Finde es immer wieder erschreckend, wie gerade in juristischen Fragen absoluter Schwachsinn, oder persönliches Rechtsauffassen als Wahrheiten verkauft werden.
Sowas kann echt teuer werden.

1

Das Kindergeld steht jedem Elternteil zu, der Unterhalt für's Kind bestreitet. Tut Dein Mann das nicht, steht ihm auch nicht die Hälfte des Kindergelds zu.
Und was hat der Unterhaltsvorschuss mit der Besuchsregelung zu tun?

Hast Du eine Beistandsschaft beim Jugendamt? Einen Anwalt? Was sagen die dazu?

Grüsse
BiDi

6

Wir sind seit einem Jahr getrennt und ich habe es immer im guten versucht. Vor allen weil immer unser Tochter die negativen Folgen zu spüren bekam.

2

Was meinst Du was passiert, wenn der Vater die Anmeldung nicht unterschreibt? Genau, euer Kind wird trotzdem eingeschult... leere Drohung sonst nichts. Es ist ja eine Schulpflicht... keine Option.
Das Kindergeld "bar auf die Kralle" und es nicht melden bei gleichzeitigem Empfang von Sozialleistungen ist Betrug und wird empfindlich bestraft... würde ich ihm so mal stecken ;)
Wende Dich an eine Stelle, die Dich aufklärt und euch hilft. Das könnte das Jugendamt sein, aber auch sowas wie Profamilia oder auch anwaltliche Beratung (mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht).

3

Das ist ja ein Schätzchen!

Es ist genauso, wie meine verschreiberin sagt. Er zahlt keinen Unterhalt, also hat er auch kein Anrecht auf Kindergeld. Das ist ja keine babyprämie.
Das mit dem Unterhaltsvorschuss solltest du noch einmal prüfen.

Wenn er dich tatsächlich versucht zu erpressen, dann such dir einen Anwalt, der dich unterstützt, auch wenn das notfalls vor Gericht landet.
In diesem Fall würde ich schauen,dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme.

4

Hallo,

alles vollkommener Schwachsinn .....

Das KG steht dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist.
Er hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Hälfte an sich - also viel Spass bei der Klage (die wahrscheinlich nicht mal vom Gericht angenommen würde).
Seine Hälfte des KG reduziert den von ihm zu zahlenden Unterhalt - zahlt er keinen, wird auch nichts angerechnet.

Das mit dem Unterhaltsvorschuss ist auch unsinnig - hast Du den Antrag gestellt ?
Wenn nein, dann mach das schnellstens und überlege Dir, ob Du beim Jugendamt nicht auch noch ne Beistandschaft in Sachen Kindesunterhalt einrichtest -
"verdient zu wenig" ist i.d.R. zunächst mal kein ausreichender Grund keinen KU zahlen zu müssen (erhöhte Erwerbsobliegenheit).

LG

7

Sei nicht blöd und lass dir das gefallen. Ihr regelt alles "im Guten"? Wohl eher zu seinem Vor- und deinem Nachteil.
Beantrage mal schleunigst UVG und der faule Sack soll sich mal ne Arbeit suchen.
Kindergeld und schon gar nicht bar, steht ihm in kleinster Weise zu!

8

Muhhaahahaa, netter Versuch vom kv.

WENN er UH zahlen würde, könnte er die Hälfte des Kindergeldes davon abziehen. Keinesfalls wurde er dir uh überweisen und dann die Hälfte des Kindergeldes von dir bar auf die Kralle bekommen.

Er zahlt keinen Unterhalt, also kann er von diesem auch kein Kindergeld abziehen.

Obwohl mein Mann und ich nicht getrennt sind, hab ich die Schulanmeldung/ kita usw allein unterschrieben und kein Hahn hat je danach gekräht.

Dein ex scheint nicht der hellste zu sein. Ignoriere seine Forderungen oder biete ihm an, das Geld auf gerichtlichem Wege einzuklagen. Die erklären ihm dann, wie der Hase läuft.

10

Das Kindergeld steht Beiden zu. ABER: das ist im Unterhalt schon miteingerechnet.


Lg

11

LOL...der ist ja süß.
Dann sag ihm doch, es besteht Schulpflicht. Unterschreibt er die Anmeldung nicht, geht das Ganze vor den Richter. Da er dich erpressen will mit so einem Unsinn und garantiert nicht im Sinne des Kindes handelt, hat er so die beste Chance einen Teil des Sorgerecht zu verlieren.

Ansonsten...
natürlich steht ihm die Hälfte des Kindergeldes zu. Seine Hälfte wird mit dem von ihm zu zahlenden Unterhalt verrechnet und bei dir abgezogen. So sieht es das Gesetz vor. Das haben schon Richter vor ihm geregelt.
Da er keinen Unterhalt zahlt, bekommst du ja eh viel zu wenig.
Beantrage DRINGEND Unterhaltsvorschuss. Dann hast du wenigstens etwas mehr Geld.