Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht als Vater

Hallo liebes Forum, ich habe folgende frage an euch.

Meine noch Ehefrau und ich haben vor uns zu trennen.

Sie will in 2 Monaten aus unserem gemeinsamen Mietshaus ausziehen und 400 km entfernt in das Haus ihres Vaters ziehen.

Das Kind will sie natürlich mitnehmen.

Ich finde das natürlich nicht so gut, da sie hier bei uns In den
Kindergarten geht, (sie ist jetz 3Jahre alt) und geht seit 4 Monaten in
den Kindergarten, hat dort auch schon freunde gefunden, es gab auch
schon ein Entwicklungsgespräch.

Oma und Opa(Meine Eltern) wohnen auch in der selben Stadt.

Der Vater von meiner noch Frau ist Arzt, er bezahlt ihr einen 450 Euro
Job, und sie bekommt unter der Hand nochmal ca. 1000 Euro einfach so
überwiesen.Das Haus wo sie hinzieht bezahlt er natürlich auch.

Das Haus in das sie ziehen will, ist jedoch 40km von dem Wohnsitz ihrer
Eltern entfernt, das heißt, sie hätte dort niemanden den sie kennt.

Meine Frau selber geht nicht Arbeiten, da sie ja genug von ihrem Vater bekommt.

Im jetzigen Haushalt wo wir wohnen, herrschen Katastrophale zustände, meine Frau vernachlässigt den Haushalt, und das Kind.

Es gab vor dem Kindergarten keine festen Essentermine(Frühstück,Mittag), Abends war ich Zuhause und habe dafür gesorgt.

Nun gibt es Frühstück und Mittag im Kindergarten.

Das Kind geht von 08.00 bis 13.00 Uhr in den Kindergarten, Ab 13.30 ist
Mittagsschlaf bis 15.00, danach wird das Kind meistens vor dem Fernseher
geparkt, bis ich nach Hause komme, das ist 17:30,dann gab es
gemeinsames Abendbrot,danach bin ich meistens Baden gegangen, und habe
mit meiner Tochter zusammen Quietscheentchen Sortiert, nach Farben und
Größe.

Danach habe ich meistens mein Feierabendbier getrunken, und dann ging es
zusammen auf die Couch zum Sandmann schauen, und danach Ins
bett.Morgens musste ich natürlich wieder los Arbeiten.

Und dieses Prozedere wiederholt sich nun seit nunmehr 3 Jahren.

Ich finde meine Tochter wird nicht genug gefordert, und gefördert, meine
noch Frau geht mit ihr nicht mal raus Spazieren, oder auf den
Spielplatz, der Haushalt sieht so schlimm aus das ich Teilweise noch
nach meiner Arbeit die Küche und das Kinderzimmer aufräume damit man
sich noch bewegen kann.

Meine Frage ist ob die Chance besteht, das ich das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter bekomme, wenn ich bei
meiner Arbeit Kürzer treten würde, ich könnte mir dann natürlich das
Mietshaus nicht mehr Leisten, aber stattdessen dafür sorge tragen, das
es meinem Kind nicht an Ordnung und Aufmerksamkeit fehlt.

Ich bedanke mich fürs Lesen, ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin wirklich verzweifelt.

MfG Daniel!

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Ich würde es versuchen.
Kannst du alles dokumentieren? Ich würde Fotos etc machen um belegen zu können dass das Haus in einem katastrophalen Zustand ist.

Kannst du die Betreuung nicht so einteilen dass ihr das Haus behalten könnt? Oma und Opa vielleicht ein bisschen einteilen?

Alles Gute
Minu

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Weisst Du überhaupt, dass Deine Frau zwar hin ziehen kann, wo sie will (z.B. 400 km weit weg), aber dass sie Deine Zustimmung benötigt, wenn sie das Kind mitnehmen möchte? D.h. ohne dass Du diese Zustimmung (schriftlich) erteilt hast, muss sie erst einmal das Kind bei Dir lassen, wenn sie umzieht.

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Hallo,

wenn ihr verheiratet seid, habt ihr erstmal grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht für die Tochter. Das heißt, deine (noch-) Frau darf ohne deine Einwilligung nicht 400km mit dem Kind wegziehen. Und das solltest du auch ggf. unter allen Umständen verhindern, denn wenn der Umzug erstmal vollzogen ist, ist der zwar rechtswidrig, aber die Mühlen der Behörden mahlen langsam und wenn sich das Kind erstmal woanders eingewöhnt hat, ist es einerseits für das Kind unglücklich, sie dort wieder heruszureißen und andererseits bleiben solche rechtswidrigen Umzüge dann auch oft folgenlos, d.h. die (Ex-) Frau hätte zwar mit Kind nicht umziehen dürfen, hat sie aber nun gemacht und einen Rückzug zu erzwingen ist schwierig.

Ansonsten:
Wie du den Alltag deiner Frau mit Kind beschreibst, wäre das zwar alles optimierbar, ist aber nicht kindeswohlgefährdend.
Wenn ihr euch jetzt beide darum "streitet", bei wem das Kind zukünftig hauptsächlich leben soll, muss letztendlich ein Gericht ggf. mit Hilfe von Gutachten klären, was dem Kindeswohl am ehesten entspräche. Da kannst du das oben Beschriebene schon in die Waagschale werfen, wenngleich das schwierig zu beweisen ist und auch aus deiner Beschreibung der "Schweregrad nicht ganz deutlich wird (" es sieht so schlimm aus, dass ich aufräumen muss, damit man sich noch bewegen kann", zB. Kann fast Messihaft inkl. unhygienischer Zustände sein, vielleicht bist du aber auch besonders ordentlich und es nervt dich, dass da mal ein paar Spielzeuge noch rumfliegen....).
Deine (noch)Frau hat halt bisher den Hauptteil der Betreuung übernommen (wenn auch nicht in deinem Sinne, aber sie hat eben doch so rein zeitlich gesehen sich mehr um das Kind gekümmert), das spielt schon auch eine große Rolle in einer solchen Entscheidung.

Ich wünsche viel Kraft bei der schweren Aufgabe, sowohl deine Interessen als auch die deines Kindes stark zu vertreten und ggf. zu erkämpfen, ohne dabei die Fronten zwischen dir und deiner Noch-Frau zu verhärten- ihr bleibt schließlich gemeinsam die Eltern eurer Tochter"!

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Danke für die Antworten,

ich war heute beim Jugendamt, und der Mitarbeiter dort war nicht so sehr begeistert, das meine Frau sich quasi schon alles ausgemalt hat, ohne an irgendwen anders zu denken.
Zumal hat er vorgeschlagen eine Paar Therapie durchzuführen um diverse dinge vielleicht doch noch zu klären.
Allerdings ist meine Frau aufgrund ihrer Situation schon 3x bei Psychologen vorstellig geworden, und hat jedes mal abgebrochen, wir waren auch bei einer Paar,Ehe,Erziehungsberatung, diese hat ermpfohlen das meine Frau wohl eine Einzeltherapie machen solle, diese hat sie natürlich auch nicht beendet, sonder sind wir jetz an diesem Punkt. Der nächste Termin bei dem neuen Psychologen sollte eig, diesen Mittwoch sein, da sie aber keine Zukunft mehr sieht, hat sie auch diesen abgesagt.
Der Psychologe hätte mich bei diesem nächsten gespräch auch gern gesehen, allerdings hat sich dies nun ja erledigt.

Wir haben nun einen Termin in naher Zukunft, in dem Das Jugendamt meine Frau und Ich und zusammensetzen, sollte dies keine eindeutige klärung schaffen, hat er von einem Familiengericht gesprochen.

MfG Daniel!

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Hallo Daniel!
Ich wünsche dir schon jetzt gute Nerven für den langen Kampf, der dir wohl bevorsteht. Ich kann dir nur raten, alles zu dokumentieren. Besorge dir Kopien der Kontoauszüge, mache Listen (und Fotos!) von eurem gemeinsamen Hausstand - und halte schriftlich alles fest, was im Zusammenhang mit der Kindererziehung/Kinderbetreuung wichtig sein könnte. Außerdem stell dich darauf ein, daß das Wort einer Mutter im Zweifel immer mehr wiegt als das eines Vaters. Habe ich selbst erfahren müssen. Da reicht im Zweifel der Hinweis auf deinen regelmäßigen Alkoholkonsum (auch wenn das natürlich bei einem Bier pro Tag lächerlich ist), um dich schlecht dastehen zu lassen.

Ich habe 3 Jahre kämpfen müssen um meinen Sohn zu mir holen zu dürfen. Und letztlich hat es nur funktioniert, weil er zum Schluß Dinge abgezogen hat, die regelmäßige Vorladungen zur Polizei zur Folge hatten. Bei den Vernehmungen hat er auch ganz klar gesagt warum er das macht - und daß er nicht aufhören wird bevor er sein Ziel erreicht hat. Und das mit 12! Bei seiner Mutter und ihren jeweiligen neuen "Traummännern" sind die unglaublichsten Dinge vorgefallen. Nähere Details erspare ich mir - das Amt meinte allerdings nur, das gehöre eben zum erwachsenwerden dazu.

Wenn es zum Schwur kommen sollte (Gericht), such dir in jedem Fall einen sehr guten Anwalt. Wenn du nämlich auf das alleinige Sorgerecht klagst und verlierst, hast du gar nichts mehr!

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Hallo
Sie darf die kleine nicht ohne deine Zustimmung mitnehmen!!!
Ausserdem gibt es das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht mehr.
Das ist völlig veraltet sagte man mir letztens beim Jugendamt.
Habe beide das Sorgerecht ,bestimmen eben beide ,findet man keine Einigung muss man klagen.

Ich hoffe ich konnte helfen...
Gruß Adrora

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Natürlich gibt es das noch. Es ist ein Teil des gemeinsamen Sorgerechts.

Manchmal frage ich mich, was die beim Jugendamt für Koryphäen einstellen.

LG

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Ein Punkt der die zu Gute kommt ist die "Kontinuität" die gerne von Familiengerichten als Begründung herangezogen wird. Sie ist in dem Haus geboren, geht dort zur Kita und hat Freunde, sprich soziales Umfeld. Im Hinblick auf die Kontinuität könntest du also damit durch kommen... Bei Kitabekannten lief es ähnlich. Die Mutter wollte mit dem Kind zurück in ihren Heimatort ziehen (mit einer Entfernung von "nur" 40 km). Das Gericht gab dem Vater recht, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes im Geburtsort mit Kita verbleibt und somit beim Vater (bzw. rieten sie der Mutter ihren Antrag zurückzuziehen, was sie dann auch tat). Letztlich haben sie sich dann auf ein paritätisches Wechselmodell geeinigt und die Mutter fährt halt jeden Tag... (arbeitet aber auch in der Nähe der Kita).
Ohne deine Zustimmung darf sie jedenfalls nicht einfach mit dem Kind wegziehen...gut ist, dass das JA schon jetzt Bescheid weiß... von Anfang an einbeziehen ist da sicherlich gut.

Viel glück!

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Hallo Liebes Forum,

heute Abend hat mich meine noch Frau, mit meiner Tochter telefonieren lassen, dies ging aber nur 10 Minuten, da der Fernseher nebenbei lief, und Ihre Eltern auch dort zu besuch waren.
Meine Tochter war leider sehr kurz angebunden, aber meine noch Frau sagte, sie bekommt von allem was passiert nix mit.
Nun hat sie noch ein wenig weiter mit mir gesprochen, da meine Tochter ja nicht mehr wollte.
Sie hat gesagt wenn sie wolle könnte sie mich aus dem Haus rauswerfen (Ich habe den Mietvertrag auch nicht mit unterschrieben, da das Haus von ihrem Vater ist).
Und sie wolle mit mir nicht mehr zusammen unter einem Dach wohnen da sie eventuell jemandem mitbringen möchte.

Meine Frage ist, was ich jetz tun kann, sie sind ja wie gesagt noch bis angeblich Dienstag im Urlaub.
Soll ich dann mit ihrem neuen Freund und meiner Tocher hier zu 4 Wohnen, darf ich ihn rauswerfen? Muss ich das so hinnehmen?.
Ich möchte gerne das unsere Tochter ein vernünftiges Verhältniss zu mir haben kann.
Was meine Frau macht ist mir herzlich egal, aber sie hat unsere Tochter auch mit dort hin genommen, obwohl ich Urlaub habe und angeboten habe sie zu nehmen.
Sie hat nun auch von einer Scheidung wegen härtefall gesprochen, ich weiss nicht mal was das ist.

Ich bin euch für jede Hilfe dankbar.

MfG
Daniel