Unterhalt - DT - Vater möchte nicht mehr zahlen

Junior ist durch seinen Geburtstag in die nächste Stufe der Düsseldorfer Tabelle gerutscht. Sein Vater sollte also schon zu diesem 1. mehr Mindest- Unterhalt zahlen ab sofort.

Möchte er nicht.

Witzig.

Naja, wie gehe ich jetzt vor?

Wir haben damals beim Jugendamt nach der Trennung nur besprochen das er verpflichtet ist zu zahlen ( wollte er damals schon nicht ) und Kleinkram.
Beistandschaft ( nennt man das so? ) wurde noch nicht gemacht. ( ist jetzt 5 Jahre her, war auch der einzige Besuch beim JA, Zahlungen habe ich danach reibungslos erhalten )

Stehe etwas ratlos hier.

Vielleicht kennt sich jemand aus.

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Fakt ist es steht euch zu und zahlt er nicht freiwillig wird dir nur der Gang zum Anwalt bleiben, zahlen muss er eh. Kommt es zur Gerichtsverhandlung zahlt er auch noch deinen Anwalt und die Gerichtskosten. Vorsicht, kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung bleibst du wenn nicht anders geregelt auf deinen Anwaltskosten sitzen. Voraussetzung ist natürlich dass er genug verdient und zahlen kann...also nicht unter den Selbstbehalt fällt. Natürlich kannst du es auch noch mal über das Jugendamt versuchen, vielleicht lenkt er ja nach einem Termin freiwillig ein und du kannst euch den Stress mit Anwalt und Gericht ersparen. Es steht dir zu das er sein Einkommen offen legt
LG rosengarten

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Hallo

Wenn er diesen Monat Geburtstag hat, müsste der Vater dem Alter entsprechend zahlen.
Tut er das nicht, ab zum Ja.
Er muss dann natürlich nachzahlen.
In welche Stufe rutscht er jetzt?

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Er hatte Mitte letzten Monats seinen 6. geburtstag.

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Ok, dann sind es schon 2 Monate, die er nachzahlen muss.

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Dann solltest du wirklich eine Beistandschaft machen und den Unterhalt neu berechnen (falls du nicht die Befürchtung hast, er würde weniger verdienen als für den Mindestunterhalt nötig ist) und titulieren lassen.

Die Beistandschaft macht das alles für dich, geht vor Gericht und pfändet auch.

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Genau das selbe sagte mein Vater zu meiner Mutter als ich 12 Jahre alt wurde. Es ging damals um 60 DM. Er sagte weiterhin er erkenne die Düsseldorfer Tabelle nicht an. So. Fall war für ihn erledigt.

Meine Mutter wandte sich ans Jugendamt, dort wurde umgehend eine Beistandschaft eingerichtet. Diese bestand bis zum 18 Geburtstag.

Das Jugendamt erwirkte anschließend direkt eine Titel über die neue Unterhaltssumme (also plus 60 DM), und forderte diese ein. Mein Vater war stur. Und gab erst nach als eine Lohnpfändung im Raum stand. Er schimpfte wie ein Rohrspatz, aber er zahlte.

Gleiches Spiel danach noch 2x. Verloren hat er jedes Mal. Stur blieb er trotzdem. Aber meine Mutter hatte keine Arbeit mehr damit- das Jugendamt hat alles geregelt.

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Nun, die DDT hat keine Gesetzeskraft!

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Trotzdem wird sie bei der Berechnung zu Grunde gelegt bzw dient als Anhaltspunkt. Das Argument “erkenne ich nicht an und zahle deshalb was ich gerade für richtig erachte” kann man wohl kaum so gelten lassen.....zumal mein Vater nicht nur leistungsfähig war sondern sogar am oberen Ende des Berechnungsspektrums bzw drüber lag.

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