KV konsumiert Drogen

Hallo zusammen,

zur Zeit findet begleiteter Umgang statt mit den Kindern, dem KV und dem Großvater Väterlicher Seits.

KV konsumiert Marihuana.
Nach letztem Umgang roch KV stark nach Marihuana was bedeutet das er in der Umgangszeit gekifft haben muss!

Nun meine Frage: Wie kann ich das legal beweisen, falls es nochmal vor kommt?

Es wird natürlich alles abgestritten vom KV und Großvater Väterlicher Seits.

Findet ihr dass ok, wenn der KV während des Umgangs mit den Kindern Kifft?

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Bedeutet begleitender Umgang nicht, dass eine Person vom Jugendamt dabei ist?

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Der Großvater ist dabei steht im Posting. Begleiteter Umgang heisst erstmal nur, dass eine dritte Person während des Umgangs anwesend ist. Das ist kein offizieller Begriff für Begleitung durch Jugendamt oder DKSB. :-)

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Was heißt legal beweisen? Wenn er nach Marihuana riecht, rufst Du die Polizei an, nachdem er gegangen ist und fragst ganz unschuldig nach, wie Du jetzt korrekt vorgehst. Er wird ja auch eventuell selbst mit dem Auto gefahren sein? Bekifft fahren ist verboten. Und wenn Du ihn direkt nach dem Umgang anzeigst und er wird direkt danach kontrolliert, dann ist das ja aktenkundig. Selbst wenn er nicht gefahren ist kannst Du nachfragen, wie das mit einer Anzeige aussieht.

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Hallo,

Selbst in den Reihen der Ordnungshüter wünschen sich einige
die längst überfällige Legalisierung.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/cannabis-legal-bdk-1.3854296

Ne massive Fahne fände ich problematischer.

lg

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Auf deine Frage kann ich klar mit nein antworten... er wird sich ja wohl die paar Stunden in der Woche zusammen reißen können...

Ich würde ihm sagen, dass du seine Fähigkeit, sich ausreichend und angemessen mit dem Kind zu beschäftigen, stark anzweifelst, wenn er in der Zwischenzeit Drogen konsumiert. Ich würde ihm weiter sagen, dass ich das streng beobachten werde und ggf. Kontakt zum ja aufnehmen - damit jemand dabei ist, der nicht den Kopf für den eigenen Sohn hinhalten würde... die eigenen Eltern sind immer kritisch als Begleitung...

Tolerieren würde ich das aber definitiv nicht...

Lg

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Und das heißt nur, dass ich jeglichen Drogenkonsum im Beisein von Kindern nicht gutheiße - ob marihuana nun legal ist oder nicht, ist für mich da zweitrangig...

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Der KV lebt in Hessen und hat keinen Führerschein. Sein Vater muss ihn immer Fahren. Daher war es für das Gericht das sinnvollste, den Großvater als Begleitperson zu nehmen. Mir blieb nicht anderes übrig, als dem zuzustimmen.

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Mariuhana-Konsum finde ich nicht schlimm, vorausgesetzt, er raucht nicht in Anwesenheit der Kinder, er setzt sich bekifft nicht hinters Steuer und er pflegt einen mässigen Konsum, sprich er ist in der Lage einer geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen usw.