Nachtängste Trennung

Hallo ihr Lieben,
Es geht um meine 3,5 jährige Tochter.
Vorgeschichte:
Ich habe mich vor einem guten Jahr von ihrem Vater getrennt (Wir haben das gemeinsame Sorgerecht). Er hat sie seit unserem Auszug Anfang Juli 17 nur 5 mal gesehen. Zuletzt hat er sie zu Weihnachten gesehen. Er ruft alle 2-4 Wochen über FaceTime (Videotelefonie) an. Wobei die „Gespräche“ hauptsächlich daraus bestehen, dass er lustige Geräusche macht und sie darüber lacht. Länger als 10 Minuten sind die Anrufe äußerst selten. Ansonsten zeigt er kein Interesse sie mal wieder persönlich zu sehen, obwohl ich mit sogar einer 14-tägigen Besuchsregelung einverstanden wäre (Er wohnt 1 Stunde Zugfahrt entfernt). Meine Kleine fragt fast nie nach ihrem Vater und ist im Normalfall eine sehr gute Schläferin (9-12 Stunden pro Nacht)
Aktuelle Situation:
Meine Kleine freut sich immer riesig, wenn er mal anruft. Aber er ruft wenn, dann immer Sonntag Abend kurz vor dem Zubettgehen an.
Und da beginnt das Problem. Denn nach diesen Anrufen kann sie ewig nicht einschlafen. Wenn sie dann endlich mal schläft, wacht sie wenig später schreiend auf und ist total durchgeschwitzt (auch bei kühleren Temperaturen). Sie lässt sich dann nur schwer bis gar nicht beruhigen, obwohl ich es immer versuche mit kuscheln, gutzureden usw. Meist schläft sie dann irgendwann weinen ein.
Diese „Nachtängste“ hat sie erst seit 3,5 Monaten.
Was kann ich tun um ihr diese Ängste zu nehmen und ihr das schlafen zu erleichtern nach den Telefonaten?

Ich bin für jeden Rat dankbar.
Gruß
Phoenix

1

Ich würde die Telefonate verlegen...

2

Dies ist leider keine Option, da der Vater meiner nicht verstehen will, welchen Effekt sein Anruf hat. Er sagt, sie freut sich doch über seinen Anruf und damit ist alles gut. Wenn ich einfach nicht mehr rangehen sollte, will er mich vor das Familiengericht zerren, weil ich ihm den Umgang verbieten würde. Egal was ihm nicht passt, er dort mir immer mir die Kleine wegzunehmen.

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Das wäre aber gut, wenn er Dich vor das Familiengericht zerren würde. Denn dann würde ihn der Richter gewiss auch fragen, wieso er alle Deine Umgangsangebote ablehnt und das Kind nur per Videochat sehen will. Und warum er dann noch nicht einmal einsieht, dass ihr das offenkundig nicht gut tut.

Es geht hier nämlich nicht nur um sein Wohl, sondern noch viel mehr um das Kindeswohl. Und das scheint ihm ziemlich gleichgültig zu sein. Auf der Basis braucht er auch nicht mit "Kind wegnehmen" zu drohen, denn das würde kein Richter so bestimmen. Wieso auch, dem Kind geht es ja bei Dir gut, nur der Vater kümmert sich nicht. Und dann will er sie ganz haben? Obwohl ihm schon Besuche zu viel sind?

4

Ich würde auch nicht ran gehen, aber dann am Folgetag zu einer für beide günstigen Uhrzeit 2-3 Rückrufversuche starten. Dann kannst du doch dokumentieren, dass du dich gegen Kontakt nicht sperrst.

Im Übrigen würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass unter Umgang ausüben keine telefonischen Faxen gemeint sind.

Wenn er dir wieder mit Umgangsverfahren droht, musst du einfach cooler reagieren und sagen "sehr gern, dann wird wohl endlich ein kindeswohldienlicher Umgang von mindestens jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag und die haben Ferien ausgeurteilt. Mit Bußgeldern, falls das Urteil nicht eingehalten wird."

Was meinst du, wie schnell da Ruhe ist?

LG