Fragen zum Sorgerecht ?

Hallo ihr mit Schwangeren :)

Allso ich hab mal eine Frage bei der ich mir nicht ganz sicher bin habe jetzt schon viel dazu gelesen aber bin ein wenig unschlüssig vielleicht weiß es jemand aus Erfahrung.
Ich und mein Partner sind nicht verheiratet und erwarten im Januar 19 unsere Tochter, meine frage jetzt ist wer bekommt ohne Anträge im Vorhinein das Sorgerecht ( alleine ) eigentlich die Mutter oder ? Auser man stellt dementsprechend vorher beim Jugendamt einen Antrag und lässt die Vaterschaft im Vorhinein anerkennen läuft es ab der Geburt geteilt allso beide volles sorgerecht ? Lieg ich da richtig ?

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Ja das ist richtig!
Die Mama hat das alleinige Sorgerecht, insofern ihr nicht vorher das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beurkunden lasst.
Haben wir heute auch erledigt - Vaterschaftsanerkennung sowie gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt beurkunden lassen.

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Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Wenn er die Vaterschaft anerkennt hast du immer noch das alleinige Sorgerecht. Das passiert automatisch. Ihr könnt es vor oder nach der Geburt machen. Sollte euer Kind seinen Namen tragen kannst du es auch schon vorher machen.

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Ja, leider ist es in Deutschland immer noch so, dass automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat solange nichts anderes beantragt/ unterschrieben wurde.

Die Anerkennung der Vaterschaft hat nichts damit zu tun.

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Und bei verheirateten haben automatisch beide das Sorgerecht?

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Ja!

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Das stimmt. Die unverheiratete Mutter erhält mit Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht. Damit der Vater ein Sorgerecht erhält, muss von euch beiden eine Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgerechtserklärung unterschrieben werden. Ohne Vaterschaftsanerkennung wird auch kein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.
Wir haben damals diese Erklärungen als allererstes aufgesetzt, noch zu Beginn der Ss. Man kann es aber auch nach der Geburt machen.
Vor dem Gesetz ist der Vater des Kindes (mit allen darauf entstehenden Rechten und Pflichten) entweder der Ehemann der Mutter (zum Zeitpunkt der Geburt) oder derjenige, der die Vaterschaft urkundlich anerkannt hat.
Oder natürlich der Mann, dessen biologische Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird.