Frage zum Sorge/- Umgangsrecht

Hallo ihr Lieben,

ich wende mich heute an dieses Forum weil ich denke bzw. hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Falls der Beitrag etwas länger wird tut es mir leid.

Im Juli haben mein Ex-Freund & ich erfahren das ich ungeplant & unerwartet schwanger geworden bin. Es war für uns beide erstmal ein großer Schock, keine Frage! Aber für mich stand von Anfang an fest das ich das Kind behalten möchte. Er jedoch hat mir gesagt das er nicht bereit ist für ein Kind, sich nicht darüber freut & das ihm die Abtreibung lieber wäre. Er hat mich zwar nicht versucht dazu zu zwingen oder zu drängen, hat aber trotzdem betont das er das Kind nicht will. Ich habe mich dann getrennt, da eine Beziehung unter diesem Aspekt einfach nicht mehr funktioniert hätte. Ich bin dann bei ihm ausgezogen & erstmal wieder zu meiner Mutter zurück gezogen, ab 01.11 habe ich aber zum Glück eine eigene Wohnung. Mein Ex-Freund & ich haben seit meinem Auszug noch ab & an Kontakt zueinander. Wir gehen normal miteinander um & schlagen uns nicht die Köpfe ein, was mir persönlich auch sehr wichtig ist so beizubehalten. Auch wenn mich sein Verhalten & seine Ignoranz oft sehr wütend machen... Nach seiner Tochter fragt er nicht. Ich habe ihm zweimal ein paar Sachen erzählt- einmal an dem Tag an dem ich erfuhr das es ein Mädchen wird & nach der Feindiagnostik. Er hat jetzt in diesem Sinne nicht negativ reagiert, aber ernsthaft interessiert/ freudig klang er trotzdem nicht. Von sich aus fragt er nie nach seiner Tochter & ehrlich gesagt sehe ich es nicht als meine Aufgabe an, ihn über Neuigkeiten zu informieren. Ich würde ihm natürlich Dinge erzählen, aber wenn es ihn interessieren würde könnte er auch von sich aus auf mich zukommen. Anfang September haben wir uns das letzte Mal persönlich getroffen. Ich wollte mit ihm über die Vaterschaftsanerkennung sprechen. Er hat mir gesagt, dass er sie anerkennen wird weil er nun mal der Vater ist. Er möchte das jedoch erst nach der Geburt erledigen da es, ich zitiere, "für meine Gewissheit einfach mehr zu ertragen ist". Habe ich dann auch so akzeptiert, schließlich kann ich ihn nicht zwingen das vor der Geburt zu erledigen. Ich kümmere mich alles alleine was unsere Tochter angeht. Ich habe bald einen Geburtsvorbereitungskurs, ich gehe immer zu den Vorsorgeuntersuchungen, ich habe eine Wohnung gesucht & gefunden um ihr ein eigenes Zuhause zu bieten, ich achte auf meine Ernährung & das ich mir nicht zu viel Stress zumute, ich kaufe alles ein was notwendig sein wird, ich fülle jetzt schon die Anträge für Kindergeld & Elterngeld usw. aus damit ich diese nach der Geburt nur noch einreichen muss. Ich freue mich einfach wahnsinnig auf die Kleine & kann mir ein Leben ohne sie jetzt schon nicht mehr vorstellen. Er hingegen hält sich bei allem raus, ist ständig am feiern & schafft es nicht mal zu fragen wie es seiner Tochter eigentlich geht.

Nun zu meinem Anliegen- ich möchte nach der Geburt das alleinige Sorgerecht. Ich würde ihm natürlich ein Umgangsrecht einräumen damit er sie sehen kann falls er das denn möchte. Aber dennoch möchte ich das alleinige Sorgerecht. Ich mache mir nun etwas Gedanken was wäre, wenn er plötzlich doch auf die Idee kommt ein gemeinsames Sorgerecht zu fordern. Hätte er damit Erfolg? Würde er das einfach so zugesprochen bekommen? Wir wohnen inzwischen auch wieder weiter auseinander (etwas mehr als eine Stunde mit Auto & etwas mehr als anderthalb Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln). Der Gedanke, sie alle zwei Wochen anderthalb Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihm & seinen Eltern zu bringen & dort alleine zu lassen gefällt mir ehrlich gesagt nicht. Ich kann euch nicht mal genau erklären wieso. Klar würde ich ihm nicht die Tür vor der Nase zuschlagen wenn er seine Tochter sehen möchte. Aber da wäre ich dann dabei. Der Gedanke sie bei ihm & seinen Eltern alleine zu lassen bereitet mir ehrlich Bauchschmerzen...

Ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Kernfrage helfen. Danke schon mal für hilfreiche Antworten!

Liebe Grüße an euch alle! 😊

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Da ihr nicht verheiratet seid wird das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach der Geburt für das Kind bei Dir alleine liegen. Ein Umgangsrecht hat er aber, es liegt aber zunächst in eurem Ermessen, wie ihr das gestaltet. Bei Säuglingen sollte der Umgang so häufig wie möglich stattfinden, aber es ist nicht so, dass Du das Kind zu ihm bringen musst. Gerade nach der Geburt, wenn Du noch im Wochenbett bist und/oder stillst, kann er ja zu Dir fahren. Er ist auch später, wenn das Kind älter ist, dafür verantwortlich, sie abzuholen und wieder zu bringen. D.h. die Frage, ob Du sie zu ihm und seinen Eltern bringen musst, erübrigt sich komplett.

Biete ihm einfach an, dass er so oft wie möglich zu Dir kommen kann. Wenn seine Eltern ihr Enkelkind sehen möchten, dann verabredet euch entweder auch bei Dir oder je nachdem kannst Du natürlich hinfahren oder man trifft sich irgendwo anders. Alles nach Absprache eben, später kann man die Vereinbarungen natürlich nach Alter anpassen.

Sollte er das gemeinsame Sorgerecht beantragen dann kann er damit durchaus erfolgreich sein, das hängt aber u.a. auch davon ab, ob er sich um das Kind entsprechend kümmert. Und er müsste es einklagen, falls Du es ihm nicht freiwillig übertragen willst. Das sind aber ungelegte Eier, bisher zeigt er ja gar kein Interesse und es ist durchaus möglich, dass er seine Tochter so gut wie nie besuchen will und daher auch nicht an ihrem Leben teilnimmt.

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Guten Morgen,

ich danke dir für deine ausführliche Antwort! Mir ist bewusst, dass das alles noch in den Sternen steht ob & wie oft er seine Tochter sehen möchte. Ich denke dahingehend auch daran, dass er vielleicht auch weiterhin kein Interesse haben wird. Aber man macht sich halt auch in die andere Richtung Gedanken. Im Endeffekt kann ich, was das angeht, nur abwarten. Aber trotzdem möchte ich mich einfach mal informieren um zu wissen, was auf mich zukommen könnte.

Liebe Grüße. :)

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Beantragen / einklagen kann er viel, das kann ihm in den nächsten 18 Jahren noch einfallen, ob er Erfolg haben wird, kann ich nicht beurteilen.
Was mir aber auffällt:

"Der Gedanke, sie alle zwei Wochen anderthalb Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihm & seinen Eltern zu bringen & dort alleine zu lassen gefällt mir ehrlich gesagt nicht."

Davor schützt dich das alleinige Sorgerecht aber nicht. Auch hier kann er durchaus auf den Gedanken kommen, nicht im ersten Lebensjahr und vielleicht auch noch nicht im zweiten, aber da sind ja noch viele mehr.

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Hey, danke auch dir für deine ausführliche Antwort!

Da hast du natürlich Recht das er auch später noch auf die Idee kommen könnte. Ich möchte mich selbst ja auch eigentlich nicht jetzt schon zu sehr mit solchen Gedanken verrückt machen, aber wie gesagt mir ist es einfach wichtig mich auch darüber zu informieren. Ich kenne mich mit diesen Dingen halt leider noch nicht so gut aus, es ist mein erstes Kind.

Liebe Grüße. :)

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Hallo,

ja, damit kann er Erfolg haben. Er muss sich dafür nicht mal kümmern. Da das Sorgerecht nur wesentliche Entscheidungen betrifft (Kita- und Schulwahl, bedeutende gesundheitliche Eingriffe, Vermögenssorge) müsstest du im Streitfall belegen, warum es dem Kindeswohl widerspräche, wenn er bei diesen Dingen mitbestimmen würde.

Der Umgang hat damit nichts zu tun. Das Recht hat er ab Anerkennung der Vaterschaft. Du musst sie ihm aber nicht bringen. Er kann sie besuchen und auch mitnehmen ist in der Regel anfangs nicht üblich, schon gar nicht über weitere Strecken und solange du stillst. Ein Spaziergang allein wäre aber schon drin.

LG

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Hallo,
ich weiß nicht, was du dir am Sorgerecht so weltbewegendes vorstellst, aber in meinen Augen ist das Umgangsrecht das weitaus umfassendere Recht. Damit kann man einem Kind viel mehr schaden.
Der Vater UND das Kind haben ein Umgangsrecht ab dem Moment, wo die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ist. Du musst da gar nichts einräumen - das steht Beiden per Gesetz zu.
Falls der Vater nun seine väterlichen Gefühle entdeckt und das Sorgerecht beantragt, wird er damit wohl durchkommen. Warum auch nicht? Du solltest wirklich bedenken, dass es jetzt DEINE Schwangerschaft ist. Effektiv ist das wirklich nur dein Teil. Er kann dabei nichts beitragen. Was soll er beim GVK, im Kreisssaal,...? Das nützt dem Baby nix. Das Baby braucht den Vater nach der Geburt. Klar wäre es schöner für dich, wenn du jemanden an deiner Seite hättest, aber ihr habt euch nunmal getrennt. Für ihn sollte nur das Kind zählen.
Deine Tochter wird jetzt noch die erste Zeit sehr an dich gebunden sein. Nur irgendwann geht diese Zeit vorüber. Sie wird einen Kiga besuchen und spätestens dann gibt es keinen Grund, warum sie nicht auch mal zum Papa sollte, wenn das entsprechend vorbereitet wurde. Klar wird sie dann irgendwann auch übernachten und in der Schule auch mal die Ferien dort verbringen. Und irgendwann wirst du sehr froh sein über die kinderfreien Tage...auch wenn du jetzt noch nichts davon hören willst ;).
Ich wünsche dir eine wunderschöne Restschwangerschaft, eine schöne Geburt und viele, wundervolle Tage mit deinem Baby.

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ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen.
Bin in einer ähnlichen Situation.

Ich verstehe sehr gut wie verletzend es ist, dass ihn das alles zur Zeit gar nicht kümmert. Aber an sich seid ihr im Guten auseinander gegangen.
Das ist so viel wert!!!
Ich wünsche euch wirklich von Herzen dass er ein Papa sein wird.
Mal dir nicht nur Horrorszenarien aus.
Es ist doch toll wenn deine Tochter Kontakt zum Vater haben wird.

Wie schon geschrieben wurde - erstmal hast du das alleinige Sorgerecht.

Wenn dir das mit Anerkennung und Unterhalt zu viel ist, kannst du dir auch beim Jugendamt eine Beistandsschaft für das Kind holen.
Dann kümmern die sich um alles und du bekommst ggf. direkt vom Amt Unterhaltsvorschuss.
Das kann man alles auch schon vor der Geburt beantragen.

Wie der Kindsvater alletdings darauf reagieren würde, musst du wissen.
Wird ihm vermutlich mäßig gut gelaunt stimmen, wenn er Post vom Jugendamt bekommt...

Aber Unterhalt ist denke ich ein ganz wichtiger Punkt der noch zu klären ist.

Ansonsten:
Du wirst Mama! Das ist sooooo toll ❤

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Die Frage der gemeinsamen Sorge ist recht leicht zu beantworten.

Nach aktuelle Rechtslage hat der KV hat ein Anrecht auf GSR wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Oder umgekehrt: Das GSR kann nur dann vom Gericht versagt werden wenn es dem Kind schaden würde.
Argumente wie "Ich will aber nicht", "Der taugt doch nix", "der wohnt soweit weg", ... sind da schonmal nix ...

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Ich kann mir natürlich vorstellen, dass es dich kränkt, dass er sich so raushält, aber alles andere hätte mich auch sehr gewundert.
Er wollte das Kind nicht und eine Bindung wie du schon vor der Geburt hat er natürlich auch nicht.
Das hätte dir klar sein müssen.
Das heißt aber nicht, dass es so bleibt. Vielleicht ändert sich das alles, wenn er sein töchterchen das erste mal auf dem Arm hat!

Ergänzend zum Sorgerecht:
Wenn es später darum geht die alltäglichen Sachen für und mit deiner Tochter zu organisieren (Schulart, Unterschriften der Erziehungsberechtigten, Ausweisbeantragung etc) reicht prinzipiell auch eine Vollmacht der Vaters, sofern er dem zustimmt, dass du das alleine regeln sollst und darfst!

Und zum Umgangsrecht... dieses Recht ist ja sowieso nur von Interesse, solange der Vater den Umgang später auch wünscht!